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   LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17   

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LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17 (https://dejure.org/2018,54116)
LG Cottbus, Entscheidung vom 30.05.2018 - 5 S 76/17 (https://dejure.org/2018,54116)
LG Cottbus, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 5 S 76/17 (https://dejure.org/2018,54116)
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  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 383/02

    Organisation der Fristenkontrolle bei Vertretung durch zwei Prozeßbevollmächtigte

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Wenn eine Partei mehrere Prozessbevollmächtigte hat, beginnt die Rechtsmittelfrist nach allgemeiner Meinung mit der ersten Zustellung an einen von ihnen zu laufen (BGH NJW 2003, 2100; NJW 1991, 1176 ff.; BVerwG NJW 1980, 2269 f; Kessen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 172 Rn. 2; MüKoZPO/Mettenheim, 3. Aufl., § 84 Rn. 3; Roth/Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 176 Rn. 24; Zöller/Heßler, a. a. O., Rn. 12).

    Es besteht bei den beiden anwaltlichen Vertretern der Beklagten zu 3. die Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle, die gewährleisten muss, dass Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass für die Fristberechnung beachtet wird, an welchen der beiden Prozessbevollmächtigten zuerst zugestellt worden ist (vgl. auch BGH NJW 2003, 2100).

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Wenn eine Partei mehrere Prozessbevollmächtigte hat, beginnt die Rechtsmittelfrist nach allgemeiner Meinung mit der ersten Zustellung an einen von ihnen zu laufen (BGH NJW 2003, 2100; NJW 1991, 1176 ff.; BVerwG NJW 1980, 2269 f; Kessen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 172 Rn. 2; MüKoZPO/Mettenheim, 3. Aufl., § 84 Rn. 3; Roth/Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 176 Rn. 24; Zöller/Heßler, a. a. O., Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 64/97

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall im Kolonnenverkehr

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    In solche einem Falle entfalle bereits die Grundlage für eine Schuldunterstellung, so dass dem Letztauffahrenden nicht die Last des Gegenbeweises zugeschoben werden dürfe (Greger in Greger/Zwickel, a. a. O., Rn. 88 offengelassen, ob auch nur eine Möglichkeit ausreicht und wie die Beweislast ist: OLG Düsseldorf NZV 1998, 203).
  • OLG Köln, 14.07.1995 - 19 U 236/94

    Gesamtbetrachtung von Umständen; Gestellter Verkehrsunfall; Sachverständiger;

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Eine andere Auffassung sieht die Beweislast beim Letztauffahrenden (OLG Düsseldorf NZV 1995, 486 OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; König in Hentschel/König/Dauer, a. a. O., Rn. 36).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Eine andere Auffassung nimmt immer nur dann den Anscheinsbeweis gegen den Letztauffahrenden an, wenn feststeht, ob das ihm vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig vor seinem Vordermann zum Stehen gekommen ist und durch den Aufprall des Hintermannes aufgeschoben worden ist, wobei dann eine Bremswegverkürzung durch einen vorangegangenen Unfall keine Rolle spielt (OLG Hamm NJW 2014, 3790).
  • BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Wenn eine Partei mehrere Prozessbevollmächtigte hat, beginnt die Rechtsmittelfrist nach allgemeiner Meinung mit der ersten Zustellung an einen von ihnen zu laufen (BGH NJW 2003, 2100; NJW 1991, 1176 ff.; BVerwG NJW 1980, 2269 f; Kessen in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 172 Rn. 2; MüKoZPO/Mettenheim, 3. Aufl., § 84 Rn. 3; Roth/Stein/Jonas, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 176 Rn. 24; Zöller/Heßler, a. a. O., Rn. 12).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus LG Cottbus, 30.05.2018 - 5 S 76/17
    Das gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende eine Vollbremsung machen musste (BGH NJW-RR 2007, 680 f.; König in Hentschel/ König/Dauer, a. a. O., Rn. 35 Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht im Straßenverkehr, 5. Aufl., § 38 Rn. 84).
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