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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15   

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https://dejure.org/2016,8656
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15 (https://dejure.org/2016,8656)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.03.2016 - 5 Sa 119/15 (https://dejure.org/2016,8656)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. März 2016 - 5 Sa 119/15 (https://dejure.org/2016,8656)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 106 S 1 GewO, § 315 BGB
    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - billiges Ermessen

  • IWW

    Art. 1 Kreisstrukturgesetz M-V, § 6 d SGB II, § 10 Abs. 1 Landkreisneuordnungsgesetz ... M-V, § 6 a Abs. 2 SGB II, § 4 Abs. 2 des Landesausführungsgesetzes SGB II M-V, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 106 GewO, § 315 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 44 b SGB II, § 44 c Abs. 2 SGB II, § 44 k Abs. 1 SGB II, § 44 k Abs. 2 SGB II, Art. 33 Abs. 2 GG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung billigen Ermessens bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ohne zeitliche Begrenzung; unbegründete Eingruppierungsfeststellungsklage einer bei der Agentur für Arbeit vorübergehend als "Erste Sachbearbeiterin in der Bearbeitungsstelle ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung billigen Ermessens bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ohne zeitliche Begrenzung; unbegründete Eingruppierungsfeststellungsklage einer bei der Agentur für Arbeit vorübergehend als "Erste Sachbearbeiterin in der Bearbeitungsstelle ...

  • rechtsportal.de

    Ausübung billigen Ermessens bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ohne zeitliche Begrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - und das Ermessen des Arbeitgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit kann im Laufe der Zeit unbillig werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15
    Bei einer mehrfachen Übertragung steigen die Anforderungen an die darzulegenden Gründe (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 24).

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19, juris = ZTR 2013, 24; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 22, juris = NZA 2012, 927).

    Das Instrument der vorübergehenden Übertragung dient nicht dazu, die Ungewissheit über die Dauer der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer zu verlagern (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 20, juris = ZTR 2013, 24).

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 134/11

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15
    Ist bei auch nur einer dieser mehreren interimistischen Übertragungen billiges Ermessen hinsichtlich dessen, dass die Übertragung nicht auf Dauer erfolgte, nicht gewahrt, kann dies zur Folge haben, dass diese Übertragung kraft richterlicher Entscheidung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB als auf Dauer erfolgt anzusehen ist (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 22, juris = NZA 2012, 927; BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - Rn. 43, juris = NZA 2003, 159).

    Die Beweislast dafür, dass die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG, Urteil vom 04. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 19, juris = ZTR 2013, 24; BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 22, juris = NZA 2012, 927).

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15
    Ist bei auch nur einer dieser mehreren interimistischen Übertragungen billiges Ermessen hinsichtlich dessen, dass die Übertragung nicht auf Dauer erfolgte, nicht gewahrt, kann dies zur Folge haben, dass diese Übertragung kraft richterlicher Entscheidung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB als auf Dauer erfolgt anzusehen ist (BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - Rn. 22, juris = NZA 2012, 927; BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - Rn. 43, juris = NZA 2003, 159).

    Hat er zeitweise Stellen zur Verfügung, die höherwertig ausgewiesen sind, kann er diese zur vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nutzen (BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - Rn. 54, juris = NZA 2003, 159).

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15
    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (BAG, Urteil vom 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20, juris = NZA-RR 2015, 532).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15
    Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist regelmäßig geeignet, das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend zu klären (z. B. BAG, Urteil vom 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22, juris = ZTR 2015, 511).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 Sa 233/15

    Mehrfache Abordnung einer Lehrkraft im Schuldienst an das Schulamt zur

    Zum andern kann nicht festgestellt werden, dass eine der fünf lediglich befristet angeordneten Abordnungen des Klägers nicht mehr billigem Ermessen im Sinne von § 106 GewO in der Auslegung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 134/11 - NZA 2012, 927; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. März 2016 - 5 Sa 119/15 - ArbR 2016, 280) entsprochen hat.

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - NZA-RR 2015, 532; LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. März 2016 - 5 Sa 119/15).

    Bei einer mehrfachen Übertragung steigen die Anforderungen an die darzulegenden Gründe (BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - ZTR 2013, 24; LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. März 2016 aaO).

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