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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21   

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https://dejure.org/2022,15308
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21 (https://dejure.org/2022,15308)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.05.2022 - 5 Sa 210/21 (https://dejure.org/2022,15308)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 5 Sa 210/21 (https://dejure.org/2022,15308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 4 S 1 BGB
    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dienstvereinbarung

  • IWW

    § 307 BGB, § ... 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 4 BGB, § 68 Abs. 1 Nr. 17 PersVG M-V, § 66 Abs. 1 Satz 1 PersVG M-V, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 307 Abs. 1 BGB, Art. 12 GG, § 306 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Wirksamkeit Dienstvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Fortbildungskosten; Rückzahlung; Dienstvereinbarung; Bindungsfrist; persönliche Gründe; Arbeitgebersphäre - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • rechtsportal.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Fortbildungskosten; Rückzahlung; Dienstvereinbarung; Bindungsfrist; persönliche Gründe; Arbeitgebersphäre - Rückzahlung von Fortbildungskosten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten: Unwirksamkeit der Rückzahlungsklausel bei unklaren Formulierung!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers; Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel wegen Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis aus ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel in Fortbildungsvereinbarungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, juris = NZA 2021, 273).

    Ist dies nicht der Fall, verbleibt es dabei, dass Verluste, die eintreten, weil Investitionen in die Aus- und Weiterbildung des Arbeitnehmers nachträglich wertlos werden, grundsätzlich der Arbeitgeber als Betriebsausgaben zu tragen hat (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24, juris = NZA 2019, 781).

    Ein nicht zu vertretender Grund liegt beispielsweise vor, wenn es einem Arbeitnehmer unverschuldet dauerhaft nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 23, juris).

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Dadurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 18, juris = NZA 2014, 957; BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 576; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 26, juris = NZA 2012, 738).

    Wollte oder konnte der Arbeitgeber die durch die Fortbildung erlangte weitere Qualifikation des Arbeitnehmers nicht nutzen, kann der Bleibedruck, den die Dauer der Rückzahlungsverpflichtung auf den Arbeitnehmer ausübt und durch den er in seiner durch Art. 12 GG geschützten Kündigungsfreiheit betroffen wird, nicht gegen ein Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst weitgehenden Nutzung der erworbenen Qualifikation des Arbeitnehmers abgewogen werden (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 19, juris = NZA 2014, 957).

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Dadurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 18, juris = NZA 2014, 957; BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 576; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 26, juris = NZA 2012, 738).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Bei Verbraucherverträgen, zu denen auch Arbeitsverträge gehören (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 39, juris = NZA 2005, 1111), gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Eine Abwälzung der Fortbildungskosten auf den Arbeitnehmer ist unzulässig, wenn der Arbeitgeber nicht bereit oder nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner neu erworbenen Qualifikation entsprechend zu beschäftigen (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 35, juris = NZA 2009, 435).
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, juris = NZA 2021, 273).
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Ist dies nicht der Fall, verbleibt es dabei, dass Verluste, die eintreten, weil Investitionen in die Aus- und Weiterbildung des Arbeitnehmers nachträglich wertlos werden, grundsätzlich der Arbeitgeber als Betriebsausgaben zu tragen hat (BAG, Urteil vom 01. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24, juris = NZA 2019, 781).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2022 - 5 Sa 210/21
    Dadurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 9 AZR 545/12 - Rn. 18, juris = NZA 2014, 957; BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 103/12 - Rn. 18, juris = ZTR 2013, 576; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 26, juris = NZA 2012, 738).
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LAG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2021 - 5 Sa 210/21 (https://dejure.org/2021,21824)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 5 Sa 210/21 (https://dejure.org/2021,21824)
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