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   LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13 (https://dejure.org/2013,33734)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.10.2013 - 5 Sa 111/13 (https://dejure.org/2013,33734)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 5 Sa 111/13 (https://dejure.org/2013,33734)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 626 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 614 S 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Streit um die Vergütung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitsverweigerung, beharrliche , Direktionsrecht, Lohnansprüche, Streit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung infolge irrtümlicher Annahme eines Zurückbehaltungsrechts

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung bei Vergütungsstreit

  • rabüro.de

    Irrtümlich vom Arbeitnehmer als gerechtfertigt angenommene beharrliche Leistungsverweigerung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    LAG: Kein Recht zur Arbeitsverweigerung bei Streit um Vergütungsansprüche

  • RA Kotz

    Arbeitsverweigerung - Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen

  • hensche.de

    Arbeitsverweigerung, Weisungsrecht, Direktionsrecht, Kündigung: Fristlos

  • dgbrechtsschutz.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung infolge irrtümlicher Annahme eines Zurückbehaltungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung: Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Kündigung bei Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streit um Lohn - fristlose Kündigung

  • heise.de (Pressebericht, 19.12.2013)

    Streit um Lohn ist kein Grund für Arbeitsverweigerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsverweigerung wegen unzureichender Vergütung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Streit um Lohn berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beharrliche Leistungsverweigerung kann wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bodenleger verweigert Arbeit - Wer so gegen zu niedrigen Lohn protestiert, riskiert die fristlose Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Recht auf Arbeitsverweigerung bei angeblich ungerechter Bezahlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung bei Vergütungsstreit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung bei Vergütungsstreit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    LAG: Kein Recht zur Arbeitsverweigerung bei Streit um Vergütungsansprüche

  • poko.de (Kurzinformation)

    Ich brauche mehr Geld!

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lohnstreitigkeiten berechtigen nicht zur Arbeitsverweigerung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung bei Arbeitsverweigerung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mit Lohn unzufrieden - Protest führt zur Kündigung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeitsverweigerung wegen zu niedrigem Lohn

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Streit um Vergütung berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeitsverweigerung bei Streit um Lohnansprüche

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt - Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungsverweigerung berechtigt Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Streik eines einzelnen Arbeitnehmers rechtmäßig oder nicht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverweigerung wegen niedrigem Lohn führt zu fristloser Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung - Beharrliche Arbeitsverweigerung wegen angeblich zu geringer Löhne kann fristlose Kündigung nach sich ziehen

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung: Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 3123
  • BB 2014, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Die beharrliche Arbeitsverweigerung setzt eine Nachhaltigkeit im Willen voraus (BAG Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, juris; BAG Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).

    Letztlich ist es im Rahmen des ultima-ratio-Prinzips auch möglich, dass je nach Sachlage nur eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt (vgl. BAG Urt. v. vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, a.a.O.; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, a. a. O.).

    Eine derart geforderte intensive bzw. nachhaltige Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und willentlich der für ihn erkennbaren und eindeutigen Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers widersetzt (BAG, Urt. v. 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 -, Rn. 50, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Die beharrliche Arbeitsverweigerung setzt eine Nachhaltigkeit im Willen voraus (BAG Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, juris; BAG Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).

    Letztlich ist es im Rahmen des ultima-ratio-Prinzips auch möglich, dass je nach Sachlage nur eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt (vgl. BAG Urt. v. vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, a.a.O.; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2010 - 5 Sa 24/10

    Kündigung, außerordentlich, Arbeitsverweigerung, beharrliche, Freistellung von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Die beharrliche Arbeitsverweigerung setzt eine Nachhaltigkeit im Willen voraus (BAG Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, juris; BAG Urt. v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).

    Eine derart geforderte intensive bzw. nachhaltige Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und willentlich der für ihn erkennbaren und eindeutigen Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers widersetzt (BAG, Urt. v. 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 -, Rn. 50, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Letztlich ist es im Rahmen des ultima-ratio-Prinzips auch möglich, dass je nach Sachlage nur eine ordentliche Kündigung in Betracht kommt (vgl. BAG Urt. v. vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 -, AP Nr. 130 zu § 626 BGB; BAG v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, a.a.O.; BAG v. 19.04.2007 - 2 AZR 78/06 -, a. a. O.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2009 - 1 Sa 230/09

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Arbeitsverweigerung - Vortäuschen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Der Arbeitnehmer muss die von ihm geschuldete Arbeit bewusst und nachhaltig nicht leisten wollen, wobei es nicht genügt, dass er eine Weisung des Arbeitgebers schlicht nicht befolgt (LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 08.09.2009 - 1 Sa 230/09 -, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 22; LAG Niedersachen Urt. v. 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08 -, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 6 a).
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Eine derart geforderte intensive bzw. nachhaltige Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und willentlich der für ihn erkennbaren und eindeutigen Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers widersetzt (BAG, Urt. v. 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 -, Rn. 50, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Auch die gemäß § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmende Interessenabwägung und damit die Prüfung, ob das Beendigungsinteresse der Beklagten das Bestandsinteresse des Klägers überwiegt (vgl. BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, Rn. 19, juris), muss vorliegend zu Lasten des Klägers ausgehen.
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Schließung eines

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    Eine derart geforderte intensive bzw. nachhaltige Arbeitsverweigerung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich bewusst und willentlich der für ihn erkennbaren und eindeutigen Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers widersetzt (BAG, Urt. v. 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.02.2012 - 13 Sa 1300/11 -, Rn. 50, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.06.2010 - 5 Sa 24/10 -, Rn. 26, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 Sa 110/13

    Kündigung wegen Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.10.2013 - 5 Sa 111/13
    In dem Kündigungsrechtsverfahren E. gegen Fa. W. GmbH (4 Ca 1596 b/12 = LAG Schleswig-Holstein 4 Sa 110/13) hat das Arbeitsgericht Beweis durch Vernehmung des Klägers erhoben (Bl. 68 - 69 d. A.).
  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
    Dies bezieht sich auch für die im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigenden Gründe, die nicht nur bei einer außerordentlichen L (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 630/76, Juris, Rn. 16 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 17.10.2013 - 5 Sa 111/13, Juris, Rn. 39 f.), sondern auch bei einer ordentlichen verhaltensbedingten L vorzunehmen ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.2008 - 7 Sa 704/07, Juris, Rn. 53 f. m.w.N.).
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