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   LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00   

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LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00 (https://dejure.org/2001,2580)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2001 - 5 Sa 230/00 (https://dejure.org/2001,2580)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2001 - 5 Sa 230/00 (https://dejure.org/2001,2580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; ZPO §§ 265, 325
    Beschäftigungsantrag nach Betriebsübergang: Keine Passivlegitimation des Betriebsveräußerers - Erfordernis der Klage gegen den Betriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 50
  • DB 2001, 1732
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07

    Fristlose Kündigung; Druckkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    1)Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07 v - wird zurückgewiesen.

    - 1 Ca 1469/07 v - dem Klagebegehren entsprochen.

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2003 - 12 Sa 690/03

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung; Schadensersatz wegen Kautionszahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Die Bedrohung auch eines Arbeitskollegens ist, wenn sie nachhaltig und ernsthaft erfolgt, eine derart schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, dass sie regelmäßig auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung berechtigen kann (LAG Düsseldorf, 16.07.2003 - 12 Sa 690/03 - LAGE § 280 BGB 2002 Nr. 1).

    Kündigt also der Arbeitgeber, so ist er es, der alle Umstände, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig und schuldhaft gehandelt, darlegen und gegebenenfalls beweisen muss (LAG Düsseldorf, 16.07.2003, a. a. O.; vgl. auch: BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91 - n. v.).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB; BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP Nr. 42 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB; BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP Nr. 42 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Kündigt also der Arbeitgeber, so ist er es, der alle Umstände, die den Vorwurf begründen, der Arbeitnehmer habe vertragswidrig und schuldhaft gehandelt, darlegen und gegebenenfalls beweisen muss (LAG Düsseldorf, 16.07.2003, a. a. O.; vgl. auch: BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91 - n. v.).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Alsdann sind - in einer zweiten Stufe - bei der erforderlichen Interessenabwägung alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles darauf zu überprüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96 - n. v.; BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Es genügt insgesamt ein Vorfall, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - NZA 2008, 693).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.03.2001 - 5 Sa 230/00
    Alsdann sind - in einer zweiten Stufe - bei der erforderlichen Interessenabwägung alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles darauf zu überprüfen, ob es dem Kündigenden unzumutbar geworden ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96 - n. v.; BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115 zu § 626 BGB).
  • ArbG Ulm, 22.07.2014 - 5 Ca 56/14

    Beschäftigungsanspruch - Auflösungsantrag - Betriebsübergang - Passivlegitimation

    Dies gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Klage vor dem Betriebsübergang rechtshängig gemacht worden ist (s. nur LAG Düsseldorf 12.03.2001 - 5 Sa 230/00, juris; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06, juris und zum Wiedereinstellungsanspruch auch LAG Hamm 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99, juris m. w. N.).

    Auf die Zukunft gerichtete Ansprüche eines Arbeitnehmers, die sich aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis ergeben, können nur vom Betriebserwerber erfüllt werden (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06, juris Rn. 45 und LAG Düsseldorf 12.03.2001 - 5 Sa 230/00, juris Rn. 55).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    aa) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 12. März 2001 (- 5 Sa 230/00 - Rn. 49 ff.) hierzu wie folgt ausgeführt:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06

    Zustimmung zu künftiger Herabsetzung und Umverteilung der Arbeitszeit - fehlende

    (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2001, 5 Sa 230/00 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 30.07.2009 - 7 Sa 62/08

    Anzuwendenden Tarifrecht für Rückkehrer des Hamburgischen

    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn einem Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das auf die Feststellungsklage hin ergehende Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. vom 12. März 2001 - 5 Sa 230/00; LAG Hamm, Urt. vom 2. Dezember 1999 - 4 Sa 1153/99).
  • LAG München, 10.11.2011 - 2 Sa 558/11

    Altersteilzeitvertrag

    Macht ein Arbeitnehmer allerdings Ansprüche gegen den Erwerber geltend, für die es auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist die Betriebsveräußerung nicht die Veräußerung der in Streit befangenen Sache i.S.d. §§ 265, 325 ZPO (ErfK/Preis 2012, § 613 a BGB Rn. 180; APS/Steffan § 613 a BGB Rn 264; LAG Düsseldorf vom 12.3.2001 - 5 Sa 230/00 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 19.7.2007 - 18 Sa 1721/06 - Juris).
  • LAG Hamburg, 20.11.2008 - 7 Sa 41/08
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn einem Recht der Klägerin eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das auf die Feststellungsklage hin ergehende Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2001, 5 Sa 230/00 ; LAG Hamm, Urteil vom 2. Dezember 1999, 4 Sa 1153/99 ).
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