Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6676
LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05 (https://dejure.org/2005,6676)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05 (https://dejure.org/2005,6676)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. November 2005 - 5 Sa 1125/05 (https://dejure.org/2005,6676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Teilzeit; sachlicher Grund; Betriebsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 8 Abs. 4 TzBfG
    Teilzeit; sachlicher Grund; Betriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterzeichnung der Berufungsschrift durch ein Mitglied der Sozietät des bearbeitenden Rechtsanwalts; Bestehen eines Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit entsprechend eines Teilzeitbegehrens; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage des ...

  • Judicialis

    TzBfG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8 Abs. 4
    Differenzierte Vereinbarung von Teilzeitmodellen als sachlicher Grund zur Ablehnung abweichender Anträge - erschwerte Einsatzplanung für Flugbegleiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Arbeitszeitreduzierung, betrieblicher Grund, Betriebsvereinbarung, § 8 Abs. 4 TzBfG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05
    Nach der Rechtsprechung des BAG (grundlegend Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - = AP Nr. 2 zu § 8 TzBfG) ist bei der Prüfung, ob hinreichend gewichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung berechtigen, zunächst festzustellen, ob überhaupt, und wenn ja, welches betriebliche Organisationskonzept der vom Arbeitgeber als erforderlich angesehenen Arbeitszeitregelung zugrunde liegt.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05
    Genauso wie eine nach Maßgabe von § 87 Abs. 1 S. 2 BetrVG geschlossene Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber berechtigen kann, den Verteilungswunsch des Arbeitnehmers abzulehnen (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/01 - EzA TzBfG § 8 Nr. 3; BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 - EzA TzBfG Nr. 8) gilt dies auch für Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Teilzeitmodelle und Arbeitszeitvolumen vorsehen.
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. November 2005 - 5 Sa 1125/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 05.02.2007 - 17 Sa 1224/06

    Zur Unzulässigkeit einer lediglich befristete Arbeitszeitreduzierung zulassenden

    Inwieweit durch freiwillige Betriebsvereinbarung dergestalt verbindlich bestimmte Teilzeitmodelle eingeführt werden können, dass der Durchführungsanspruch der Personalvertretung den Arbeitgeber berechtigen kann, einen von diesen Modellen abweichenden Verringerungsantrag des Arbeitnehmers abzulehnen (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. November 2005, 5 Sa 1125/05, juris), kann offen bleiben.
  • LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13

    Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin

    Wenn sich aus den Regelungen der Betriebsvereinbarung auch nur indirekte Auswirkungen auf die der zwingenden Mitbestimmung unterliegende Verteilung der Arbeitszeit aller Mitarbeiter in den jeweiligen Flugketten ergeben, spricht mithin einiges dafür, schon aus der Unvereinbarkeit des klägerischen Teilzeitbegehrens mit den Teilzeitmodellen der Betriebsvereinbarung auf das Entgegenstehen erheblicher betrieblicher Gründe zu schließen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 10. November 2005 - 5 Sa 1125/05, juris-Rz. 26 f., BB 2006, 1284; offen gelassen nachfolgend bei BAG, Urteil vom 15. August 2006 - 9 AZR 30/06, Rz. 17; NZA 2007, 259).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht