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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11   

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https://dejure.org/2012,30853
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11 (https://dejure.org/2012,30853)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.04.2012 - 5 Sa 267/11 (https://dejure.org/2012,30853)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. April 2012 - 5 Sa 267/11 (https://dejure.org/2012,30853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs; Anforderungen an die Form der Urlaubsbewilligung; Verwirkung des Anspruchs auf eine Sonderzahlung

  • rabüro.de

    Zum Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7; BGB § 242; BGB § 615; ZPO § 286
    Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs; Anforderungen an die Form der Urlaubsbewilligung; Verwirkung des Anspruchs auf eine Sonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11
    Denn andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Absatz 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung lediglich im Sinne von § 615 BGB auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - AP Nr. 32 zu § 7 BurlG = NZA 2006, 1008; BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG = DB 1994, 1243).

    Mit der Beklagten geht das Gericht davon aus, das der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freistellt (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - AP Nr. 32 zu § 7 BurlG = NZA 2006, 1008).

    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Absatz 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung lediglich im Sinne von § 615 BGB auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2006 aaO; BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG = DB 1994, 1243).

  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 267/11
    Denn andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Absatz 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung lediglich im Sinne von § 615 BGB auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - AP Nr. 32 zu § 7 BurlG = NZA 2006, 1008; BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG = DB 1994, 1243).

    Andernfalls ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirkt (§ 362 Absatz 1 BGB) oder als Gläubiger der Arbeitsleistung lediglich im Sinne von § 615 BGB auf deren Annahme verzichtet (BAG 14. März 2006 aaO; BAG 25. Januar 1994 - 9 AZR 312/92 - BAGE 75, 294 = AP Nr. 16 zu § 7 BurlG = DB 1994, 1243).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2012 - 5 Sa 18/12

    Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage - abgesprochene

    bb) Der Richter darf allerdings eine Zeugenaussage, die das Beweisthema zu bestätigen scheint, nicht unkritisch übernehmen, vielmehr muss er von der Glaubhaftigkeit der Aussage und der Glaubwürdigkeit der vernommenen Personen tatsächlich überzeugt sein (LAG Mecklenburg-Vorpommern 17.04.2012 - 5 Sa 267/11 -).
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