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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13   

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https://dejure.org/2014,8302
LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13 (https://dejure.org/2014,8302)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2014 - 5 Sa 255/13 (https://dejure.org/2014,8302)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 5 Sa 255/13 (https://dejure.org/2014,8302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsklage eines technischen Angestellten im Innen- und Außendienst zur Berechnung von Provisionsansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Auskunftsklage eines technischen Angestellten im Innen- und Außendienst zur Berechnung von Provisionsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 918/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 74 ff, Juris; BAG 23.10.2013 - 5 AZR 918/12 - Rn. 16, Juris).

    Der Arbeitnehmer kann ersehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, "verfallen", wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 918/12 - Rn. 17 mwN, aaO).

    Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs reicht nach dem Wortlaut der Klausel aus (vgl. BAG 23.10.2013 - 5 AZR 918/12 - Rn. 18 mwN, aaO).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 74 ff, Juris; BAG 23.10.2013 - 5 AZR 918/12 - Rn. 16, Juris).

    Daran hat das Bundesarbeitsgericht, dem die Berufungskammer folgt, ausdrücklich festgehalten (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 50 ff, NZA 2013, 680).

  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Auf die abweichende Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm (11.10.2011 - 14 Sa 543/11 - Juris), auf die sich der Kläger stützt, kommt es nicht an.

    Auf die abweichende Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm (11.10.2011 - 14 Sa 543/11 - Juris), auf die sich der Kläger stützt, kommt es nicht an.

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 mwN, NZA 2013, 1265).

    Sind von der vertraglich vereinbarten Ausschlussklausel Schadensersatzansprüche der in § 309 Nr. 7 oder § 202 Abs. 1 BGB erfassten Art nicht umfasst, so kommt es auf die weitere Frage, ob die Klausel nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam ist, nicht an (vgl. BAG 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 25, aaO).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Jahre 2005 entschieden, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind auch der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 27 mwN, NZA 2013, 1440).
  • BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58

    Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Die Frage des Kostenrisikos, das der Gläubiger in einem solchen Fall auf Grund des § 93 ZPO auf sich nimmt, muss dabei außer Betracht bleiben (so schon BAG 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 - AP ZPO § 496 Nr. 4; BAG 24.06.1960 - 1 AZR 29/58 - AP TVG § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 5).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Dagegen spricht, dass ein als Telefax übermitteltes Schreiben eine technisch übermittelte Abbildung der Originalunterschrift enthalten muss (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 153).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
    Die Frage des Kostenrisikos, das der Gläubiger in einem solchen Fall auf Grund des § 93 ZPO auf sich nimmt, muss dabei außer Betracht bleiben (so schon BAG 08.03.1976 - 5 AZR 361/75 - AP ZPO § 496 Nr. 4; BAG 24.06.1960 - 1 AZR 29/58 - AP TVG § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 5).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014  - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014  - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Damit würde eine in einem Formularvertrag enthaltene Verfallklausel Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers gar nicht erfassen mit der Folge, dass die Verfallklausel auch nicht teilweise unwirksam wäre, sodass aus diesem Grunde auch eine Gesamtnichtigkeit der Verfallklausel ausscheiden würde (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, juris, Rdnr. 19 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.02.2014 - 5 Sa 255/13, juris, Rdnr. 49).
  • ArbG Köln, 28.07.2022 - 6 Ca 4347/21
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind auch der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten ( BAG 18.07.2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 27 mwN, NZA 2013, 1440; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2014 - 5 Sa 255/13 -, Rn. 37, juris ).
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