Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 242 BGB, § 613a Abs 6 S 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines Auflösungsvertrages mit dem Betriebserwerber - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 242 BGB, § 613a Abs 6 S 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB
(Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines Auflösungsvertrages mit dem Betriebserwerber)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Auflösungsvertrages mit Betriebserwerberin
- hensche.de
Betriebsübergang: Widerspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Auflösungsvertrages mit Betriebserwerberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Auch steht die zwischenzeitliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Ausübung des auch nachvertraglich fortbestehenden Widerspruchsrechts im Grundsatz nicht entgegen (vgl. Urteile des BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 755/07 -, EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 94 …sowie vom 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06, NZA 2008, S. 1354 ff.). - BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Auch steht die zwischenzeitliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Ausübung des auch nachvertraglich fortbestehenden Widerspruchsrechts im Grundsatz nicht entgegen (vgl. Urteile des BAG vom 24.07.2008 - 8 AZR 755/07 -, EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 94 sowie vom 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06, NZA 2008, S. 1354 ff.). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Berechtigten muss hierbei derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Urteil des BAG vom 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 -, NZA 2010, S. 89 ff.). - BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände, die eine Geltendmachung des Rechts für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (vgl. Urteil des BAG vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 -, EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 64). - BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 262/07
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Hat jedoch der Arbeitnehmer selbst über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses disponiert, indem er beispielsweise einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen hat, rechtfertigt dies grundsätzlich das Vertrauen des früheren Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts, selbst wenn ihm dieser Umstand nicht bekannt war, da sich neuer und alter Arbeitgeber infolge ihrer gesamtschuldnerisch bestehenden Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB wechselseitig auf die Kenntnis des jeweils anderen von diesem Arbeitnehmerverhalten berufen können (vgl. Urteil des BAG vom 02.04.2009 - 8 AZR 262/07 -, NZA 2009, S. 1149 ff.).
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 277/10
Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2010 - 5 Sa 2573/09 - wird zurückgewiesen.