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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09   

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VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09 (https://dejure.org/2009,7777)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 S 973/09 (https://dejure.org/2009,7777)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 S 973/09 (https://dejure.org/2009,7777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Hotels im Industriegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs in einem Industriegebiet

  • Judicialis

    BauNVO § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 9 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4
    BauNVO; Genehmigung Einzelvorhaben: allgemeine Zweckbestimmung; Beherbergungsbetrieb; Besonderheiten; Divergenz; Eigenart; Gebietscharakter; Gebietsverträglichkeit; Gewerbebetriebe aller Art; Hotel; Industriegebiet; nicht erheblich belästigend; störungsempfindlich; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Den beanstandeten Rechtssatz hat das Verwaltungsgericht in konsequenter Anwendung der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu insbes. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zu dem von ihm entwickelten, auf der typisierenden Betrachtungsweise aufbauenden eingrenzenden Kriterium der Gebietsverträglichkeit aufgestellt (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO 11. A. 2008, Vorbem. 9.2; Ziegler in: Brügelmann, BauGB , § 1 BauNVO Rn. 44 ff.; ausführlich hierzu Stühler, BauR 2007, 1350 ff.).

    Soweit die Kläger weiter geltend machen, dass auch ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.1992 (a.a.O.) nicht ersichtlich sei, warum ihr Bauvorhaben in dem konkreten Industriegebiet nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO nicht allgemein zulässig sein solle, nachdem es sich von dem vom Bundesverwaltungsgericht in einem Gewerbegebiet als zulässig angesehenen Beherbergungsbetrieb nicht unterscheide, führt auch dies - zumal vor dem Hintergrund der Feststellungen des Verwaltungsgerichts (vgl. UA. S. 11) - auf keine ernstlichen Zweifel.

    lässt sich diese Frage bereits durch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 29.04.1992 (a.a.O.), im ersteren Sinne bejahen.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Den beanstandeten Rechtssatz hat das Verwaltungsgericht in konsequenter Anwendung der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu insbes. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zu dem von ihm entwickelten, auf der typisierenden Betrachtungsweise aufbauenden eingrenzenden Kriterium der Gebietsverträglichkeit aufgestellt (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO 11. A. 2008, Vorbem. 9.2; Ziegler in: Brügelmann, BauGB , § 1 BauNVO Rn. 44 ff.; ausführlich hierzu Stühler, BauR 2007, 1350 ff.).

    Dass es bei der Frage der Gebietsverträglichkeit hierauf nicht entscheidend ankommen kann, folgt im Übrigen bereits daraus, dass hierfür - auch im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - die typische bzw. eine sich davon ggf. unterscheidende Nutzungsweise des jeweiligen Gewerbebetriebs und nicht nur dessen Immissionsverträglichkeit maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, a.a.O.); insbesondere kann nicht entscheidend sein, ob ein störungsempfindlicher, nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb im Einzelfall tatsächlich keinen die maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte überschreitenden Immissionen ausgesetzt ist (vgl. zum umgekehrten Fall eines störenden Betriebs BVerwG, Urt. v. 21.03.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Den beanstandeten Rechtssatz hat das Verwaltungsgericht in konsequenter Anwendung der (neueren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu insbes. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207, Urt. v. 29.04.1992 - 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140, Urt. v. 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155) zu dem von ihm entwickelten, auf der typisierenden Betrachtungsweise aufbauenden eingrenzenden Kriterium der Gebietsverträglichkeit aufgestellt (vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO 11. A. 2008, Vorbem. 9.2; Ziegler in: Brügelmann, BauGB , § 1 BauNVO Rn. 44 ff.; ausführlich hierzu Stühler, BauR 2007, 1350 ff.).

    Dass es bei der Frage der Gebietsverträglichkeit hierauf nicht entscheidend ankommen kann, folgt im Übrigen bereits daraus, dass hierfür - auch im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - die typische bzw. eine sich davon ggf. unterscheidende Nutzungsweise des jeweiligen Gewerbebetriebs und nicht nur dessen Immissionsverträglichkeit maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, a.a.O.); insbesondere kann nicht entscheidend sein, ob ein störungsempfindlicher, nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb im Einzelfall tatsächlich keinen die maßgeblichen immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte überschreitenden Immissionen ausgesetzt ist (vgl. zum umgekehrten Fall eines störenden Betriebs BVerwG, Urt. v. 21.03.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Im Hinblick auf den den Industriegebieten zukommenden Zweck, der Unterbringung vorwiegend solcher Gewerbebetriebe zu dienen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind (vgl. § 9 Abs. 1 BauNVO), kann solches allenfalls beim Vorliegen noch weiterer Besonderheiten in Betracht kommen (vgl. zur Frage der Zulässigkeit eines Bordells im Industriegebiet BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213).

    Dass das Verwaltungsgericht in einem weiteren Urteil vom 02.03.2009 - 3 K 484/08 - die Einrichtung eines Bordells in demselben Gebäude für allgemein zulässig angesehen haben mag (vgl. demgegenüber BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 -, a.a.O.), vermag an der Richtigkeit des vorliegend angefochtenen Urteils von vornherein keine ernstlichen Zweifel zu begründen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Eine solche kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht grundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 ; Urt. v. 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Eine solche kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine fallübergreifende, bisher noch nicht grundsätzlich geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich wäre und deren Klärung im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 ; Urt. v. 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 ).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Auch eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende "Abweichung" von einer Entscheidung des beschließenden Gerichtshofs (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) liegt nicht vor, da das von den Klägern bezeichnete Urteil vom 07.11.1974 (a.a.O.) aufgrund der späteren ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum eingrenzenden Kriterium der Gebietsverträglichkeit überholt ist (vgl. BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09 -, GewArch 2009, 796, Beschl. v. 17.04.1991 - 5 B 55.91 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1974 - VIII 1054/74

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebs im Industriegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09
    Das von den Klägern demgegenüber herangezogene, diesen Grundsatz noch nicht berücksichtigende Urteil des beschließenden Gerichtshofs vom 07.11.1974 - VIII 1054/745 -, ESVGH 25, 232), wonach ein Beherbergungsbetrieb in einem Industriegebiet allgemein zulässig sei, sofern dadurch nicht der Gebietscharakter verändert werde, ist insoweit überholt.
  • BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 55.91
  • OVG Hamburg, 27.01.2022 - 2 Bf 147/20

    Zulässigkeit einer Hotelnutzung in einem Industriegebiet; grundsätzliche

    Daher ist ein typischer Beherbergungsbetrieb in Industriegebieten in der Regel nicht gebietsverträglich, es sei denn, der Betrieb selbst oder das festgesetzte Industriegebiet weisen Besonderheiten auf, die im konkreten Einzelfall die Annahme der Gebietsverträglichkeit rechtfertigen können (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.7.2009, 5 S 973/09, juris Rn. 4; Söfker, a.a.O., § 9 BauNVO Rn. 20; Pützenbacher in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 9 Rn. 52; differenzierend Stock in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 9 Rn. 17 und Ziegler in: Brügelmann, BauGB, BauNVO, Stand April 2019, § 9 BauNVO Rn. 17; a. A.: Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl., 2019, § 9 Rn. 7).

    Die - soweit ersichtlich - bislang einzige obergerichtliche Entscheidung zu der aufgeworfenen Frage kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein Beherbergungsbetrieb wegen seines typischen Erscheinungsbildes der (allgemeinen) Zweckbestimmung eines Industriegebiets in der Regel nicht entspricht und anderes allenfalls dann gelten kann, wenn ein solcher Besonderheiten aufweist, die ihn von typischen Beherbergungsbetrieben unterscheiden (VGH Mannheim, Beschl. v. 30.7.2009, 5 S 973/09, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Sie bilden damit das Maß zumutbarer Lärmimmissionen und damit die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft immer nur nach dem abstrakten Maßstab der allgemeinen Zweckbestimmung der normierten Baugebiete ab, wie sie jeweils in Abs. 1 der §§ 2 bis 11 BauNVO umschrieben wird und bestimmen - mit anderen Worten - somit nur Inhalt und Grenzen der jeweiligen "Gebietsverträglichkeit" (zu diesem Kriterium vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, ZfBR 2012, 368 ff. und Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, NVwZ 2011, 748 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2009 - 3 S 2679/08 -, VBlBW 2010, 195 ff. [insofern bestätigt durch BVerwG], Beschl. v. 30.07.2009 - 5 S 973/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632

    Zulassung der Berufung im Streit um Bordellbetrieb im Industriegebiet

    Allerdings hat es in einer Entscheidung aus dem Jahr 1983 ausgeführt, dass der den Industriegebieten zukommende Zweck, der Unterbringung vorwiegend solcher Gewerbebetriebe zu dienen, die in anderen Baugebieten unzulässig seien (§ 9 Abs. 1 BauNVO), dafür spreche, die Zulässigkeit solcher nicht erheblich belästigender Betriebe für das Industriegebiet anders zu beantworten als für ein Gewerbegebiet (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ff. = juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.2.1996 - 14 CS 95.3591 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 30.7.2009 - 5 S 973/09 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Überplanung eines Hotelbetriebes durch Festsetzung eines Gewerbegebietes herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, BVerw-GE 90, 140 ff [...], RN. 20 Bad-Württ VGH, Urt. v. 30.7.2009 - 5 S 973/09 -, [...] ).
  • VG Hamburg, 24.06.2020 - 9 K 9673/17

    Drittanfechtung eines Bauvorbescheides gegen ein Hotel in einem Industriegebiet

    Beherbergungsbetriebe entsprechen der allgemeinen Zweckbestimmung eines Industriegebietes in der Regel nicht, es sei denn, sie weisen Besonderheiten auf, die sie von typischen Beherbergungsbetrieben unterscheiden (VG Hamburg, Urt. v. 6.6.2018, 9 K 4248/16, n. v., S. 15 f. UA; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.7.2009, 5 S 973/09, juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 9 K 20.01545

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes im Industriegebiet

    Somit ist im Regelfall bei der gebotenen typisierenden Betrachtung davon auszugehen, dass ein Beherbergungsbetrieb der Zweckbestimmung eines Industriegebietes nicht entspricht; dies kann im Einzelfall aber anders zu beurteilen sein, wenn der konkrete Betrieb Besonderheiten aufweist, die ihn vom "üblichen Beherbergungsbetrieb" unterscheiden (siehe hierzu auch VGH Mannheim, B.v. 30.7.2009 - 5 S 973/09 - juris Rn. 5; VG Hamburg, U.v. 24.6.2020 - 9 K 9673/17 - juris Rn. 54).
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