Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 07.05.2015

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E   

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https://dejure.org/2015,27303
LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E (https://dejure.org/2015,27303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 305; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach; Eingruppierungsfeststellungsklage gegen korrigierende Rückgruppierung

  • IWW

    Anlage 1 a zum BAT, §§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 305 ff. BGB, § 305 c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305 c BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach; Eingruppierungsfeststellungsklage gegen korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ZPO § 256 Abs. 1
    Unklare Regelung eines Lehrereingruppierungserlasses zur Eignung eines Studienabschlusses für ein Unterrichtsfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteil vom 19.02.2014, AZ: 5 AZR 920/12 - Juris, Randnummer 38 m. w. N.).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Sie wurden von dem beklagten Land für eine Vielzahl von Verträgen mit Lehrkräften gleichlautend verwendet und dem Kläger bei Abschluss des Formulararbeitsvertrages gestellt (so BAG, Urteil vom 16.04.2015, AZ: 6 AZR 352/14 - Juris, Randnummer 25, für die sächsischen Lehrerrichtlinien).
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Zu einer Änderung der mitgeteilten Vergütungsgruppe ist er nur berechtigt, wenn die bisherige tarifliche Bewertung, die er dem Arbeitnehmer gegenüber nachgewiesen hatte, fehlerhaft war (BAG, Urteil vom 20.03.2013, AZ: 4 AZR 521/11 - Juris Randnummer 18).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (beispielsweise BAG, Urteil vom 25.08.2010, AZ: 10 AZR 275/09 - Juris, Randnummer 19) sind allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständigungsmöglichkeiten des konkreten sondern die es durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 390/95

    Eingruppierung einer Technischen Lehrerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 79/08

    Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14
    Mit dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesarbeitsgericht zeitgemäß eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung vorgenommen, die diese Lehrereingruppierungsrichtlinien noch als Regeln angesehen hat, deren Auslegung nach dem Verwaltungsrecht vorzunehmen sei (BAG, Urteil vom 05.03.1997, AZ: 4 AZR 390/95 - Juris Randnummer 22; bereits offen gelassen in der Entscheidung des BAG, vom 18.03.2009, AZ: 4 AZR 79/08 - Juris Randnummer 20).
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E - aufgehoben.
  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

    Sie wurden von dem beklagten Land für eine Vielzahl von Verträgen mit Lehrkräften gleichlautend verwendet und der Klägerin bei Abschluss des Formulararbeitsvertrages gestellt (vgl. hierzu BAG, 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 25; LAG Niedersachsen, 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E -).

    Das beklagte Land hätte zum Ausdruck zu bringen, ob und inwiefern der Zusatz "wesentlich" sich auf die Qualität oder auch auf die Quantität des Inhaltes einer vergleichbaren Prüfung mit einem ersten Staatsexamen bezieht (vgl. LAG Niedersachsen, 9. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E -).

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2016 - 13 Sa 1292/13

    Eingruppierung einer als Berufsschullehrerin in den Fächern Spanisch und Politik

    (d) Soweit die Klägerin unter Hinweis auf Urteile der 2. und 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (vom 09.07.2015 - 5 Sa 1434/14 E und vom 09.09.2015 - 2 Sa 918/14 E) die Auffassung vertritt, die Regelung in Nr. 2.3 Sätze 5 und 6 Lehrer-Eingruppierungserlasses seien intransparent und unwirksam, kann dies vorliegend auf sich beruhen.

    Gegenstand der Verfahren 5 Sa 1434/14 E und 2 Sa 918/14 E war jeweils eine korrigierende Rückgruppierung.

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2017 - 5 Sa 693/16

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Auslegung

    Ganz allgemein gilt: Die sehr weitgehende Sonderrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst ist nicht mehr zeitgemäß (LAG Niedersachsen, 09. Juli 2015 - 5 Sa 1434/14 E, Rn. 50).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14   

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https://dejure.org/2015,38761
LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14 (https://dejure.org/2015,38761)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14 (https://dejure.org/2015,38761)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 5 Sa 1434/14 (https://dejure.org/2015,38761)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Ist der Arbeitgeber durchweg derselbe geblieben ist, trifft dies zu, wenn die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb ohne relevante Zäsur geblieben und dort sowohl vor als auch nach der Unterbrechung die erforderliche Anzahl an "Alt-Arbeitnehmern'" tätig sind (vgl. BAG 23. Mai 2013 -2 AZR 54/12 - Rn 21 in Verb. m. Rn 24, zitiert nach juris).

    bb) Entsprechendes gilt auch dann, wenn die Unterbrechung mit einem Wechsel des Arbeitgebers einhergeht, sofern die Identität des "virtuellen Alt-Betriebes" und die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu diesem Betrieb gewährleistet sind (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 Rn 21, zitiert nach juris).

    Eine den Arbeitgeberwechsel überdauernde Zugehörigkeit zum "virtuelle Altbetrieb" liegt vor, wenn ein Betriebsübergang gemäß § 613 a Abs. 1 BGB stattgefunden hat oder die Führung eines gemeinsamen Betriebes durch den alten und den neuen Vertragsarbeitgeber bzw. die Fortführung eines vormals gemeinsamen Betriebes nur noch durch einen neuen Vertragsarbeitgeber erfolgt ist (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn 26 bis 28, zitiert nach juris).

    Das ist etwa dann anzunehmen, wenn die Unterbrechung mit dem Ziel herbeigeführt wurde, den Bestandsschutz von "Alt-Arbeitnehmern" nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG zu vereiteln (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn 29, zitiert nach juris).

    cc) Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnisse auch deshalb nicht als Einheit angesehen werden können, weil eine relevante Zäsur - hier: 10 Monate - vorliegt (dazu BAG 23.5.2013 - 2 AZR 54/12 Rn 21, 24 zit. nach juris).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Diese Voraussetzung trifft nicht schon dann zu, wenn die Unternehmen unternehmerisch zusammenarbeiten (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn 30, zitiert nach juris).

    Darauf hat der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen zu erwidern und darzulegen, welche rechtserheblichen Umstände gegen die Annahme eines einheitlichen Betriebes sprechen sollen (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn 31, zitiert nach juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich für beide Unternehmen gemeinsam von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wurden, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, insbesondere ist der Hinweis der Klägerin auf die Zusammenarbeit der Beklagten mit der Firma C unzureichend (vgl. nochmals BAG 10.4.2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Entsprechendes gilt für Dienstverträge (vgl. zum Vorstehenden BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -Rn 20, zitiert nach juris).

    Es ist dann Aufgabe des Entleihers, die Tatsachen darzulegen, die eine werkvertragliche Vereinbarung begründen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn 22, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Die Sachdienlichkeit kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird (vgl. BGH 27.9.2006 - VIII ZR 19/04 Rn. 10 zit. nach juris).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Die Begründung muss auf den einzelnen Streitfall zugeschnitten sein und eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung enthalten (vgl. nur BAG 11. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - Rn 42, zitiert nach juris; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 193/04 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Es reicht nicht aus, die Argumentation des Arbeitsgerichts mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (vgl. BAG 6, 3.2003 - 2 AZR 596/02 - Rn 13, zitiert nach juris; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 193/04 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Daran ändert sich nichts, sofern in der zweiten Instanz eine Klageerweiterung - hier der Zeugnisberichtigungsanspruch betreffend das Endzeugnis vom 27.11.2014 - erfolgt (vgl. BAG 10.2.2005 - 6 AZR 183/04 -Rn 14, zit. nach juris).
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Ob die Fertigungsverlagerung zu einer Aufspaltung und damit zu einer Auflösung des Ursprungsbetriebes oder aber zu einer Abspaltung, die den Ursprungsbetrieb fortbestehen lässt, verbunden mit einem Teilbetriebsübergang geführt hat, bedarf keiner abschließenden Entscheidung (vgl. zu den Begriffen 13. August 2008 - 1 ABR 77/06 - Rn 12, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Die Vorschrift stellt nicht auf die räumliche Einheit, sondern auf die mit der einheitlichen Leistung einhergehenden organisatorischen Einheit ab (vgl. BAG 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 - Rn 38, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
    Die Identität der betrieblichen Einheit wird maßgeblich durch deren Leitung geprägt (vgl. BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn 29, zitiert nach juris).
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