Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020

Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19   

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LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2019,34144)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.10.2019 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2019,34144)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2019,34144)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige Änderung der Notenvergabe durch den Direktor einer Schule; Nachschieben von Kündigungsgründen, wenn für die ursprünglich angenommenen Kündigungsgründe die Ausschlussfrist nicht gewahrt ist

  • IWW

    § 174 BGB, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 48 Abs. 1 SchulG NRW, § 48 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW, § 49 SchulG NRW, § 20 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Dienstordnung, § 21 Abs. 4 ADO, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 174 Satz 1 BGB, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Zum Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe bei außerordentlicher Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige Änderung der Notenvergabe durch den Direktor einer Schule; Nachschieben von Kündigungsgründen, wenn für die ursprünglich angenommenen Kündigungsgründe die Ausschlussfrist nicht gewahrt ist

  • rechtsportal.de

    Beginn des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen aufschiebenden Bedingung

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Eigenmächtige Notenänderung durch Schulleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schulleiter wurde wirksam entlassen, weil er Schulnoten eigenmächtig abänderte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bist du der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - NZA 2017, 1121; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294) .

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294) .

    Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung bis zum Befristungsende zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294) .

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294) .

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung als solche nicht rechtzeitig erklärt worden ist (insoweit Abweichung von BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12).

    In dem Urteil vom 23. Mai 2013 (2 AZR 102/12 - NZA 2013, 1416) führt der Zweite Senat demgegenüber wörtlich aus: "Ist die Kündigung als solche rechtzeitig erklärt, schließt § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Nachschieben nachträglich bekannt gewordener Gründe nicht aus." Der erste Halbsatz ist dahingehend zu verstehen, dass ein Nachschieben nachträglich bekannt gewonnener Gründe nur zulässig sein soll, wenn die (nicht durchgreifenden) Gründe, die den Arbeitgeber ursprünglich zu dem Ausspruch der Kündigung motiviert haben, nicht verfristet waren.

    Die Kammer hat die Revision gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, weil das Urteil von der Entscheidung des BAG vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - abweicht.

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42) .

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; 31. März 1993- 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383) .

  • ArbG Köln, 21.02.2019 - 11 Ca 3619/18
    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21. Februar 2019 - 11 Ca 3619/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom21. Februar 2019 - 11 Ca 3619/18 - abzuändern und.

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42) .
  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Der Beginn der Ausschlussfrist wird gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP § 123 BGB Nr. 63; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42) .
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; 31. März 1993- 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383) .
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    bb) § 626 Abs. 2 BGB findet nach der Rechtsprechung des BAG( 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; 4. Juni 1997- 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 85) keine Anwendung, wenn nachträglich bekannt gewordene Gründe für eine außerordentliche Kündigung nachgeschoben werden.
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; 31. März 1993- 2 AZR 492/92 - BAGE 73, 42; 17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383) .
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
    bb) § 626 Abs. 2 BGB findet nach der Rechtsprechung des BAG( 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; 4. Juni 1997- 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 85) keine Anwendung, wenn nachträglich bekannt gewordene Gründe für eine außerordentliche Kündigung nachgeschoben werden.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

  • LAG Hessen, 06.08.2019 - 15 Sa 424/19

    Kein Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbot bei zunächst unter aufschiebender

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfrist darlegungs- und beweispflichtig (BAG 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, Rn. 61; BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, Rn. 26).

    Er muss vielmehr die Umstände schildern, aus denen sich ergibt, wann und wodurch er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, Rn. 26; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27.07.2021 - 2 Sa 25/21, Rn. 47; OLG München 25.03.2009 - 7 U 4835/08, zu II. 1. a) der Gründe).

    Um den Zeitpunkt, in dem der Wissensstand des Kündigungsberechtigten ausreicht, bestimmen zu können, und um es dem Gekündigten zu ermöglichen, die behauptete Schilderung zu überprüfen und gegebenenfalls qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es im Einzelnen zu der Aufdeckung des Kündigungsgrundes gekommen sein soll (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21 m.w.N.; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, Rn. 26).

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27.07.2021 - 2 Sa 25/21, Rn. 47).

  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - nötigen weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, BeckRS 2021, 16826, Rn. 26; LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, NZA-RR 2020, 136, Rn. 48; ArbG Bonn 06.07.2022 - 5 Ca 322/22, BeckRS 2022, 19945, Rn. 103).
  • VG Bayreuth, 09.09.2021 - B 9 K 20.743

    Abberufung des Vorstandes eines Kommunalunternehmens aus wichtigem Grund,

    Hinsichtlich des Nachschiebens von Abberufungsgründen wird zudem ein Beschluss des zuständigen Entscheidungsgremiums verlangt (vgl. u.a.: OLG Zweibrücken, U.v. 5.6.2013 - 4 U 117/02 - juris Rn. 27; OLG Düsseldorf, U.v. 24.2.2012 - I-16 U 177/10, 16 U 177/10 - juris Rn. 49 ff.; LAG Köln, U.v. 16.10.2019 - 5 Sa 221/19 - juris Rn. 66, a. A. wohl OLG Köln, U.v. 30.8.2007 - 18 U 57/07 - juris Rn. 28).
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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19   

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https://dejure.org/2020,44605
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2020,44605)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.12.2020 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2020,44605)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 5 Sa 221/19 (https://dejure.org/2020,44605)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Erst nachdem der Arbeitsvorgang bestimmt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 16, juris = ZTR 2020, 520).

    Die Prüfung des Verantwortungsmaßstabs setzt daher einen wertenden Vergleich mit der nach der vorhergehenden Entgeltgruppe geforderten Verantwortung voraus, für den die klagende Partei die tatsächlichen Grundlagen vorzutragen hat (BAG, Urteil vom 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38, juris = NZA-RR 2020, 534).

  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 64, juris = ZTR 2001, 125; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2018 - 5 Sa 203/17 - Rn. 127, juris = öAT 2018, 259).

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens oder aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen, ergeben (BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 66, juris = ZTR 2001, 125).

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    In der Entgeltgruppe 12 wird ein Wissen und Können verlangt, das die Anforderungen der Entgeltgruppe 11 in gewichtiger Weise, d. h. beträchtlich, übersteigt (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 26, juris = öAT 2016, 168).

    Die Bedeutung muss - aufgrund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 27, juris = öAT 2016, 168).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.2020 - 9 Sa 21/20

    Eingruppierung - Eingruppierungsautomatik - konstitutive Vereinbarung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Es muss sich also um eine Verantwortung handeln, die in der Position des gehobenen technischen Dienstes - oder vergleichbarer Qualifikationsebene - nicht mehr nennenswert überboten werden kann, einer weiteren Steigerung nicht mehr zugänglich ist (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2020 - 9 Sa 21/20 - Rn. 79, juris).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Das ist der Fall, wenn die Aufgaben ohne diese Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können (BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 16, juris = ZTR 2017, 221; BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 34, juris = ZTR 2010, 298; BAG, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - Rn. 49, juris = NZA-RR 2004, 438).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 42/03

    Eingruppierung der Leiterin einer Schulbibliothek

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Das ist der Fall, wenn die Aufgaben ohne diese Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können (BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 16, juris = ZTR 2017, 221; BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 34, juris = ZTR 2010, 298; BAG, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - Rn. 49, juris = NZA-RR 2004, 438).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Das ist der Fall, wenn die Aufgaben ohne diese Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können (BAG, Urteil vom 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 16, juris = ZTR 2017, 221; BAG, Urteil vom 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 34, juris = ZTR 2010, 298; BAG, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 AZR 42/03 - Rn. 49, juris = NZA-RR 2004, 438).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2018 - 5 Sa 203/17

    Eingruppierung - Entgeltgruppe 11 TV-L - Ingenieur - Sachbearbeitung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 64, juris = ZTR 2001, 125; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2018 - 5 Sa 203/17 - Rn. 127, juris = öAT 2018, 259).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 385; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris = ZTR 2012, 699).
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19
    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 199/11 - Rn. 15, juris = ZTR 2013, 385; BAG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, juris = ZTR 2012, 699).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG

    Bei Leitungstätigkeiten kann es auf die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter ankommen ( LAG Mecklenburg - Vorpommern v. 01.12.2020 - 5 Sa 221/19 -).

    Es muss sich also um eine Verantwortung handeln, die in der Position dieses Bereiches - oder vergleichbarer Qualifikationsebene - nicht mehr nennenswert überboten werden kann, einer weiteren Steigerung nicht mehr zugänglich ist (vgl. BAG v. 29.1.1986 - 4 AZR 465/84 - LAG Baden-Württemberg v. 29.06.2020 - 9 Sa 21/20 - LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 01.12.2020 - 5 Sa 221/19 -).

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