Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Interessenausgleich, wesentlicher Betriebsteil, Kleinbetrieb, Nachteilsausgleich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 17 KschG, 111, 113 BetrVG
Interessenausgleich, wesentlicher Betriebsteil, Kleinbetrieb, Nachteilsausgleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsänderung in Kleinbetrieb
- LAG Düsseldorf
§§ 17 KschG, 111, 113 BetrVG
Interessenausgleich, wesentlicher Betriebsteil, Kleinbetrieb, Nachteilsausgleich - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsänderung in Kleinbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 30.09.2008 - 4 Ca 697/08
- LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
- BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 345/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06
Spaltung eines Betriebs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
Danach ist von einem "wesentlichen Betriebsteil" dann auszugehen, wenn die Zahlenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG erfüllt sind (vgl. hierzu: BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - AP Nr. 66 zu § 111 BetrVG 1972; BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - BAGE 117, 296).Beim "Outsourcing" der Aufgaben eines Betriebsteils kommt es daher darauf an, ob sich dies auf den gesamten Betriebsablauf oder auf die Arbeitsweise und -bedingungen der nicht unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer gravierend auswirkt (BAG 18.03.2008, a. a. O.; vgl. auch: BAG 18.11.2003 - 1 AZR 637/02 - BAGE 108, 311).
- BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02
Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
Beim "Outsourcing" der Aufgaben eines Betriebsteils kommt es daher darauf an, ob sich dies auf den gesamten Betriebsablauf oder auf die Arbeitsweise und -bedingungen der nicht unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer gravierend auswirkt (…BAG 18.03.2008, a. a. O.; vgl. auch: BAG 18.11.2003 - 1 AZR 637/02 - BAGE 108, 311). - BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
Danach ist von einem "wesentlichen Betriebsteil" dann auszugehen, wenn die Zahlenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG erfüllt sind (vgl. hierzu: BAG 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - AP Nr. 66 zu § 111 BetrVG 1972; BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - BAGE 117, 296). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01
Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
Weiterhin ist darauf abzustellen, ob das Wesen und der Charakter des Betriebes sich dadurch ändern, dass der zu untersuchende Betriebsteil stillgelegt wird und ob es zwingende Notwendigkeiten gibt, den Arbeitsprozess dieses Betriebsteils in die übrigen Arbeitsabläufe des Betriebes zu integrieren und sie mit ihnen nahtlos zu verzahnen (so ausdrücklich: BAG 27.06.2002 - 2 AZR 489/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119). - BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.03.2009 - 5 Sa 1626/08
Von einer Wesentlichkeit im Sinne von § 111 Satz 3 Ziffer 1 BetrVG kann deshalb nur dann ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung des Betriebsteils berücksichtigt und als erheblich eingeschätzt wird (vgl. hierzu: BAG 19.01.1999 - 1 AZR 342/98 - AP Nr. 37 zu § 113 BetrVG 1972).
- LAG Nürnberg, 21.09.2009 - 6 Sa 808/08
Nachteilsausgleich - Kleinbetrieb - wesentliche Einschränkung
Das zusätzliche Vorliegen von wirtschaftlicher Bedeutung des stillgelegten Teils für den gesamten Kleinbetrieb ist zur Begründung der Wesentlichkeit auch im Kleinbetrieb nicht erforderlich (entgegen LAG Düsseldorf vom 09.03.2009, 5 Sa 1626/08).Entgegen der Ansicht der Beklagten und entgegen auch der Ansicht des LAG Düsseldorf im Urteil vom 05.03.2009 (5 Sa 1626/08, zitiert nach juris) - betreffend den Fall des Kollegen des Klägers und ebenfalls die hier zu bewertende Stilllegung des Fuhrparks in der Niederlassung N... - ist vorliegend von einer Betriebsänderung im Sinne des § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG auszugehen.
Die Zulassung der Revision erfolgt wegen der grundsätzlichen Bedeutung und wegen der Abweichung zur Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 05.03.2009 (5 Sa 1626/08) im ebenfalls den Nürnberger Betrieb der Beklagten betreffenden Parallelfall.
- BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 345/09
Betriebsänderung im Kleinbetrieb
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. März 2009 - 5 Sa 1626/08 - wird zurückgewiesen.