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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09   

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https://dejure.org/2010,30407
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09 (https://dejure.org/2010,30407)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.07.2010 - 5 Sa 218/09 (https://dejure.org/2010,30407)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 5 Sa 218/09 (https://dejure.org/2010,30407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gehaltspfändung - Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - Einkommensschätzung durch das Gericht bei Auskunftsverweigerung des Drittschuldners

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 850h ZPO, § 612 Abs 2 BGB, § 185 ZPO vom 01.01.1964, § 850c ZPO, § 850i ZPO
    Gehaltspfändung - Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - Einkommensschätzung durch das Gericht bei Auskunftsverweigerung des Drittschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78

    Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09
    Das folgt aus entsprechender Anwendung des § 185 ZPO (BAG 5. Oktober 1980 - 4 AZR 662/78 - BAGE 34, 208 = DB 1981, 536 = NJW 1981, 1399).
  • BAG, 15.01.1975 - 5 AZR 367/74

    Arbeitsentgelt: Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2010 - 5 Sa 218/09
    Da die Klage auf Basis des ersten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses keinen Erfolg haben kann, kann letztlich offen bleiben, ob man die dort erfolgte Pfändung des "Arbeitseinkommens" dahin auslegen kann und darf, dass damit auch Forderungen aus selbständiger Tätigkeit erfasst sind, wie dies das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1975 (5 AZR 367/74 - AP Nr. 8 zu § 850 ZPO) für den Fall einer Werklohnforderung statt einer Lohnforderung angenommen hatte.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    (5) Der Sachvortrag der Klägerin ermöglicht der Kammer auch keine Ermittlung der üblichen Vergütung anhand des Maßstabes des § 612 Abs. 1 BGB (zur Schätzung: LAG Mecklenburg-Vorpommern 6. Juli 2010 - 5 Sa 218/09 -, juris).
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