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   LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12   

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https://dejure.org/2012,62056
LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12 (https://dejure.org/2012,62056)
LAG München, Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 Sa 284/12 (https://dejure.org/2012,62056)
LAG München, Entscheidung vom 19. September 2012 - 5 Sa 284/12 (https://dejure.org/2012,62056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Klinikarztes; unbegründete Feststellungsklage eines Oberarztes bei fehlender Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 12 TV-Ärzte/TdL
    Oberarzt; medizinische Verantwortung; Teil- oder Funktionsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV-Ärzte/TdL § 12
    Eingruppierung eines Klinikarztes; Unbegründete Feststellungsklage eines Oberarztes bei fehlender Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Eingruppierung eines Klinikarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Daraus folgt, dass die Tarifvertragsparteien davon ausgegangen sind, dass es aufgrund der tarifvertraglichen Neudefinition der Oberarzt-Tätigkeit in einer Vielzahl von Fällen dazu kommen würde, dass Oberärzte, die bisher den Titel "Oberarzt" geführt hatten, gleichwohl nicht die nunmehrigen tariflichen Eingruppierungsmerkmale für eine Oberarzttätigkeit nach § 12 TV-Ärzte erfüllen werden (BAG vom 09.12.2009 - 4 AZR 495/08).

    Als Beispiele für Funktionsbereiche habe die Tarifvertragsparteien in ihrer Protokollerklärung Nr. 3 des Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT vom 20.02.1972 unter anderem die Handchirurgie, die Neuroradiologie, die Elektroencephalographie und Herzkatheterisierung benannt (BAG vom 09.12.2009 - 4 AZR 495/08).

    Nicht zwingend ist dagegen, dass es sich um eine organisatorische Ebene unmittelbar unterhalb derjenigen der Klinik bzw. Abteilung handeln muss (ausführlich BAG vom 09.12.2009 - 4 AZR 495/08).

  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 453/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Der spezifische Zweck gerade dieser jeweiligen Teilbereiche erschließt sich aus den dort organisierten und der Klinik für G. zuzurechnenden medizinischen Dienstleistungen (BAG vom 20.04.2011 - 4 AZR 453/09).

    An diesem schon im Urteil der Berufungskammer vom 07.10.2009 gezogenen Schluss ändert sich nichts durch die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu den Besonderheiten im Bereich der G. (Urteil vom 20.04.2011 - 4 AZR 453/09).

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 372/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach der Entgeltgruppe III TV Ärzte/VKA

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Es muss sich um eine Verantwortung handeln, die sich in einer gesteigerten Aufsichts- und - teilweise eingeschränkten - Weisungsbefugnis niederschlägt (BAG vom 16.11.2011 - 4 AZR 653/09; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 372/10).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet aber auch im Bereich der Entgeltzahlung Anwendung, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 372/10).

  • LAG München, 22.04.2009 - 10 Sa 300/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Denn diese in Unkenntnis des wesentlich später zustande gekommenen Tarifvertrags gewählte Bezeichnung kann nichts dafür hergeben, dass mit dieser Bezeichnung die Festlegung verbunden wäre, dass der Kläger die Voraussetzungen der wesentlich später in Kraft getretenen tarifvertraglichen Oberarztdefinition erfüllen würde (LAG München vom 26.08.2008 - 4 Sa 328/08; vom 22.04.2009 - 10 Sa 300/08).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 465/09

    Eingruppierung eines Oberarztes (hier: Facharzt für Kinderheilkunde) nach

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Deshalb gibt es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" (BAG vom 15.06.2012 - 4 AZR 465/09).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Das Feststellungsinteresse entfällt nicht schon deswegen, weil das Arbeitsverhältnis im Laufe des Rechtsstreits sein Ende gefunden hat (BAG vom 05.11.2003 - 4 AZR 632/02).
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 653/09

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Es muss sich um eine Verantwortung handeln, die sich in einer gesteigerten Aufsichts- und - teilweise eingeschränkten - Weisungsbefugnis niederschlägt (BAG vom 16.11.2011 - 4 AZR 653/09; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 372/10).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Auf die Revision des Klägers, hob das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.01.2012 (4 AZR 185/10) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 07.10.2009 auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht 5 Sa 284/12 -9zurück.
  • LAG München, 07.10.2009 - 5 Sa 813/08

    Eingruppierung Oberarzt

    Auszug aus LAG München, 19.09.2012 - 5 Sa 284/12
    Am 06.08.2009 schrieb der ärztliche Direktor des Klinikums an den Prozessbevollmächtigten des Klägers wie folgt: "Az. 5 Sa 813/08 Sehr geehrter Herr J., 5 Sa 284/12 -8-.
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 76/13

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/TdL

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. September 2012 - 5 Sa 284/12 - wird zurückgewiesen.
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