Rechtsprechung
LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Teilzeit; sachlicher Grund; Betriebsvereinbarung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 8 Abs. 4 TzBfG
Teilzeit; sachlicher Grund; Betriebsvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterzeichnung der Berufungsschrift durch ein Mitglied der Sozietät des bearbeitenden Rechtsanwalts; Bestehen eines Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit entsprechend eines Teilzeitbegehrens; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Frage des ...
- Judicialis
TzBfG § 8 Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 8 Abs. 4
Differenzierte Vereinbarung von Teilzeitmodellen als sachlicher Grund zur Ablehnung abweichender Anträge - erschwerte Einsatzplanung für Flugbegleiter - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Leitsatz)
Arbeitszeitreduzierung, betrieblicher Grund, Betriebsvereinbarung, § 8 Abs. 4 TzBfG
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.05.2005 - 11 Ca 11986/04
- LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06
Papierfundstellen
- BB 2006, 1284
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05
Nach der Rechtsprechung des BAG (grundlegend Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - = AP Nr. 2 zu § 8 TzBfG) ist bei der Prüfung, ob hinreichend gewichtige betriebliche Gründe zur Ablehnung berechtigen, zunächst festzustellen, ob überhaupt, und wenn ja, welches betriebliche Organisationskonzept der vom Arbeitgeber als erforderlich angesehenen Arbeitszeitregelung zugrunde liegt. - BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03
Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Köln, 10.11.2005 - 5 Sa 1125/05
Genauso wie eine nach Maßgabe von § 87 Abs. 1 S. 2 BetrVG geschlossene Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber berechtigen kann, den Verteilungswunsch des Arbeitnehmers abzulehnen (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/01 - EzA TzBfG § 8 Nr. 3; BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03 - EzA TzBfG Nr. 8) gilt dies auch für Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Teilzeitmodelle und Arbeitszeitvolumen vorsehen.
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06
Verringerung der Arbeitszeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. November 2005 - 5 Sa 1125/05 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 05.02.2007 - 17 Sa 1224/06
Zur Unzulässigkeit einer lediglich befristete Arbeitszeitreduzierung zulassenden …
Inwieweit durch freiwillige Betriebsvereinbarung dergestalt verbindlich bestimmte Teilzeitmodelle eingeführt werden können, dass der Durchführungsanspruch der Personalvertretung den Arbeitgeber berechtigen kann, einen von diesen Modellen abweichenden Verringerungsantrag des Arbeitnehmers abzulehnen (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10. November 2005, 5 Sa 1125/05, juris), kann offen bleiben. - LAG Köln, 15.10.2013 - 12 SaGa 3/13
Antrag auf Teilzeit einer Flugbegleiterin
Wenn sich aus den Regelungen der Betriebsvereinbarung auch nur indirekte Auswirkungen auf die der zwingenden Mitbestimmung unterliegende Verteilung der Arbeitszeit aller Mitarbeiter in den jeweiligen Flugketten ergeben, spricht mithin einiges dafür, schon aus der Unvereinbarkeit des klägerischen Teilzeitbegehrens mit den Teilzeitmodellen der Betriebsvereinbarung auf das Entgegenstehen erheblicher betrieblicher Gründe zu schließen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 10. November 2005 - 5 Sa 1125/05, juris-Rz. 26 f., BB 2006, 1284; offen gelassen nachfolgend bei BAG…, Urteil vom 15. August 2006 - 9 AZR 30/06, Rz. 17; NZA 2007, 259).