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   LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10   

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LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10 (https://dejure.org/2011,5790)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25.02.2011 - 5 S 77/10 (https://dejure.org/2011,5790)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 5 S 77/10 (https://dejure.org/2011,5790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Heizkostennachforderung trotz unwirksamer Pauschale - Heizkostenabrechnung nach dem "Abflussprinzip"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderungen für Heizkosten trotz einer Vereinbarung einer die Heizkosten erfassenden Betriebskostenpauschale; Unbeachtlicher Teil der vereinbarten Pauschale als Vorauszahlung; Inhaltliche Unrichtigkeit bei unzutreffenden Angaben über die Vorauszahlung; Abrechnung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizkostennachforderung bei unwirksamer Pauschale

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heizkostennachforderung trotz unwirksamer Pauschale; Heizkostenabrechnung nach dem "Abflussprinzip"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderungen für Heizkosten trotz einer Vereinbarung einer die Heizkosten erfassenden Betriebskostenpauschale; Unbeachtlicher Teil der vereinbarten Pauschale als Vorauszahlung; Inhaltliche Unrichtigkeit bei unzutreffenden Angaben über die Vorauszahlung; Abrechnung ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkostennachforderung trotz unwirksamer Pauschale - Abflussprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizkosten-Pauschale

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nebenkostenpauschale vereinbart - Heizkosten können trotzdem nachgefordert werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Heizkostenabrechnung bei unwirksamer Pauschale

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Heizkostennachforderung trotz unwirksamer Pauschale

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Heizkosten trotz Pauschale nachfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung // Seit dem 1.1.2009 müssen mindestens 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter kann Heizkosten trotz Nebenkostenpauschale nachfordern! (IMR 2011, 225)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 638
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    Dafür kann dahinstehen, ob es sich bei jener Bestimmung um ein nach § 134 BGB zur Nichtigkeit führendes Verbotsgesetz handelt oder um eine Kollisionsnorm (für letzteres etwa BayObLG NZM 2005, 106; offen gelassen von BGH NJW-RR 2006, 1305 [1306]).

    Folglich hat auch der BGH ausgesprochen, dass die Geltung des § 2 HeizKV nicht davon abhängig ist, dass der Gebäudeeigentümer oder der Nutzer eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung verlangt (BGH NJW-RR 2006, 1305 [1306]).

    Das sieht die Kammer bereits als in BGH NJW-RR 2006, 1305 (1306) klargestellt an (a.A. Lammel , WuM 2007, 439).

  • BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 240/07

    Anforderungen an die Einhaltung von Abrechnungszeiträumen in der

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    (b) Nach herrschender Meinung soll diese Rechtsprechung aber lediglich für die dort behandelten "kalten" Betriebskosten gelten, nicht für die Abrechnung von Heizkosten (LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2008 - 307 S 87/08 -, Abs.-Nr. 10 ff - : formell unwirksame Abrechnung; Langenberg , Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl. 2009, G. Rn. 113; Milger , NZM 2008, 757 [761]; offen gelassen von BGH NJW 2008, 2328 [2329]).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob ungeachtet des Wortlauts "verbrauchte Brennstoffe" in § 7 Abs. 2 Satz 1 HeizKV auch Heizkosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden können, ist durch den Bundesgerichtshof bislang nicht geklärt (BGH NJW 2008, 2328 [2329]), kann sich aber in einer Vielzahl von Fällen stellen.

  • OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85

    Die Heizkostenverordnung hat Vorrang vor einer Vereinbarung über eine pauschale

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    Eine solche Heizkostenpauschale ist unwirksam (OLG Hamm NJW-RR 1987, 8; Gramlich , Mietrecht, 11. Aufl. 2010, HeizkostenV § 2), denn nach § 2 HeizKV gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    Der Vertrag ist insoweit lückenhaft (OLG Hamm NJW-RR 1987, 8 [9]).

  • LG Berlin, 20.04.1999 - 64 S 451/98
    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    (b) Dann aber spricht nichts dagegen, § 2 HeizKV auch für Nachzahlungspflichten "rückwirkend" - genauer: von Anfang an - ab Vertragsschluss anzuwenden (a.A. LG Berlin NZM 2000, 333 [334]; Lammel , WuM 2007, 439; Weitemeyer in Staudinger [2006], BGB, Anhang zu § 556, 556a Rn. 4 m.w.N.).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist deshalb der nach § 2 HeizKV unbeachtliche Teil der vereinbarten Pauschale von 130 Euro Pauschale als Vorauszahlung zu behandeln ( Gramlich , Mietrecht, 11. Aufl. 2010, HeizkostenV § 7 Anm. 3; Weitemeyer in Staudinger [2006], BGB, Anhang zu § 556, 556a Rn. 5; a.A. LG Berlin NZM 2000, 333 [334]: Gestaltungsakt erforderlich).

  • AG Erfurt, 17.01.2007 - 5 C 523/06

    Bei Betriebskostenpauschale keine nachträglichen Heizkosten geltend machen!

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    Die Berufung auf den bereits anfänglichen Vorrang des Verordnungsrecht kann auch nicht als treuwidrig angesehen werden (a.A. AG Erfurt WuM 2007, 130; Lammel , WuM 2007, 439).

    Der Mieter ist im Übrigen durch die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB vor übermäßiger Inanspruchnahme hinreichend geschützt; überdies kommt ihm § 12 Abs. 1 HeizKV zugute, weil er sein Heizverhalten rückwirkend nicht mehr beeinflussen kann (nicht berücksichtigt von AG Erfurt WuM 2007, 130).

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    (a) Höchstrichterlich ist bislang nur für Betriebskosten im Allgemeinen entschieden, dass eine Abrechnung auch dann dem Maßstab der Abrechnung nach Verbrauch gerecht wird (BGH NJW 2008, 1300 [1301]), wenn der Vermieter alle Kosten, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird, in die Abrechnung einstellt (sog. Abflussprinzip).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    (5) Die zugesprochenen Zinsen laufen gemäß §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB ab Klageerhebung (entsprechend § 187 Abs. 1 BGB, vgl. BGH NJW-RR 1990, 518 [519]).
  • LG Hamburg, 20.11.2008 - 307 S 87/08

    Wohnraummiete: Nicht verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    (b) Nach herrschender Meinung soll diese Rechtsprechung aber lediglich für die dort behandelten "kalten" Betriebskosten gelten, nicht für die Abrechnung von Heizkosten (LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2008 - 307 S 87/08 -, Abs.-Nr. 10 ff - : formell unwirksame Abrechnung; Langenberg , Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl. 2009, G. Rn. 113; Milger , NZM 2008, 757 [761]; offen gelassen von BGH NJW 2008, 2328 [2329]).
  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 285/09

    Wohnraummiete: Erlöschen der Wirkung einer Aufrechnung mit dem Anspruch auf

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    Hat es der Gebäudeeigentümer versäumt, den Heizölstand zu Beginn oder Ende des Abrechnungszeitraums zu messen, könnte er nicht nur keine Nachforderungen geltend machen, sondern könnte obendrein noch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen in Anspruch genommen werden (vgl. BGH NJW 2011, 143 [144]), weil er demnach eine inhaltlich richtige Abrechnung überhaupt nicht mehr erstellen kann.
  • BGH, 23.09.2009 - VIII ZA 2/08

    Formelle Wirksamkeit einer auf Basis der zwischen den Parteien vereinbarten

    Auszug aus LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10
    Zwar ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB), wozu entsprechend § 259 Abs. 1 BGB als geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben auch die Angabe der Vorauszahlungen gehört (BGH NJW 2009, 3575).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • AG Hamburg, 27.08.2014 - 41 C 14/14

    Erstattungsanspruch wegen Erhaltungsmaßnahmen: Mieter muss Schaden mindern!

    (1) Das Gericht teilt die in der Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, wonach bei der Bewertung der Angemessenheit des Erstattungsanspruchs nach § 555a Abs. 3 BGB die aus dem Schadensrecht bekannten Grundsätze der Schadensminderungspflicht und der Vorteilsausgleichung grundsätzlich zu berücksichtigen sind (vgl. AG Hamburg-Harburg ZMR 2011, 300 LG Hamburg, ZMR 2011, 638; Blank/Börstinghaus Miete/Blank BGB § 555a Rn. 26; Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 4. Auflage 2014, § 20, Rz. 187, zu § 555d Abs. 6 BGB).
  • AG Brandenburg, 18.04.2016 - 31 C 204/15

    Fitnessstudio-Vertrag wird gekündigt: Höhe der ersparten Aufwendungen?

    Jene können je nach der Art der vereinbarten Leistung (vgl. hierzu u.a.: BGH , Urteil vom 02.02.2010, Az.: VI ZR 139/08, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1445 ff.; BGH , Urteil vom 27.10.2005, Az.: III ZR 59/05, u.a. in: NZM 2005, Seite 961; BGH , NJW 1993, Seiten 3321 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.04.2015, Az.: I-1 U 114/14, u.a. in: "juris"; OLG Nürnberg , VersR 2001, Seite 208; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1991, Seite 1143; OLG Köln , NZM 1998, Seite 514; OLG Düsseldorf , OLGZ 1986, Seiten 65 ff. = ZMR 1985, Seiten 382 f.; LG Nürnberg-Fürth , Urteil vom 29.10.2015, Az.: 8 O 6456/14, u.a. in: "juris"; LG Nürnberg-Fürth , NJW-RR 2015, Seiten 1373 ff.; LG Münster , Beschluss vom 22.02.2011, Az.: 6 T 48/10, u.a. in: "juris"; LG Hamburg , ZMR 2011, Seite 638; AG Recklinghausen , Urteil vom 06.08.2014, Az.: 51 C 159/14, u.a. in: "juris"; AG Hamburg , WuM 2014, Seiten 718 ff.; AG Hamburg-Harburg , ZMR 2011, Seite 300 ) mit 3% bis 10% , aber auch teilweise mit bis zu 30% in Ansatz gebracht werden.
  • OLG Hamburg, 24.05.2017 - 8 U 41/16

    Wohnraummiete: Statthaftigkeit der Abrechnung von Betriebskosten im Rahmen einer

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist eine von der mietvertraglichen Vereinbarung einer Heizkostenpauschale abweichende Abrechnung auf der Grundlage des Flächenanteils erst nach entsprechender Ankündigung für die nachfolgende Abrechnungsperiode, nicht aber für die Vergangenheit zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2006, 381; OLG Frankfurt/M, Urteil v. 12.03.2003, Az. 7 U 50/02, zit. nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 05.09.2016, Az. 4 U 29/16, unveröffentlicht; Staudinger-Emmerich, Neubearb. 2014, § 535, Rn. 69; Lammel, a.a.O.; a.A.: LG Heidelberg, WuM 2011, 217; Langenberg-Zehelein, Betriebs- und Heizkostenrecht, 8 Aufl. 2016, Rn. K 20).
  • AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19
    Wollte man dem Kläger darüber hinaus noch die von ihm begehrte Mietdifferenz i.H.v. 40 % des Mietzinses für den Monat Juli 2017 zu sprechen, würde dies im Ergebnis dazu führen, dass der Kläger durch seinen zeitweisen Umzug in das Hotel in finanzieller Hinsicht profitiert hätte (vergleiche hierzu Landgericht Hamburg ZMR 2011, 638).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 531 C 139/19

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nach einer Strangsanierung

    Bei der Bewertung der Angemessenheit sind die Grundsätze der Schadensminderungspflicht (§ 254 Rn 19) und der Vorteilsausgleichung (§ 249 Rn 80) zu berücksichtigen (LG Hamburg ZMR 11, 638; AG Hamburg WuM 14, 718).
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