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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2012 - 5 Sa 171/11   

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https://dejure.org/2012,30850
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2012 - 5 Sa 171/11 (https://dejure.org/2012,30850)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.08.2012 - 5 Sa 171/11 (https://dejure.org/2012,30850)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. August 2012 - 5 Sa 171/11 (https://dejure.org/2012,30850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen einer Beschwerde über den Arbeitgeber - Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen pointierter Ausführungen in einer Beschwerdeschrift

  • rabüro.de

    Zu Unrechtmäßigkeit einer Kündigung des Arbeitnehmers wegen scharfer Polemik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen pointierter Ausführungen in einer Beschwerdeschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2015 - 3 Sa 571/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - beleidigende SMS - vertrauliches Gespräch

    Hat der Arbeitgeber Beleidigungen ausgesprochen, so kann auch eine Reaktion des Arbeitnehmers zulässig und nicht zu beanstanden sein; auch in einer zugespitzten innerbetrieblichen Situation ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, für den eigenen Sachstandpunkt mit scharfer Polemik zu werben, soweit dabei nicht andere Personen beleidigt oder in vergleichbar schwerer Weise unsachlich angegriffen werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern 14.08.2012 NZA-RR 2013, 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    In einer zugespitzten innerbetrieblichen Situation ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, für den eigenen Sachstandpunkt auch mit scharfer Polemik zu werben, soweit dabei nicht andere Personen beleidigt oder in vergleichbar schwerer Weise unsachlich angegriffen werden (LAG MV 14.08.2012 NZA-RR 2013, 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten -

    In einer zugespitzten innerbetrieblichen Situation ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, für den eigenen Sachstandpunkt auch mit scharfer Polemik zu werben, soweit dabei nicht andere Personen beleidigt oder in vergleichbar schwerer Weise unsachlich angegriffen werden (LAG MV 14.08.2012 NZA-RR 2013, 20).
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