Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36768
LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16 (https://dejure.org/2017,36768)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16 (https://dejure.org/2017,36768)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2017 - 5 Sa 1017/16 (https://dejure.org/2017,36768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eine typisierende Betrachtung aus Sicht der betroffenen Kreise ist nicht nur für die Beurteilung des Wegfalls des Vertrauensschutzes, sondern auch für die Beurteilung der Entstehung des Vertrauensschutzes für bereits entstandene und fällig gewordene, noch nicht ...

  • IWW

    §§ 8, 9 MTV, § 38 BetrVG, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 16 (2) des Tarifvertrages, § 4 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG, § 4 Abs. 1 a EFZG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 TVG, § 159 BGB, Art 9 Abs. 3 GG, § 1 TVG, §§ 291, 288 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    Berechnung der tarifvertraglich geregelten Pauschale zur Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung und Zeitzuschlägen für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und des Erholungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Während die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig ist, ist die echte Rückwirkung, d.h., wenn in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingegriffen wird, grundsätzlich verboten (z.B. BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - Rn 63, zit. nach juris; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - Rn 21, zit. nach juris).

    Die Vertrauensbildung in die Geltung einer Tarifnorm wird erst blockiert, wenn die Tariflage so unklar und verworren ist, dass eine Klärung erwartet werden muss, oder wenn das bisherige Tarifrecht in einem Maße systemwidrig und ungerecht ist, dass ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit bestehen oder wenn der tarifunterworfene Arbeitnehmer sich nicht auf den durch eine ungültige Tarifnorm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. in diesem Zusammenhang: BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - Rn 65, zit. nach juris).

    Erst wenn auch unter Berücksichtigung von Wortlaut, Systematik und Normzweck völlig unverständlich ist, welche Bedeutung die fragliche Norm haben soll, liegt eine solche Verworrenheit vor (vgl dazu BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - Rn 72, zit. nach juris).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Die Gestaltungsfreiheit ist durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt (z. B. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn 18, zit. nach juris; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Das Vertrauen in den Bestand eines tariflichen Anspruchs ist unabhängig davon schutzwürdig, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit gilt oder ob dessen Anwendung vertraglich vereinbart ist (BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - Rn 20, zit. nach juris).

    Während die unechte Rückwirkung in der Regel zulässig ist, ist die echte Rückwirkung, d.h., wenn in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingegriffen wird, grundsätzlich verboten (z.B. BVerfG 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - Rn 63, zit. nach juris; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - Rn 21, zit. nach juris).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Dabei sind aber die Grenzen für eine Rückwirkung einzuhalten, die auch vom Gesetzgeber zu beachten sind (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn18, zit. nach jurs).

    Die Gestaltungsfreiheit ist durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt (z. B. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn 18, zit. nach juris; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn 18, zit. nach juris; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - in: NZA 1995, 844, 849 f [BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93] ).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Die Tarifparteien sind zu solchen Änderungen durch die Mitgliedschaft der Tarifgebundenen legitimiert (vgl BAG 23.11.1990 - 4 AZR 879/93 - Rn 60, zit. nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn 18, zit. nach juris; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - in: NZA 1995, 844, 849 f [BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93] ).

    Eine gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien, eine ungekündigte tarifliche Regelung werde zu einem bestimmten Zeitpunkt einen näher beschriebenen anderen Inhalt erhalten, ist ein Beispiel dafür, dass das Vertrauen der Normunterworfenen in den Fortbestand dieser Regelung über den Bekanntgegebenen Zeitpunkt ihrer Änderung hinaus nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. BAG 23.11.2994 - 4 AZR 879/93 - NZA 1995, 844, 848 f).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Die Tarifvertragsparteien sind an die Vorschrift gebunden, da es sich bei ihr gem. § 22 Abs. 1 TzBfG um zwingendes Gesetzesrecht handelt (vgl. BAG 24.9.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn 23, zit. nach juris).

    Leistet der Arbeitnehmer - wie bei "planmäßiger Mehrarbeit" - regelmäßig eine bestimmte Arbeitszeit, liegen jedoch keine Überstunden im Sinne von § 4 Abs. 1 a EFZG vor (vgl. BAG 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 31, zitiert nach juris).

    Vollzeit- und Teilzeitkräfte werden nur ungleich vergütet, wenn für jeweils die gleiche Stundenzahl nicht die gleiche Gesamtvergütung gezahlt wird (vgl. BAG 23.09.2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 25, zitiert nach juris).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Bereits von diesem Zeitpunkt an hat der Arbeitnehmer nicht nur eine Anwartschaft, sondern einen Rechtsanspruch erworben, auf dessen Bestand er grundsätzlich vertrauen kann (BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - Rn 26, zit. nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - Rn 18, zit. nach juris; BAG 11.10.2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - in: NZA 1995, 844, 849 f [BAG 23.11.1994 - 4 AZR 879/93] ).

  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Er würde sich durch die Nichterfüllung entstandener und fälliger Ansprüche weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur rückwirkenden Abschaffung oder Herabsetzung eröffnen (BAG 05.07.2006 - 4 AZR 381/05 - Rn 76, zit. nach juris).

    Auf die subjektivindividuelle Kenntnis der objektiv zutreffende Auslegung der Tarifnorm kommt es nicht an, denn das Vertrauen bezieht sich auf die tarifliche Regelung (vgl in diesem Zusammenhang: BAG 5, 7.2006 - 4 AZR 381/05 - Rn 71, zit. nach juris).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Wegen der weitreichenden Wirkung von Tarifnormen auf die Rechtsverhältnisse von Dritten, die an den Tarifvertragsverhandlung unbeteiligt waren, kann im Interesse der Rechtsicherheit und Rechtsklarheit der Wille der Tarifvertragsparteien nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den tariflichen Normen unmittelbar einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40, zitiert nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben es in der Hand, eine vom Wortlaut der Regelung des Tarifvertrages abweichende Absicht der Kontinuität des Inhalts der Regelung in einer auch für Außenstehende erkennbaren Weise zum Ausdruck zu bringen (vgl. BAG 21.03.2012 - 4 AZR 254/10 - Rn. 40, zitiert nach juris).

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Je eindeutiger eine Tarifnorm nach ihrem Wortlaut ist, um so klarer muss sich ein von diesem Wortlaut abweichender Regelungswille der Tarifvertragsparteien aus dem Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages ergeben (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 36, zitiert nach juris).

    Von einem solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tarifvertragsparteien über eine bestimmte Regelung inhaltlich einig gewesen sind und nur versehentlich dieser übereinstimmende Wille durch eine falsche oder unterlassene Formulierung im Tarifvertrag nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BAG 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 - Rn. 41, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2017 - 5 Sa 1017/16
    Rückwirkung bedeutet keine Ablösung des Tarifvertrages durch eine Neuregelung und sie bewirkt auch keine Tarifkonkurrenz (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 19.11.2014 - 4 AZR 761/12 - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 296/00

    Entgeltfortzahlung- regelmäßige Arbeitszeit

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 225/15

    Tariflicher Entgeltausgleich bei Leistungsminderung

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

  • BAG, 31.10.1990 - 4 AZR 114/90

    Dienstreisezeiten eines Redakteurs

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 344/17

    Kalendertägliche Berechnung einer Pauschale zu den Krankenbezügen nach Maßgabe

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2017 - 5 Sa 1017/16 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht