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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15   

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https://dejure.org/2016,5900
LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15 (https://dejure.org/2016,5900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.2016 - 5 Sa 272/15 (https://dejure.org/2016,5900)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 272/15 (https://dejure.org/2016,5900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter Arbeitsverträge

  • IWW

    § 3 Abs. 1 MuSchG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 180, 174 BGB, § 83 Abs. 4 LPersVG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 174 Satz 2 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 174 Satz 1 BGB, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 83 Abs. 4 LPersVG RP, § 83 Abs. 1 LPersVG RP, § 82 Abs. 1 LPersVG RP, § 102 BetrVG, § 1 KSchG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalratsanhörung bei Kündigung aufgrund eines subjektiven Werturteils; Unbegründete Kündigungsschutzklage gegen ordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages einer Lehrkraft bei Leistungs- und Eignungsmängeln während der Probezeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Probezeit; Wartezeit; Zusammenrechnung; Wartezeitkündigung; Zusammenrechnung mehrerer befristeter Arbeitsverträge

  • rechtsportal.de

    Personalratsanhörung bei Kündigung aufgrund eines subjektiven Werturteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unterbrechungszeitraum bei Lehrern mit den Sommerferien deckungsgleich ist (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 22).

    Eine Kündigung in der Wartezeit ist nicht willkürlich, wenn für sie ein irgendwie einleuchtender Grund besteht (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - Rn. 34, 35 mwN).

    Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt worden ist (vgl. BAG 28.08.2008 - 2 AZR 101/07- Rn. 34, mwN).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Nach diesem Grundsatz ist der Personalrat immer dann ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber ihm die Gründe mitgeteilt hat, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und die für seinen Kündigungsentschluss maßgeblich sind (vgl. ausführlich BAG 19.11.2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31 mwN; BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 ff mwN; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26).

    Dementsprechend ist dem Personalrat bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Kündigung in der Wartezeit nur dieses Werturteil als der eigentliche Kündigungsgrund mitzuteilen (vgl. ausführlich BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 27 ff mwN).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08

    Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Die für die Anhörung des Betriebsrats zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze sind entsprechend anzuwenden (vgl. BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 24 mwN).

    Nach diesem Grundsatz ist der Personalrat immer dann ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber ihm die Gründe mitgeteilt hat, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und die für seinen Kündigungsentschluss maßgeblich sind (vgl. ausführlich BAG 19.11.2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31 mwN; BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 ff mwN; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26).

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (vgl. BAG 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1c der Gründe).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen könnten, mitzuteilen (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 30.04.2010 - 9 Sa 49/10 - Rn. 18).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört vielmehr auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und für eine Stellungnahme des Personalrats möglicherweise bedeutsame Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen können (vgl. BAG 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 06.10.2014 - 2 Sa 123/14 - Rn. 26 mwN).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Eine Zeitspanne von einer Woche ist deshalb unter gewöhnlichen Umständen ausreichend, um die Entscheidung über die Rüge zu treffen (vgl. ausführlich BAG 08.12.2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 32-33 mwN; BAG 25.04.2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 126 mwN).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Nach diesem Grundsatz ist der Personalrat immer dann ordnungsgemäß angehört, wenn der Arbeitgeber ihm die Gründe mitgeteilt hat, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und die für seinen Kündigungsentschluss maßgeblich sind (vgl. ausführlich BAG 19.11.2015 - 6 AZR 844/14 - Rn. 31 mwN; BAG 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 ff mwN; BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen könnten, mitzuteilen (vgl. BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23; LAG Rheinland-Pfalz 30.04.2010 - 9 Sa 49/10 - Rn. 18).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
    Richtig ist, dass der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Personalrat nicht deshalb vorenthalten darf, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (vgl. BAG 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2014 - 2 Sa 123/14

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung der Betriebsvertretung

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