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   LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14   

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https://dejure.org/2015,13633
LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14 (https://dejure.org/2015,13633)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2015 - 5 Sa 251/14 (https://dejure.org/2015,13633)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 5 Sa 251/14 (https://dejure.org/2015,13633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung wissenschaftlichen Personals an Hochschulen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristung wissenschaftlichen Personals an Hochschulen

  • IWW

    § 1 Absatz 1 WissZeitVG, § 2 Absatz 1 WissZeitVG, § ... 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 1 WissZeitVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 2 Abs. 4 S. 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 5 ABs. 3 GG, § 2 Abs. 1 S. 2 WissZeitVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG § 2 Abs. 1 S. 2
    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an einem Institut für Anglistik und Amerikanistik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14
    Die genaue Angabe des Befristungstatbestandes ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33 mwN, BAGE 126, 211).

    Die von den Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen können auch Daueraufgaben der Hochschule sein, die Befristungsmöglichkeit wird aber im Interesse der Nachwuchs- und Qualifikationsförderung eröffnet (Begründung der Bundesregierung in BT-Drucksache 16/3438 zum Entwurf des WissZeitVG, S. 11 wonach u.a. eine befristete Beschäftigung auch dann möglich ist, wenn eine Promotion nicht angestrebt ist zur Heranführung an wissenschaftliche Arbeit; BAG Urt. v. 01.06.2011, 7 AZR 827/09, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14
    Wissenschaft bedeutet auch, dass aufbauend auf den Erkenntnissen vorangegangener Generationen, diese Erkenntnisse fortlaufend zum einen an weitere Forschungsgenerationen weitergegeben, aktualisert, auf ihre Werthaltigkeit überprüft und weiterentwickelt werden (in diesem Sinn auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, -juris -).

    Einer formalen Zuweisung von Qualifikationsmöglichkeiten, etwa durch eine Ausweisung des prozentualen Anteils im Arbeitsvertrag, bedurfte es entgegen der offensichtlich vom Kläger vertretenen Auffassung hierfür nicht (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, juris).

    Dieses entspricht auch dem Zweck der Befristungsmöglichkeit des WissZeitVG im Anschluss an eine Promotion, die nicht allein auf eine mögliche Habilitation abzielt, sondern ebenso darauf, die weitere Tätigkeit des Lehrenden zu befördern (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, a.a.O.) Auch das Sammeln von Erfahrungen durch die Erbringung wissenschaftlicher Dienstleistungen in Forschung und Lehre für eine spätere Berufsausübung außerhalb der Hochschule kann eine Qualifizierung darstellen (Preißler in Leuze/Epping, a.a.O. § 1 WissZeitVG, Rz. 17).

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14
    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Wenn dieses zu bejahen ist, kann auch reine Lehrtätigkeit wissenschaftliche Tätigkeit sein (BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 AZN 48/13, n.v.; Beschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Entscheidung des LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 8).

    Dementsprechend kommt der beruflichen Tätigkeit eine wesentliche inhaltliche Unterstützungsfunktion in Bezug auf eine typische wissenschaftliche Lehrtätigkeit zu (BAG, Urteil vom 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -, BAGE 111, 8 ff).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 251/14
    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33 mwN, BAGE 126, 211).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Die Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal kann sich bereits aus einem wissenschaftlichen Zuschnitt der abzuhaltenden Lehrveranstaltungen ergeben (LAG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 Sa 251/14 - Rn. 50, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 Sa 224/13 - Rn. 30, juris = ZTR 2015, 220; LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - Rn. 51, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12 - Rn. 36, juris = öAT 2013, 131).
  • LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft

    Ähnliches gilt für die weitere von der Beklagten herangezogene Entscheidung der erkennenden Kammer (Urt. v. 28.01.2015, 5 Sa 251/14, juris).
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