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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09 (https://dejure.org/2010,1212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 S 875/09 (https://dejure.org/2010,1212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 S 875/09 (https://dejure.org/2010,1212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der bauplanerischen Abwägung - zur Frage der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach Abtrennung eines Teils des Plangebiets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweis auf den eigentumsrechtlichen (passiven) Bestandsschutz von konzeptwidrigen aber Bestandsschutz genießende Einzelhandelsbetrieben durch eine Gemeinde bei der Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts; Planungsrechtliche Absicherung eines eigentumsrechtlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweis auf den eigentumsrechtlichen (passiven) Bestandsschutz von konzeptwidrigen aber Bestandsschutz genießende Einzelhandelsbetrieben durch eine Gemeinde bei der Umsetzung ihres Einzelhandelskonzepts; Planungsrechtliche Absicherung eines eigentumsrechtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absicherung konzeptwidrigen Einzelhandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtrennung eines Plangebiets

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der bauplanerischen Abwägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 434
  • DÖV 2011, 167
  • DÖV 2011, 167 BauR 2012, 296 (Ls.)
  • BauR 2011, 1122
  • BauR 2012, 296
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (69)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Vor dem Hintergrund, dass es keines konkreten Nachweises bedurfte, dass ohne Einzelhandelsbeschränkung die zentralen Versorgungslagen, insbesondere die Versorgungsfunktion der Altstadt, oder das produzierende Gewerbe konkret gefährdet würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.; Senat, Urt. v. 21.05.2001, a.a.O.), vermag auch der Umstand auf kein Ermittlungsdefizit zu führen, dass die Beklagte solche konkreten Wirkungen nicht untersucht, sondern sich auf die entsprechenden - nach wie vor gültigen - Erfahrungen in den Untersuchungen der GMA bezogen hat.

    Dass die Neuansiedlung eines Lebensmittelmarkts in der von der Klägerin beantragten Größe noch nicht zu einem "Kollaps des Zentrensystems" führen mag und die davon ausgehenden Wirkungen auch ohne Zentrenkonzept bewältigbar wären (vgl. GMA-Stellungnahme v. 03.08.2009 an die Beklagte), rechtfertigte eine Abweichung ebenso wenig; denn auf eine konkrete Gefährdung der mit ihm verfolgten Ziele, kommt es gerade nicht an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.; Senat, Urt. v. 21.05.2001, a.a.O.).

    Dass die Begriffsfolge der "branchentypischen innenstadtrelevanten Randsortimente auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche" einer bestimmten Auslegung zugänglich ist, hat der Senat bereits in seinem ersten Berufungsurteil unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 21.05.2001 - 5 S 901/99 - (NVwZ-RR 2002, 556) ausgeführt (UA S. 25).

    Abgesehen davon, dass der Begriff des Randsortiments in Nr. 2.2.5 Abs. 2 Satz 2 des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001 (GABl. 290) definiert ist, diese sich ersichtlich auf die im Bebauungsplan aufgelisteten zentrenrelevanten Sortimente beziehen, und die "nachrichtlichen Hinweise" in Nr. 12, die zwar keine planungsrechtlichen Festsetzungen und daher als solche nicht rechtsverbindlich sind, immerhin Interpretationshilfen bzw. einen Orientierungsrahmen für den Begriff der deutlich untergeordneten Verkaufsfläche enthalten (vgl. bereits Senat, Urt. v. 21.05.2001, a.a.O.), sind vergleichbare Begriffe in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (mit Hilfe von Begründungselementen zu anderen Bebauungsplänen) bereits ausreichend konturiert worden.

    Eines konkreten Nachweises, dass ohne eine Einzelhandelsbeschränkung die zen-tralen Versorgungslagen, insbesondere die Versorgungsfunktion der Altstadt, oder das produzierende Gewerbebetriebe aktuell gefährdet würden, bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999, a.a.O.; Senat, Urt. v. 21.05.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Anders als wenn der vollständige Ausschluss einer Nutzungsart lediglich durch Gegenausnahmen für bestimmte Arten von Anlagen der betreffenden Nutzungsart wieder ein Stück zurückgenommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310), besteht vorliegend ein von § 1 Abs. 9 BauNVO normierter Rechtfertigungsbedarf auch nicht im Hinblick auf die von vornherein ausgenommenen Einzelhandelsbetriebe mit nicht innenstadtrelevanten Hauptsortimenten.

    Ob mit der gebotenen Sicherheit auch davon auszugehen wäre, dass der Gemeinderat der Beklagten den generellen Einzelhandelsausschluss auch dann beschlossen hätte, wenn er davon ausgegangen wäre, dass die Gegenausnahmen nicht wirksam festgesetzt werden könnten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.03.2009, a.a.O.), kann sonach dahinstehen.

    Die Erforderlichkeit der entsprechenden Festsetzungen wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass diese tatsächlich auf keinem - schlüssigen - städtebaulichen Konzept beruhten (vgl. hierzu Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger/Jäde, 6. A. 2010, § 1 Rn. 19 f.; BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310) oder dessen Verwirklichung nicht dienten bzw. dienen könnten (vgl. hierzu Dirnberger, a.a.O., § 1 Rn. 24).

    Ein (allein) durch das Ziel der Stärkung der Zentren begründeter Einzelhandelsausschluss in dezentraler Lage könnte freilich nicht weiter gehen, als eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben dort überhaupt noch in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Zulässig ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig war, nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse gegeben ist (hierzu allgemein BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109,m 74).

    Diese ist gemäß § 91 Abs. 1 VwGO mit dem Ergebnis der Antragshäufung zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; anders BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Inhalt eines entsprechenden Begehrens kann auch die Feststellung des Bestehens eines materiellen Anspruches während eines Zeitraums sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, a.a.O.; anders noch BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Letzteres ist im Sinne der Prozessökonomie zu bejahen, da sich die eigentliche Beurteilungslage insoweit nur unwesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. 28.04.1999, a.a.O., Urt. v. 24.01.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    und 08.03.2002 ausgelegen hat, insofern nachträglich verändert worden, als sein Geltungsbereich durch die Abtrennung des Teils C verkleinert und eine verfahrensmäßige Verknüpfung aufgelöst wurde (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 25/01 -, UPR 2006, 395; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.1996 - 8 S 2466/95 -, NVwZ-RR 1997, 695; BGH, Urt. v. 29.11.1979 - III ZR 67/78 -, NJW 1989, 1751; demgegenüber für den Fall einer bloßen räumlichen Einschränkung des Plangebiets noch Senat, Urt. v. 22.04.1996 - 5 S 1140/95 -, VBlBW 1996, 454; ebenso Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697 -, VBlBW 1997, 24: regelmäßig schon keine Änderung).

    Diese - inhaltliche Änderung - betraf nicht mehr den zur Beschlussfassung anstehenden Planteil B, sondern den infolge der Abtrennung verselbständigten Planteil C. Änderungen in einem anderen Bebauungsplanverfahren können indes nicht auf eine erneute Auslegung führen; insoweit verhält es sich nicht anders, als wenn zulässigerweise von vornherein voneinander unabhängige Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1996, a.a.O.), wie dies auch hier zunächst der Fall war.

    An einer Trennbarkeit in diesem Sinne fehlt es etwa, wenn zuvor bewältigte Konflikte, beispielsweise eine angemessene Verkehrserschließung, infolge der Trennung in dem verbleibenden Teilbereich wieder aufleben oder neue Konflikte geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Diese ist gemäß § 91 Abs. 1 VwGO mit dem Ergebnis der Antragshäufung zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74; anders BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Inhalt eines entsprechenden Begehrens kann auch die Feststellung des Bestehens eines materiellen Anspruches während eines Zeitraums sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, a.a.O.; anders noch BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354).

    Letzteres ist im Sinne der Prozessökonomie zu bejahen, da sich die eigentliche Beurteilungslage insoweit nur unwesentlich geändert hat (vgl. BVerwG, Urt. 28.04.1999, a.a.O., Urt. v. 24.01.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Damit stimmt überein, dass Änderungen eines Bebauungsplans in einem Teilbereich dann nicht zur Wiederholung des Auslegungsverfahrens für den gesamten Bebauungsplan nötigen, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann, dass sie den Inhalt der Planung im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans verändern können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989 - 4 NB 7.89 -, BRS 49 Nr. 31).

    Das Gesetz garantiert nur, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.).

    Das setzt voraus, dass sich die Teilbereiche räumlich und funktional voneinander trennen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, kann eine erneute Auslegung des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans zwar bereits dann erforderlich sein, wenn gerade durch die Abtrennung die Frage der Abwägung hinsichtlich des verbleibenden Planteils neu aufgeworfen wird (wie BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98).

    Mit Urteil vom 29.01.2009 - 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Aus der mangelnden Bindungswirkung eines Zentrenkonzepts folgt, dass seine Vorgaben im Rahmen der Abwägung aller städtebaulich erheblichen Belange zurückgestellt werden dürfen; in der Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse liegt auch keine sachwidrige Differenzierung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - wird zurückgewiesen.

    Nach einem erfolglosen Mediationsverfahren hat das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage mit Urteil vom 20.12.2005 - 6 K 1328/05 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Dezember 2005 - 6 K 1328/05 - zu ändern, den Bescheid der Beklagten vom 12. September 2000 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 08. Februar 2001 aufzuheben und die Beklagte zu verpflichten, den am 13. März 2000 beantragten Bauvorbescheid zu erteilen,.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Dass sich die in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 getroffene Festsetzung über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken insofern als abwägungsfehlerhaft erweist, als sie hinter der eigenen planerischen Vorgabe des Gemeinderats zurückbleibt, lediglich nicht kerngebietstypische Diskotheken (vgl. Senat, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BRS Nr. 228, S. 525 ; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 4a BauNVO Rn. 58e) ausnahmsweise zuzulassen, ist vorliegend nicht von Bedeutung, da dieser Abwägungsmangel lediglich zu einer Teilunwirksamkeit der in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 getroffenen Festsetzung führte (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - BVerwG, Beschl. v. 18.07.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225; § 139 BGB) und sich dadurch an dem die Klägerin benachteiligenden Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels nichts änderte.

    Dass nach dem letztlich in Kraft gesetzten Bebauungsplan entgegen den Vorstellungen des Plangebers - entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1990 und abweichend von der bislang maßgeblichen BauNVO 1987 - vorbehaltlich des § 15 Abs. 1 BauNVO nun doch erstmals (auch kerngebietstypische) Diskotheken ausnahmsweise zugelassen werden könnten (zu der bereits in § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO angelegten und auch bei Diskotheken möglichen Differenzierung Senat, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, a.a.O.; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 4a BauNVO Rn. 58e), ändert nichts.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 7 D 64/06

    Unwirksam einer Planänderung bei fehlerhaftem Ursprungsplan; Fehlen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
    Hierfür spräche, dass sich an dem Baugebietstyp "Gewerbegebiet" im Grundsatz nichts ändern und lediglich einzelne Unterarten einer allgemein zulässigen Nutzung ausgeschlossen werden sollten (vgl. OVG NW, Urt. v. 07.05.2007 - 7 D 64/06.NE -, NVwZ-RR 2008, 13).

    Damit war der Gedanke, innenstadtrelevante Einzelhandelsnutzungen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche auszuschließen in der rechtsverbindlichen Planung in der Fassung der 1. Änderung noch nicht zum Ausdruck gekommen, sodass eine weitergehende Reglementierung des Einzelhandels möglicherweise doch die Grundzüge der Planung berührt haben könnte (anders OVG NW, Urt. v. 07.05.2007 - 7 D 64/06.NE -, NVwZ-RR 2008, 13: Ein nachträglicher Einzelhandelsausschluss kann im Wege des vereinfachten Verfahrens erfolgen.).

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

  • BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsgrundlage

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

  • BGH, 12.07.2001 - III ZR 282/00

    Verzögerung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07

    Amtshaftung bei Zurückweisung eines Bauvorbescheidsantrags aufgrund eines formell

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

  • LG Oldenburg, 09.03.2005 - 5 O 1685/04
  • VGH Bayern, 06.12.2001 - 1 B 00.2488
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92

    Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

  • BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05

    Voraussetzungen für den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 25/01

    Aufspaltung eines Bebauungsplans vor der Bechlussfassung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 7 B 326/02

    Rücknahme der Baugenehmigung für die Diskothek "Bungalow"

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 1140/95

    Teilweise Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach Beanstandung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1997 - 5 S 512/95

    Normenkontrolle: Ausfertigung mehrerer unterschiedlicher Pläne - Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95

    Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 3065/88

    Beteiligungsverfahren bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1987 - 1 S 2832/86

    Klagebefugnis bei Organstreit und Recht auf ordnungsgemäße Einberufung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 67/78

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Enteignung

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

  • BVerwG, 21.03.1986 - 3 CB 30.84

    Umfang der Beweiserbringung durch eine Zeugenaussage - Anforderungen an die

  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 22.09.1973 - IV B 53.73

    Umfang der Begründungspflicht für Bebauungspläne

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
  • VGH Bayern, 23.12.1998 - 26 N 98.1676

    Festsetzung bestimmter Arten von Nutzungen im Bebauungsplan; Regelung der Größe

  • BVerwG, 23.10.2006 - 4 BN 1.06

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 06.01.1977 - 4 B 183.76
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2000 - 5 S 444/00

    Vorhabenplan und Erschließungsplan - kein Anspruch auf Einleitung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen

    Noch während des vom Senat infolge einer Zurückverweisung durchzuführenden weiteren Berufungsverfahrens - 5 S 875/09 - führte die Antragsgegnerin im Hinblick auf im Revisionsurteil enthaltene Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98) ein zweites ergänzendes Verfahren i. S. des § 214 Abs. 4 BauGB durch.

    Dementsprechend sei 2003 auch ein Bauantrag zum Um-/Ausbau für eine Tanz- und Unterhaltungsgastronomie auf dem (der Klägerin im Verfahren 5 S 875/09 gehörenden) Nachbargrundstück Flst.

    Dies gilt umso mehr, als die Antragsgegnerin aufgrund des inzwischen durchgeführten Berufungsverfahrens keine Veranlassung mehr zu einem neuerlichen ergänzenden Verfahren hat, nachdem sich der Änderungsbebauungsplan 2010, soweit er im weiteren Verfahren von Bedeutung wäre, als wirksam erwiesen hat (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

    91 Der Begriff des branchentypischen innenstadtrelevanten Rand- bzw. Ergänzungssortiments ist hinreichend bestimmt, wenn die zentrenrelevanten Sortimente in einer Anlage zum Bebauungsplan abschließend definiert sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2007 - 5 S 2103/06 - VBlBW 2008, 185 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2001 - 5 S 901/99 - NVwZ-RR 2002, 556; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; fortgeführt von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 875/09 - DVBl. 2011, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Die Fortsetzungsfeststellungsanträge sind entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Hinblick auf die vom Kläger für den Fall der Erfolglosigkeit seines Hauptantrags beabsichtigte Verfolgung von Entschädigungsansprüchen zulässig (vgl. dazu im Einzelnen Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 -, UA, S. 60 ff.).

    Ob solchen Ansprüchen der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens oder der Umstand entgegengehalten werden könnte, dass ein im ergänzenden Verfahren beschlossener Bebauungsplan auch rückwirkend die Grundlage für eine Versagung der Baugenehmigung bildete, erscheint zweifelhaft und ließe das berechtigte Interesse an einer Feststellung noch nicht entfallen (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010, a.a.O.).

  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Soweit zuletzt aus Gründen des Bestandsschutzes weitere Ausnahmen geschaffen worden sind, ist auch das nicht zu beanstanden, zumal die Stadt auch dabei ausweislich der Planbegründung nachvollziehbar und stringent darauf geachtet hat, im Rahmen ihrer schlüssigen Gesamtkonzeption zu bleiben und das Zentrenkonzept so auch nicht konterkariert wird (zu diesem Aspekt etwa VGH Mannheim v. 27.10.2010 - 5 S 875/09, BeckRS 2010, 56284).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09

    Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im

    Gemeint ist vielmehr, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber § 1 Abs. 5 BauGB noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BVerwGE 77, 317; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 - juris und Urt. v. 23.08.2001 - 8 S 1119/01 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

    Die Antragsgegnerin konnte vor diesem Hintergrund bei ihrer Planung des Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO eine am konkreten Bestand orientierte, anlagenbezogene Planung vornehmen, wie sie etwa zur Standortsicherung nicht mehr zulässiger Gewerbebetriebe im Falle der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 10 BauNVO möglich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27; VGH BW 5 S 875/09) und den Bestand für die zukünftige Nutzung weitgehend festschreiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16

    Änderung des Bebauungsplans; beschleunigtes Verfahren; sonstige Anlage;

    Da der angefochtene Bebauungsplan die zuvor bestehenden Nutzungsmöglichkeiten stark einschränkt, erscheint es vor dem Hintergrund der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgeschlossen, dass - entgegen der Einschätzung der Antragsgegnerin - der Bodenwert der Grundstücke der Antragstellerin sinkt und möglicherweise deshalb eine Entschädigungspflicht besteht (vgl. zu einer Entschädigungspflicht nach § 42 Abs. 3 und 4 BauGB wegen Sortimentsbeschränkungen für ein Einkaufszentrum auch Senatsurteil vom 27.10.2010 - 5 S 875/09 - BauR 2011, 1122, juris Rn. 80).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 3 K 27/08

    Bebauungsplan; Schutz der Innenstadt vor zentrumsschädlichen Kaufkraftabflüssen

    Der Begriff des Angebots von nicht zentrenrelevanten Sortimenten bezieht sich ersichtlich auf die im Bebauungsplan aufgelisteten nicht zentrenrelevanten Sortimente; der nachrichtliche Hinweis auf die Liste 2 enthält zwar keine planungsrechtlichen Festsetzungen und ist daher als solcher nicht rechtsverbindlich, bietet aber die maßgeblichen Interpretationshilfen (vgl. VGH Mannheim, U. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 - juris Rn.98).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2022 - 6 K 1994/20

    Bauvorbescheid Einzelhandel Lebensmittelmarkt Vergrößerung Bebauungsplan

    So BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74 (80); VGH B.-W., Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 S 875/09 -, juris (Rn. 110 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 8 S 2446/17

    Folgen einer Falschbezeichnung in einer sog. "Bebauungsplansatzung" für die

    10 Aber auch dann, wenn die beanstandete "Satzung über den Bebauungsplan "Südöstlicher Ortsrand V + VI, 1. Änderung", Ilshofen" entgegen der in § 2 getroffenen Bestimmung - wie bei einer sog. Mantelsatzung (vgl. hierzu Gierke, a.a.O., § 10 Rn. 175 bzw. Rn. 35 ; kritisch Nr. 42.3 Nds. VV-BauGB, Nds. MBl 1988, 547, juris) - Bestandteil des beschlossenen Bebauungsplans sein sollte, wäre die Falschbezeichnung für den Normadressaten ohne Weiteres als solche erkennbar und damit unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit des Bebauungsplans unschädlich (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 -, BRS 76 Nr. 41).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2022 - 6 K 1983/20

    Bauvorbescheid; Einzelhandel; Lebensmittelmarkt; Vergrößerung; Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 5 S 2575/16

    Nutzungsänderung innerhalb eines Einkaufszentrums ist kein UVP-pflichtiges

  • VG Leipzig, 26.11.2014 - 4 K 981/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung einer Industriehalle zu

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