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   LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14   

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https://dejure.org/2014,40229
LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,40229)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.09.2014 - 5 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,40229)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. September 2014 - 5 Sa 292/14 (https://dejure.org/2014,40229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Hausverbot für Hotels und Hauptverwaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hausverbot für Hotels und Hauptverwaltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    § 170 Abs. 2 StPO, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 858 ff., 903, Art. 14 GG, § 903 Satz 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14
    Ein Hausverbot bedarf eines sachlichen Grundes, wenn der Hausrechtsinhaber sein Eigentum für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet (im Anschluss an BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11).

    2 Die Kammer weicht insoweit vom BGH (09.03.2012 - V ZR 115/11) ab, als sie annimmt, dass es für die Frage, ob ein Hotelier sein Haus für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, nicht darauf ankommt, ob er sein Hotel als Welnesshotel bezeichnet.

    Hiervon ist - entgegen der Auffassung des BGH (09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718) - auch dann auszugehen, wenn der Betreiber seine Hotels als Wellness-, Familien- oder Businesshotels bezeichnet.

    Dazu gehört, dass rechtlich erhebliche Willensentscheidungen in der Regel keiner Rechtfertigung bedürfen; das gilt in gleicher Weise für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang einem Dritten der Zugang zu einer bestimmten Örtlichkeit gestattet wird (BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).

    Geschieht dies jedoch nicht oder sind die Bedingungen erfüllt, bedarf ein gegenüber einer bestimmten Person ausgesprochenes Verbot, die Örtlichkeit (künftig) zu betreten, zumindest grundsätzlich eines sachlichen Grundes, weil auch in solchen Konstellationen die Grundrechte des Betroffenen, namentlich dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das Gebot der Gleichbehandlung (Art. 3 GG), bei der gebotenen Abwägung einem willkürlichen Ausschluss entgegen stehen (BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).

    Hier liege die Annahme besonders nahe, es sei unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem der Zutritt gestattet, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewege (BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).

    Von einer nach außen erkennbaren Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr ist der BGH bei Flughafenterminals ( BGH 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 - NJW 2006, 1054 ), Fußballstadien (BGH 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534) , Ladengeschäften im Einzelhandel (BGH3. November 1993 - VIII ZR 106/93 - BGHZ 124, 39) und Apotheken (BGH13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - NJW 1980, 700) ausgegangen (vgl. BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14
    Von einer nach außen erkennbaren Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr ist der BGH bei Flughafenterminals ( BGH 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 - NJW 2006, 1054 ), Fußballstadien (BGH 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534) , Ladengeschäften im Einzelhandel (BGH3. November 1993 - VIII ZR 106/93 - BGHZ 124, 39) und Apotheken (BGH13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - NJW 1980, 700) ausgegangen (vgl. BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).
  • BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93

    Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes

    Auszug aus LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14
    Von einer nach außen erkennbaren Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr ist der BGH bei Flughafenterminals ( BGH 20. Januar 2006 - V ZR 134/05 - NJW 2006, 1054 ), Fußballstadien (BGH 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 - NJW 2010, 534) , Ladengeschäften im Einzelhandel (BGH3. November 1993 - VIII ZR 106/93 - BGHZ 124, 39) und Apotheken (BGH13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - NJW 1980, 700) ausgegangen (vgl. BGH 09.03.2012 - V ZR 115/11 - NZG 2012, 718).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15

    Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot -

    aa) Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht es seinem Inhaber, in der Regel frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt gestattet und wem er ihn verwehrt; in ihm kommt insbesondere die - ihrerseits aus der grundrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) fließende - Befugnis des Eigentümers zum Ausdruck, mit der Sache grundsätzlich nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auszuschließen (§ 903 Satz 1 BGB); darüber hinaus ist das Hausrecht Ausdruck der durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Privatautonomie, die die Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben schützt; dazu gehört, dass rechtlich erhebliche Willensentscheidungen in der Regel keiner Rechtfertigung bedürfen; das gilt in gleicher Weise für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang einem Dritten der Zugang zu einer bestimmten Örtlichkeit gestattet wird (vgl. insgesamt BGH 09. März 2012 V ZR 115/11 Rn. 8, 10, mwN, LAG Köln 17. September 2014 - 5 Sa 292/14 -Rn. 43, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14

    Ehrschützende Unterlassungsklage des ausgeschiedenen Arbeitnehmers gegen den

    Der Rechtsstreit ist derzeit beim Landesarbeitsgericht ... zum Aktenzeichen 5 Sa 292/14 anhängig.
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