Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52429
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13 (https://dejure.org/2014,52429)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.10.2014 - 5 Sa 237/13 (https://dejure.org/2014,52429)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 5 Sa 237/13 (https://dejure.org/2014,52429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Differenzierungsklausel im Tarifvertrag - verschlechternde Rückwirkung - Höhe der Jahressonderzahlung

  • IWW

    Anlage 1b zum BAT, Artikel 3 Grundgesetz, § ... 1 Abs. 2 TVG, § 4 Abs. 5 TVG, § 67 Abs. 4 ArbGG, Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz, Artikel 9 Abs. 3 GG, §§ 3, 4 TVG, § 139 BGB, Art. 2, 9, 12 GG, Art 74 GG, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in höherwertige Ansprüche eines nachwirkenden Tarifvertrages aufgrund rückwirkender Inkraftsetzung eines Anschlusstarifvertrages mit einfacher Differenzierungsklausel; Unbegründete Zahlungsklage bei fehlender Gewerkschaftszugehörigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 3; TVG § 4
    Differenzierungsklausel; Gewerkschaftsmitglied; Rückwirkung; Verschlechterung; Vertrauensschutz; Tarifvertrag; Nachwirkung; Jahressonderzahlung - Differenzierungsklausel im Tarifvertrag; verschlechternde Rückwirkung; Höhe der Jahressonderzahlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5
    Eingriff in höherwertige Ansprüche eines nachwirkenden Tarifvertrages aufgrund rückwirkender Inkraftsetzung eines Anschlusstarifvertrages mit einfacher Differenzierungsklausel

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Differenzierungsklausel im Tarifvertrag - Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschlechternde Rückwirkung eines neuen Tarifvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13
    Mit einer Gleichstellungsabrede will sich der tarifgebundene Arbeitgeber nicht weitergehend binden, als er gegenüber einem an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitnehmer normativ verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, Rz. 26ff).

    Gleichzeitig hält eine zulässige Differenzierung dem Diskriminierungsverbot und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stand (BAG, Urteil vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, Rz. 37, 38, zitiert nach juris).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, Rz. 47, zitiert nach juris), geht das Gericht davon aus, dass eine einfache Differenzierungsklausel bereits strukturell keinen unzulässigen unmittelbaren Druck auf Außenseiter ausüben kann und deshalb keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnet.

    Ebenso wie im Fall des dem Urteil des BAG vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, zu Grunde liegenden Fall, handelt es sich hier um nur eine einmalig jährlich zu zahlende und damit außerhalb des laufenden Austauschverhältnisses liegende Leistung.

    Insofern ist eine Parallelität zum Sachverhalt zu ziehen, der der Entscheidung des BAG vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, zu Grunde lag.

    Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich frei darin, die Gewerkschaftsmitgliedschaft zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt als Kriterium für die Anspruchsentstehung einer Sonderzahlung heranzuziehen (BAG, Urteil vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, Rz. 123 zitiert nach juris)).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass die Rechtsunwirksamkeit einzelner Tarifbestimmungen grundsätzlich entgegen der Auslegungsregel des § 139 BGB nicht zur Unwirksamkeit der übrigen tariflichen Regelung führt (BAG vom 18.03.2009, 4 AZR 64/08, Rz. 125, zitiert nach juris).

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 796/09

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelung - Rückwirkendes Inkrafttreten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13
    Dies betrifft Fälle der rückwirkenden Inkraftsetzung eines neuen Tarifvertrages, der rückwirkenden Änderung eines bestehenden Tarifvertrages sowie auch der rückwirkenden Allgemein-Verbindlich-Erklärung (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98; BAG, Urteil vom 24.03.2011, 6 AZR 796/09; BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 1058/12).

    Ob und ab wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalles (vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2011, 6 AZR 796/09, Rz. 22, zitiert nach juris).

    Ausreichend und entscheidend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 24.03.2011, 6 AZR 796/09, Rz. 24, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13
    Dies betrifft Fälle der rückwirkenden Inkraftsetzung eines neuen Tarifvertrages, der rückwirkenden Änderung eines bestehenden Tarifvertrages sowie auch der rückwirkenden Allgemein-Verbindlich-Erklärung (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98; BAG, Urteil vom 24.03.2011, 6 AZR 796/09; BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 1058/12).

    Gerade wegen der ohnehin nur noch bestehenden Nachwirkung muss jeder Zeit mit einer neuen Normsetzung durch die Tarifvertragsparteien, auch in rückwirkender Form auf den Kündigungszeitpunkt des Tarifvertrages gerechnet werden (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98).

    Zum Vertrauensverlust führt bereits die Kündigung des TV-UKN zum 31.12.2011 und die daraus folgende Möglichkeit und auch übliche Praxis, den nachfolgenden Tarifvertrag nahtlos hieran anzuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13
    Der hiesige Fall unterscheidet sich insoweit von der Konstellation des Falles, welcher der Entscheidung des BAG vom 9. Mai 2007, 4 AZR 275/06, zu Grunde lag.
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 1058/12

    Sonderzahlung - Dachdeckerhandwerk

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2014 - 5 Sa 237/13
    Dies betrifft Fälle der rückwirkenden Inkraftsetzung eines neuen Tarifvertrages, der rückwirkenden Änderung eines bestehenden Tarifvertrages sowie auch der rückwirkenden Allgemein-Verbindlich-Erklärung (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98; BAG, Urteil vom 24.03.2011, 6 AZR 796/09; BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 1058/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht