Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
§ 138 Abs. 2 ZPO, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 524 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 667 BGB, §§ 985, 861 BGB, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 273 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 17 Abs. 1 UWG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 667 BGB, § 17 Abs 1 UWG
Herausgabe- und Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers - arbeitsrecht-hessen.de
Zur Herausgabepflicht eines Arbeitnehmers
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Zur Herausgabepflicht eines Arbeitnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabe von Unterlagen und Unterlassung der Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken nach fristloser Kündigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herausgabe von Unterlagen und Unterlassung der Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken nach fristloser Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.10.2015 - 1 Ca 660/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 139/16
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 SaGa 6/15
Einstweilige Verfügung - einseitige Erledigungserklärung
Die Verfügungsklägerin hat im Hinblick auf die Verkündigung des vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteils im Hauptsacheverfahren, das von der Verfügungsbeklagten mit der Berufung angegriffen wird (Az. 5 Sa 139/16), das einstweilige Verfügungsverfahren im Termin vom 17.12.2015 vor der Berufungskammer in der Hauptsache für erledigt erklärt.Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 83/16 (Kündigungsschutzverfahren) und 5 Sa 139/16 (Hauptsacheverfahren).
Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt die Berufungskammer insoweit Bezug auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 01.09.2016 im Hauptsacheverfahren zwischen den Parteien (Az. 5 Sa 139/16).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2016 - 5 Sa 83/16
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Konkurrenztätigkeit
Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 139/16 und 5 SaGa 6/15. - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 230/19
Zahlungsanspruch eines Arbeitgebers wegen unmittelbar an einen Autoverkäufer …
Das habe auch die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in ihrer Entscheidung vom 1. September 2016 (5 Sa 139/16) so gesehen: Solange nicht der Arbeitgeber die persönliche/private Nutzung der Vorteile vertraglich zusage, habe der Arbeitnehmer sie als das, was er zur Ausführung und durch das Arbeitsverhältnis erlangt habe, in analoger Anwendung des § 667 BGB herauszugeben.Der Leitsatz der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. September 2016 (5 Sa 139/16) beruhe auf einem gänzlich anderen Sachverhalt.