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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07   

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https://dejure.org/2008,13979
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,13979)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.04.2008 - 5 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,13979)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. April 2008 - 5 Sa 181/07 (https://dejure.org/2008,13979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Lügevorwurfs gegenüber Arbeitskollegen - Auflösungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen als Rechtfertigung für eine außerordentliche Kündigung; Der Verdacht der sexuellen Belästigung einer Arbeitskollegin und die Bezichtigung der aufgebotenen Zeuginnen der Lüge als ausreichender Grund ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; StGB § 185

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Lüge gegenüber Arbeitgeberin und Lügenbezichtigung gegenüber Mitarbeiterinnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 Sa 61/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07
    Als Auflösungsgründe sind mithin insbesondere geeignet Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen sowie sonstige in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegende Gründe (BAG a. a. O. sowie Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 Sa 61/06 - sowie 16.10.2007 - 5 Sa 497/05 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2007 - 5 Sa 497/05

    Kündigung; wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07
    Als Auflösungsgründe sind mithin insbesondere geeignet Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen sowie sonstige in der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegende Gründe (BAG a. a. O. sowie Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 Sa 61/06 - sowie 16.10.2007 - 5 Sa 497/05 -).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07
    Soweit nicht besondere rechtliche Grundlagen bestehen, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außergerichtliche Erklärungen zu möglichen Kündigungsgründen abzugeben (BAG 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15 = AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht = DB 1996, 634).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07
    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (BAG Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 240/01 -).
  • LAG Köln, 23.01.2014 - 7 Sa 97/13

    Außerordentliche Kündigung; ordentliche verhaltensbedingte Kündigung;

    Auch die Herabwürdigung eines Zeugen des Arbeitgebers als Lügner kann im Einzelfall zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2008, 5 Sa 181/07).
  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
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