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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 5 S 976/91 (https://dejure.org/1991,1761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der Belange des Naturschutzes); Befangenheit eines mitwirkenden Gemeinderatsmitglieds

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 18 Abs 1 GemO BW, § 1 Abs 5 S 2 Nr 7 BauGB, § 6 Abs 2 Nr 1 BNatSchG, § 6 Abs 4 S 3 BNatSchG, § 8 BNatSchG, § 7 Abs 3 NatSchG BW, § 9 NatSchG BW, § 10 NatSchG BW
    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der Belange des Naturschutzes); Befangenheit eines mitwirkenden Gemeinderatsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern, Nichtigkeit eines Bebauungsplans infolge Nichtberücksichtigung des Nachbarschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 97
  • ZfBR 1992, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2006 - 3 S 1259/05

    Zulässiger Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente im

    Sie muss so eng mit den persönlichen Belangen des Gemeinderatsmitglieds - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf ihn "zuspitzt" und er - weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend - als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, UPR 1992, 388).

    Dabei sind bei der Frage der Befangenheit eines an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan mitwirkenden Gemeinderats auch die in der Planbegründung genannten Ziele und Zwecke mit zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, daß Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. NK-Urt. d. Sen. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

    Vielmehr bringt dieses Tatbestandsmerkmal (nur) zum Ausdruck, dass Befangenheit anzunehmen ist, wenn ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urteil vom 20.1.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

    Die Entscheidung muss so eng mit den persönlichen Belangen des ehrenamtlich tätigen Bürgers - oder der Bezugsperson - zusammenhängen, dass sie sich sozusagen auf diesen "zuspitzt" und er, weil im Mittelpunkt oder jedenfalls im Vordergrund der Entscheidung stehend, als deren "Adressat" anzusehen ist (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1986 - 1 S 2008/85 - VBlBW 1987, 24 m.w.N.; Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - NVwZ-RR 1993, 97; Urt. v. 03.04.2003 - 5 S 1717/01 -).

    Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Denn diese Vorschrift ist gemäß Art. 16 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes am 01.05.1993 in Kraft getreten; für die Abwägung ist gemäß § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan (hier: 04.05.1993) maßgebend (zur Relevanz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans vor dem 01.05.1993 vgl. Normenkontrollurteil d. Senats v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 -, NVwZ-RR 1993, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1993 - 1 S 570/92

    Befangenheit bei Stellungnahme zu LSG-Verordnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Normenkontrollbeschl. v. 31.8.1964 -- II 146/62 --, ESVGH 14, 162; Normenkontrollurteil v. 25.10.1983 -- 3 S 1221/83 --, VBlBW 1985, 21; Urteil v. 10.11.1987 -- 1 S 2885/86 --, ESVGH 38, 51; Normenkontrollurteil v. 5.12.1991 -- 5 S 976/91 --, NuR 1992, 335) setzt das Merkmal der Unmittelbarkeit eines Vorteils oder Nachteils nicht voraus, daß die fragliche Entscheidung Wirkungen dieser Art ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes auslöst; eine direkte Kausalität ist nicht zu fordern.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 2477/99

    Normenkontrolle eines Regionalplans

    Unter Hinweis darauf hat der 5. Senat des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - NuR 1992, 335) die unmittelbare Geltung der Eingriffsregelung für einen Bebauungsplan verneint, aber dennoch angenommen, dass bereits ein solcher Plan - gewissermaßen vorwirkend - die Durchsetzung dieser Vorschriften in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sicherstellen müsse.
  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot;

    Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe sind erst im bauordnungsrechtlichen Verfahren nachzuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.1991 - 5 S 976/91 -, Rn. 59, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

    Damit spitzt sich die zu erwartende Veränderung jedoch noch nicht zu einem Sondervorteil für Rechtsanwalt B. zu (vgl. auch das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 - UPR 1992, 388 = NVwZ-RR 1993, 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Aussiedlung von Gewerbebetrieben;

    Daraus läßt sich die Schlußfolgerung ziehen, daß der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund gewisser rechtlicher Unsicherheit (s. auch das Urteil des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, NuR 1992, 335) regeln wollte, daß eine Pflicht zur erweiterten Prüfung naturschutzrechtlicher Belange einschließlich der Ausgleichsmöglichkeiten im Verfahren der Aufstellung von Bebauungsplänen erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen sollte und daß von dieser Pflicht durch die Landesgesetzgebung auch dispensiert werden kann, daß sie aber nicht schon vorher bestanden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 5 S 1773/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsgebot: Festsetzung einer

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