Rechtsprechung
LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 KSchG
- Judicialis
KSchG § 23
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 23
Keine Berücksichtigung von Ersatzkräften für ausgeschiedene Mitarbeiter bei Bestimmung der regelmäßig Beschäftigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer Ersatzkraft für einen ausscheidenden Mitarbeiter bei der "Regelteilnehmerzahl" im Rahmen der Kündigungsschutzklage
- yumpu.com (Leitsatz)
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.04.2004 - 3 Ca 10466/03
- LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04
Papierfundstellen
- NZA 2005, 1310 (Ls.)
- BB 2005, 896
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Köln, 22.05.2009 - 4 Sa 1024/08
Arbeitnehmerzahl eines Betriebes
Das Landesarbeitsgericht Köln hat bereits im Urteil vom 13.01.2005 (5 Sa 1237/04 - LAGE § 23 KSchG Nr. 23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der für einen gekündigten Arbeitnehmer angestellt wird, nicht mitzuzählen ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 18/16
Kündigung im Kleinbetrieb
108 Eine Doppelzählung findet in Vertretungsfällen nicht statt, auch nicht bei doppelter Besetzung des Arbeitsplatzes, wenn die Ersatzkraft eingearbeitet oder für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer eingestellt wird (LAG Köln, Urteil vom 13. Januar 2005 - 5 Sa 1237/04 - juris Rz. 3;… ErfK- Kiel , 17. Aufl. 2017, § 23 KSchG Rz. 9;… KR- Bader , 11. Aufl. 2016, § 23 KSchG Rn. 54). - LAG Köln, 21.11.2014 - 4 Sa 674/14
Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer
Ein als Ersatz bzw. Nachfolger für einen ausscheidenden Arbeitnehmer eingestellter Arbeitnehmer erhöht die regelmäßige Betriebsgröße nicht (LAG Köln 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04 - LAGE § 23 KSchG Nr. 23). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20
Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung
Diese Vorschrift enthält einen allgemeinen gültigen Rechtsgedanken des Inhalts, dass bei der Ermittlung der sogenannten Regelarbeitnehmerzahl entweder nur der Arbeitnehmer, der endgültig oder vorübergehend aus dem Betrieb ausscheidet, oder aber die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird (LAG Köln 13. Januar 2005 - 5 Sa 1237/04 - Rn. 3 mwN., juris zu § 21 Abs. 7 BErzGG).