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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 193/14   

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https://dejure.org/2015,17553
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 193/14 (https://dejure.org/2015,17553)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.03.2015 - 5 Sa 193/14 (https://dejure.org/2015,17553)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. März 2015 - 5 Sa 193/14 (https://dejure.org/2015,17553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überstundenvergütung eines Kraftfahrers; Zahlungsklage des mehrarbeitenden Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin i.R. abgestufter Darlegungs- und Beweislast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 21a Abs. 7 S. 1; ZPO § 138 Abs. 2
    Überstundenvergütung eines Kraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstunden eines Kraftfahrers - und die Darlegungslast bei der Vergütungsklage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 192/14

    Vergütung von Überstunden eines Kraftfahrers - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 193/14
    Auch ist zu berücksichtigen, dass in einem am gleichen Sitzungstag vom Berufungsgericht verhandelten Fall ein weiterer Kraftfahrer der Beklagten (Aktenzeichen 5 Sa 192/14) dieselbe Behauptung aufgestellt hat.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 193/14
    Behauptet der Kläger, er habe keine Pausen gehabt und benennt er hierzu auch konkrete Gründe, so ist auch dieser Sachvortrag des Klägers zunächst ausreichend und zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11, Rz. 27, zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2015 - 5 Sa 192/14
    Auch ist zu berücksichtigen, dass in einem am gleichen Sitzungstag vom Berufungsgericht verhandelten Fall ein weiterer Kraftfahrer der Beklagten (Aktenzeichen 5 Sa 193/14) dieselbe Behauptung aufgestellt hat.
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