Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit, Kleinbetrieb, Gemeinschaftsbetrieb, Konzern, Konzernrechtliche Vorgaben
- RA Kotz
Kündigung im Kleinbetrieb - Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
KSchG § 1 Abs. 1 ; KSchG § 23 Abs. 1
Kein Kündigungsschutz bei Kleinbetrieben; Berücksichtigung von "Alt-Arbeitnehmern" bei der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ; Merkmale eines Gemeinschaftsbetriebs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 14.06.2016 - 6 Ca 52/16
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
Anwendbarkeit des KSchG
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16
Maßgeblich für den abgesenkten Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG und den hiernach gewährleisteten Bestandsschutz ist der am Stichtag 31.12.2003 bestehende "virtuelle" Altbetrieb mit seiner im Kündigungszeitpunkt noch vorhandenen Belegschaftsstärke (BAG, Urt. v. 21.09.2006 - 2 AZR 840/05 -, Rn. 16 f., juris). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16
Die Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes setzt einen einheitlichen betriebsbezogenen Leitungsapparat voraus (st. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. v. 26.07.2007 - 8 AZR 769/06 -, Rn. 32, juris). - BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16
Von einem solchen Gemeinschaftsbetrieb ist nur dann auszugehen, wenn der Einsatz der materiellen Betriebsmittel und menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird und so die mehreren Unternehmen im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsorganisation unter einer einheitlichen Leitungsmacht identische oder auch verschiedene arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgen (BAG, Beschl. v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 -, Rn. 19, juris;… KR-Bader, 11. Aufl., § 23 KSchG Rn. 66). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16
So sind die Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebs nicht bereits dann erfüllt, wenn enge unternehmerische Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern aufgrund wechselseitiger Verpflichtungen zu einer Minderung von mitbestimmungsrechtlich relevanten Gestaltungs- und Entscheidungsspielräumen der Arbeitgeber führt (BAG, Urt. v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 -, Rn. 28, juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung, …
Von einem solchen Gemeinschaftsbetrieb ist nur dann auszugehen, wenn der Einsatz der materiellen Betriebsmittel und menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird und so die mehreren Unternehmen im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsorganisation unter einer einheitlichen Leitungsmacht identische oder auch verschiedene arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgen (…BAG, Beschl. v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 -, Rn. 19, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.01.2017 - 5 Sa 208/16 -, Rn. 36, juris;… KR-Bader, 11. Aufl., § 23 KSchG Rn. 66). - LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19
Klageänderung in der Berufungsinstanz; Arbeitnehmerüberlassung und …
Eine andere Bewertung kann ausnahmsweise angebracht sein, wenn z.B. Geschäftsführeridentität besteht und nur eine gemeinsame Personalverwaltung existiert (LAG Niedersachsen 20. Januar 2009, EzAÜG § 1 AÜG Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Nr. 22 mAnm Dahl jurisPR-ArbR 22/2009, Anm. 5; vgl. aber auch LAG Schleswig-Holstein 12. Januar 2017 - 5 Sa 208/16, BeckRS 2017, 108715: Identität der Geschäftsführer ist keine hinreichende Voraussetzung für die Annahme eines Gemeinschaftsbetriebs (Schüren/Hamann/Hamann, 5. Aufl. 2018, AÜG § 1 Rn. 79-81).
Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei Fehlen entgegenstehender dienstlicher oder betriebliche Gründe; Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei unzureichenden Darlegungen des beklagten Landes zu in erheblichem Maß entgegenstehenden gewichtigen Belangen
- ra.de
- rechtsportal.de
TVG § 1
Altersteilzeitvertrag - Entgegenstehen wichtiger Belange - rechtsportal.de
TV-ATZ LSA § 2 Abs. 2
Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei Fehlen entgegenstehender dienstlicher oder betriebliche Gründe - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 20.05.2016 - 9 Ca 43/16
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
- BAG, 06.12.2017 - 9 AZN 724/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 606/15
Gleichbehandlung - Altersteilzeitarbeitsvertrag
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Es kommt auch die Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum gerichtet ist (zuletzt BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 -, juris, Randz. 15).Auch wenn hinsichtlich der Vollendung des 60. Lebensjahres auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages abzustellen wäre (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 -, juris, Randz. 31), hatte der Kläger das 60. Lebensjahr vollendet.
Denn nach § 2 Abs. 1 TV ATZ LSA erfolgt die Vereinbarung der Altersteilzeit auf der Grundlage des AltTZG (BAG 09. Dezember 2016 - 9 AZR 606/15 -, juris, Randz. 36).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 276/14
Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Im Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 29.01.2015 - 3 Sa 276/14 - zugrunde lag, erscheint es bei Eintritt der Freistellungsphase des Klägers durchaus möglich, die Arbeitsorganisation der geänderten Beschäftigungssituation anzupassen.Die Entscheidung weicht nicht von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29.01.2015 - 3 Sa 276/14 - ab.
- BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10
Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Der Einwand des öffentlichen Arbeitgebers, er könne die Stelle des Arbeitnehmers aus Gründen des Stellenplans erst nach dem Ende der Freistellungsphase besetzen, berechtigt ihn ebenfalls nicht, das Änderungsangebot des Arbeitnehmers abzulehnen (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 -).b) Das Arbeitsgericht hat unter Heranziehung der Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht vom 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - zutreffend festgestellt, dass das beklagte Land dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nicht dargelegt hat.
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Die Aufwendung des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsverhältnis verbunden sind, stellen für sich genommen im Regelfall keine dringenden oder betrieblichen Gründe dar (BAG 23.Januar 2007 - 9 AZR 393/06 -). - BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04
Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Die dienstlichen oder betrieblichen Gründe müssen notwendig, erforderlich oder auch sehr wichtig sein (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAG 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 -). - BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99
Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Vielmehr hat der Beschäftigte, der - wie im Streitfall der Kläger - die tariflichen Voraussetzungen erfüllt und das 60. Lebensjahr vollendet hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, es sei denn, der Arbeitgeber kann die Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses unter Berufung auf § 2 Abs. 3 TV ATZ LSA ablehnen, weil dem tariflichen Anspruch des Beschäftigten dringende dienstliche oder betriebliche Gründe entgegen stehen (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 -). - BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02
Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 05.07.2017 - 5 Sa 208/16
Die dienstlichen oder betrieblichen Gründe müssen notwendig, erforderlich oder auch sehr wichtig sein (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - BAG 18. März 2003 - 9 AZR 126/02 -).