Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 222/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35616
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2014,35616)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2014 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2014,35616)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2014,35616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Wartezeitkündigung gegen Ende der Probezeit mit mehrmonatiger Bewährungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 3; KSchG § 1
    Kündigung; Kündigungsschutz; Umgehung; Rechtsmissbrauch; Kündigungsfrist; Probezeit - Probezeitkündigung mit einer weit über die Mindestfrist hinausgehenden Kündigungsfrist (hier 4 Monate zum Monatsende)

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 1
    Wirksame Wartezeitkündigung gegen Ende der Probezeit mit mehrmonatiger Bewährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung gegen Ende der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann regelmäßig noch am letzten Tag der Wartefrist ordentlich kündigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wirksame Kündigung nach Verlängerung der Kündigungsfrist als "zweite Chance"

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 72
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 222/13
    Sieht der Arbeitgeber die sechsmonatige Probezeit als nicht bestanden an, so kann er sogar im Regelfall, ohne rechtsmissbräuchlich zu handeln, anstatt das Arbeitsverhältnis während der Wartezeit aus § 1 Absatz 1 KSchG mit der kurzen Probezeitkündigungsfrist zu beenden, dem Arbeitnehmer auch eine weitere Bewährungschance geben, indem er mit einer überschaubaren, längeren Kündigungsfrist kündigt und dem Arbeitnehmer für den Fall seiner Bewährung die Wiedereinstellung zusagt (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = DB 2002, 1997).

    Sieht der Arbeitgeber die sechsmonatige Probezeit als nicht bestanden an, so kann er sogar im Regelfall, ohne rechtsmissbräuchlich zu handeln, anstatt das Arbeitsverhältnis während der Wartezeit aus § 1 Absatz 1 KSchG mit der kurzen Probezeitkündigungsfrist zu beenden, dem Arbeitnehmer auch eine weitere Bewährungschance geben, indem er mit einer überschaubaren, längeren Kündigungsfrist kündigt und dem Arbeitnehmer für den Fall seiner Bewährung die Wiedereinstellung zusagt (BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag = DB 2002, 1997).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44256
LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2013,44256)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2013 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2013,44256)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2013 - 5 Sa 222/13 (https://dejure.org/2013,44256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Abgestufte Darlegungslast zur Mehrarbeit; Klage auf Überstundenvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Abgestufte Darlegungslast zur Mehrarbeit; unbegründete Klage auf Überstundenvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer ist darlegungspflichtig bezüglich geleisteter Überstunden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf gesonderte Überstundenvergütung für jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheitszeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus besteht zwar grds. nicht (BAG 21.09.2011 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 11 = NZA 2012, 145; 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - NZA 2012, 861).

    Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer - wie vorliegend - kein herausgehobenes Entgelt bezieht (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10 - NZA 2012, 861).

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10; 22.02.2012 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 12 = NZA 2012, 861).

    Von letztem Fall wird ausgegangen werden können, wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet (BAG 22.02.2012 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 12 = NZA 2012, 861).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Zusammengefasst gilt insoweit Folgendes (BAG 16.05.2012 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 6 = NZA 2012, 939; s. LAG Berlin-Brandenburg 10.09.2012 - 15 Ta 1766/12 AuR 2013, S. 54 LS: Bauer/Arnold/Willemsen DB 2012, 1986 ff.; Strecker BB 2013, 949):.

    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG 16.05.2012 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 6 = NZA 2012, 939; s. Bauer/Arnold/Willemsen DB 2012, 1986 ff.; Strecker BB 2013, 949 Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Kapitel 3 Rn 98 ff.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06

    Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Der Hinweis auf die Befassung mit bestimmten Projekten reicht nicht aus, denn aus ihr allein folgt nicht zwangsläufig, dass die angefallene Arbeit nur durch Überschreitung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit erledigt werden konnte (LAG SchlH 14.11.2007 - 6 Sa 492/06, EzA-SD 6/2008 S. 8 LS).

    Der Arbeitnehmer muss im Streitfall insoweit allerdings eindeutig vortragen (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; LAG Köln 03.07.2003 - 8 (3) Sa 220/03 - EzA-SD 2/04, S. 9 LS), - je nach Fallgestaltung - ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; 25.11.1993 EzA§ 253 ZPO Nr. 14; 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 25.05.2005 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; s. a. BAG 26.07.2006 EzA § 14 TzBfG Nr. 31; LAG Köln 25.06.1999 ZTR 2000, 128; 16.12.2000 ZTR 2001, 329 LS; LAG SchlH 05.11.2002 NZA-RR 2003, 242, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06, EzA-SD 6/2008 S. 8 LS).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, er muss die genauen Zeiten angeben, die er über die Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet hat, dass er tatsächlich gearbeitet hat und welche Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 17.08.2011 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2011, 1335; LAG SchlH 31.05.2005 NZA-RR 2005, 458).

    Der Arbeitnehmer muss im Streitfall insoweit allerdings eindeutig vortragen (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; LAG Köln 03.07.2003 - 8 (3) Sa 220/03 - EzA-SD 2/04, S. 9 LS), - je nach Fallgestaltung - ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG 15.06.1961 AP Nr. 7 zu § 253 ZPO; 25.11.1993 EzA§ 253 ZPO Nr. 14; 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 25.05.2005 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; s. a. BAG 26.07.2006 EzA § 14 TzBfG Nr. 31; LAG Köln 25.06.1999 ZTR 2000, 128; 16.12.2000 ZTR 2001, 329 LS; LAG SchlH 05.11.2002 NZA-RR 2003, 242, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06, EzA-SD 6/2008 S. 8 LS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, er muss die genauen Zeiten angeben, die er über die Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet hat, dass er tatsächlich gearbeitet hat und welche Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 17.08.2011 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2011, 1335; LAG SchlH 31.05.2005 NZA-RR 2005, 458).

    Dem Arbeitgeber obliegt es sodann, dem Sachvortrag des Arbeitnehmers substantiiert entgegenzutreten (abgestufte Darlegungs- und Beweislast; vgl. BAG 25.05.2005 EzA § 611 BGB 2002 Mehrarbeit Nr. 1; LAG SchlH 31.05.2005 NZA-RR 2005, 458).

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist allgemeinen Grundsätzen derjenige, der eine Vergütung begehrt (BAG 17.08.2011 - 5 AZR 406/10; 22.02.2012 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 12 = NZA 2012, 861).

    Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, er muss die genauen Zeiten angeben, die er über die Normalarbeitszeit hinaus gearbeitet hat, dass er tatsächlich gearbeitet hat und welche Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 03.11.2004 - 5 AZR 648/03, EzA-SD 2/05 S. 8; 17.08.2011 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2011, 1335; LAG SchlH 31.05.2005 NZA-RR 2005, 458).

  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10

    Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Decken Versicherungen das eingetretene Haftungsrisiko entweder nicht oder nicht mit der Folge ab, dass der Arbeitnehmer von diesen nicht in Regress genommen werden könnte, können sie bei der Beurteilung des Haftungsumfangs nicht berücksichtigt werden (BAG 18.01.2007 EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; s. LAG Köln 27.01.2011- 7 Sa 802/10, AuR 2011, 313 LS).
  • ArbG Oberhausen, 24.11.2011 - 2 Ca 1013/11

    Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Das BAG (13.05.1970 AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist dann, wenn die Voraussetzungen für eine Haftungsbeschränkung an sich gegeben sind, im Hinblick auf das im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigende Betriebsrisiko zunächst davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer bei sog. "leichtester Fahrlässigkeit" überhaupt nicht haftet (s. ArbG Oberhausen 24.01.2011 - 2 Ca 1013/11, AuR 2011, 508 LS).
  • BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Das BAG (13.05.1970 AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist dann, wenn die Voraussetzungen für eine Haftungsbeschränkung an sich gegeben sind, im Hinblick auf das im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigende Betriebsrisiko zunächst davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer bei sog. "leichtester Fahrlässigkeit" überhaupt nicht haftet (s. ArbG Oberhausen 24.01.2011 - 2 Ca 1013/11, AuR 2011, 508 LS).
  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, d. h. wenn das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und wenn selbst einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden (BAG 28.05.1960 AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • LAG Köln, 09.11.2005 - 3 (7) Sa 369/05

    Arbeitnehmerhaftung; Verkehrsunfall; Rotlichtverstoß

  • LAG Köln, 30.07.2003 - 8 (3) Sa 220/03

    Abgeltung der durch die Ärztin einer internistischen Klinik geleisteten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 5 Sa 391/01

    Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Verkehrsunfall;

  • LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit;

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2002 - 5 Sa 147c/02

    Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen

  • LAG Bremen, 26.07.1999 - 4 Sa 116/99

    Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsquote bei mit mittlerer Fahrlässigkeit

  • GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93

    Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

  • LAG Köln, 25.06.1999 - 11 Sa 1488/98

    Arzt; Assistenzarzt zur Weiterbildung; Überstunden; Substantiierung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 15 Ta 1766/12

    Darlegungs- und Beweislast bei streitigen Anspruch auf Überstundenvergütung

  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

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