Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5670
LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 (https://dejure.org/2012,5670)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 (https://dejure.org/2012,5670)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - 5 Sa 142/12 (https://dejure.org/2012,5670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 2 SGB 5, § 164 Abs 3 SGB 5, § 164 Abs 4 SGB 5, § 1 Abs 2 KSchG
    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschrift und durch betriebsbedingte Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 2 SGB 5, § 164 Abs 3 SGB 5, § 164 Abs 4 SGB 5, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG
    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer tariflich unkündbaren Arbeitnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschrift und durch betriebsbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer überschuldeten Betriebskrankenkasse; Anwendbarkeit der Regelungen in § 164 SGB V auf die Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnisse zur City-BKK nicht beendet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12
    44 Führt somit bereits die einfach-gesetzliche Auslegung zu dem Ergebnis, dass eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse der unkündbaren Arbeitnehmer eine letztlich erfolglose, stets aber ordnungsgemäße Durchführung des Unterbringungsverfahrens nach § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V voraussetzt, so entspricht dieses Ergebnis auch der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit des schwerwiegenden gesetzlichen Eingriffs in das Grundrecht der Berufsfreiheit der von der Schließung der Kasse betroffenen unkündbaren Arbeitnehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG zur Abwehr von Gefahren für das wichtige Gemeinschaftsgut eines bezahlbaren und funktionierenden sozialen Krankenversicherungsschutzes (vgl. Urteil des BVerfG vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 -, EzA Art. 13 Einigungsvertrag Nr. 1).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12
    Der einfach-gesetzlichen Auslegung von Gesetzen ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (vgl. Urteile des BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10 -, NZA 212, S. 323 ff. und vom 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 -, NZA 2008, S. 1237 ff.).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12
    Der einfach-gesetzlichen Auslegung von Gesetzen ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (vgl. Urteile des BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 348/10 -, NZA 212, S. 323 ff. und vom 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 -, NZA 2008, S. 1237 ff.).
  • ArbG Düsseldorf, 12.01.2012 - 4 Ca 5507/11

    Schließung BKK

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12
    Selbst wenn indes eine ungerechtfertigte Benachteiligung der unkündbaren Arbeitnehmer darin liegen würde, dass diesen durch den gesetzlichen Beendigungstatbestand nicht einmal die ordentliche Kündigungsfrist eingeräumt wird, wenn sie ein zumutbares anderweitiges Beschäftigungsangebot ablehnen oder die Unterbringung aus anderen Gründen nicht möglich wäre, konnte dies allenfalls dazu führen, dass auch deren Arbeitsverhältnisse nicht kraft Gesetzes beendet würden (so auch Urteil des ArbG Düsseldorf vom 12.01.2012 - 4 Ca 5507/11 -, zitiert nach juris-Datenbank).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012 - 5 Sa 142/12
    Die Gesetzesbegründung der gleich lautenden und deshalb auch vergleichbaren Vorgängerbestimmungen von § 164 Abs. 3 SGB V für die Innungskrankenkassen in § 173 Abs. 3 bis 5 SGB V a.F. (BT-Drucksache 11/2237, S. 212) lautet:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - 5 Sa 1789/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - unzumutbares Angebot im

    Überdies hätte es der Vorschrift des § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V, nach welcher die Vertragsverhältnisse derjenigen Beschäftigten, die nicht nach Abs. 3 untergebracht werden, mit dem Tag der Schließung enden, nicht bedurft, wenn bereits die Schließung als solche eine Beendigung sämtlicher Vertragsverhältnisse auslösen würde (so auch Urteile des LAG Berlin Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 - und vom 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11 -, jeweils zitiert nach juris-Datenbank).

    Nur wenn von den Betroffenen zumutbare anderweitige Beschäftigungsangebote nicht angenommen wurden oder wenn im Ausnahmefall das Unterbringungsverfahren trotz ausreichender Bemühungen wegen fehlender zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten beim Landesverband oder einer anderen Betriebskrankenkasse ohne Ergebnis blieb, soll es vielmehr zur Beendigung der Vertragsverhältnisse der unkündbaren Beschäftigten kommen und rückt dann der mit der Vorschrift ebenfalls bezweckte Schutz des Gesundheitssystems und der Versichertengemeinschaft vor finanzieller Überforderung durch Verpflichtungen aus infolge des Fehlens von Beschäftigungsmöglichkeiten ggf. sinnlos gewordenen Arbeitsverhältnissen der unkündbaren Arbeitnehmer in den Vordergrund (so auch Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 -, zitiert nach juris-Datenbank).

    Jedenfalls aber wäre eine solche Lösung nicht angemessen, da in diesem Fall im Gesetz selbst weder eine ansatzweise Sicherung der Beschäftigungsansprüche der betroffenen Arbeitnehmer noch eine anderweitige Kompensation für den schwerwiegenden Eingriff in ihre Berufsfreiheit enthalten wäre (ebenso insgesamt Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11 - und vom 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 -, zitiert nach juris-Datenbank).

    Ordentlich kündbare Arbeitnehmer können bei Schließung der Kasse betriebsbedingt gekündigt werden und ihren Arbeitsplatz dadurch endgültig verlieren, während den unkündbaren Arbeitnehmern mit dem zwingend erforderlichen Angebot anderweitiger zumutbarer Beschäftigungsmöglichkeiten eine dauerhafte Perspektive zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze geboten wird (so auch Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11 - und vom 12.04.2012 - 5 Sa 142/12 -, zitiert nach juris-Datenbank).

  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11

    Krankenversicherung - Schließung einer Krankenkasse - keine Klagebefugnis eines

    Die ersten veröffentlichten Berufungsentscheidungen bestätigen ungeachtet der in ihnen vertretenen unterschiedlichen Rechtsauffassungen die hier relevante Feststellung, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit sich in der Sache den Rechtsschutzanliegen von Beschäftigten der geschlossenen City BKK angenommen hat (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg 12.4.2012 - 5 Sa 2554/11, 5 Sa 2555/11 und 5 Sa 142/12, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 20.4.2012 - 6 Sa 2556/11 und 6 Sa 2557/11, juris; LArbG Berlin-Brandenburg 11.5.2012 - 13 Sa 2486/11, juris; LArbG Baden-Württemberg 18.5.2012 - 7 Sa 13/12, juris; LArbG Baden-Württemberg 21.5.2012 - 1 Sa 2/12 und 1 Sa 3/112, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht