Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20   

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https://dejure.org/2020,32845
LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 2020 - 5 Sa 14/20, 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32845)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wird

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erst Leiharbeitnehmer kündigen, dann Stammmitarbeiter

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stammarbeitnehmer entlassen - Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber kontinuierlich Leiharbeiter einsetzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingte Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei ständiger Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung unwirksam bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung - geht das zusammen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die ständige Beschäftigung von Leiharbeitnehmern spricht gegen betriebsbedingte Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Stammmitarbeiters bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine betriebsbedingten Kündigungen bei fortlaufend beschäftigten Leiharbeitern im Unternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - wann der Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern zur Unwirksamkeit führt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Alternative Beschäftigungsmöglichkeit eines Stammarbeitnehmers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei Stellenabbau zuerst zu kündigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei Stellenabbau zuerst zu kündigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • ArbG Köln, 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2019 - 1 Ca 4153/19 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 4153/19 - vom 29.11.2019 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Es genügt, wenn er das Berufsbild bezeichnet, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20
    Bestehe in Wahrheit ein dauerhafter Bedarf an der Beschäftigung, komme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande, selbst wenn damit die Gefahr eines zeitweisen Personalüberhangs nicht völlig auszuschließen und bei den Personalplanungen zu berücksichtigen sei (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32881
LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32881)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.2020 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32881)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 2020 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2020,32881)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer Beschäftigungsmöglichkeit, wenn ein ständig vorhandenes Sockelarbeitsvolumen durch Leiharbeitnehmer abgedeckt wird

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen alternativer ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung trotz ständiger Leiharbeiter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung und Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung unwirksam bei Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung - geht das zusammen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - wann der Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern zur Unwirksamkeit führt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingt kündigen bei Dauer-Leiharbeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Alternative Beschäftigungsmöglichkeit eines Stammarbeitnehmers bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
    Ob die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern die Annahme rechtfertigt, im Betrieb oder Unternehmen des Arbeitgebers seien "freie" Arbeitsplätze vorhanden, hängt nach der Rechtsprechung des BAG von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Es kann ihm deshalb regelmäßig nicht zugemutet werden, entsprechendes Stammpersonal vorzuhalten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Beschäftigt der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer dagegen, um mit ihnen ein nicht schwankendes, ständig vorhandenes (Sockel-)Arbeitsvolumen abzudecken, kann von einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit iSv. § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auszugehen sein, die vorrangig für sonst zur Kündigung anstehende Stammarbeitnehmer genutzt werden muss (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Dies gelte unabhängig von der Vorhersehbarkeit der Vertretungszeiten (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

    Andernfalls bliebe der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung, ob er Vertretungszeiten überhaupt und - wenn ja - für welchen Zeitraum überbrückt (BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10; vgl. a. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 289/11).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
    Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
    Bestehe in Wahrheit ein dauerhafter Bedarf an der Beschäftigung, komme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande, selbst wenn damit die Gefahr eines zeitweisen Personalüberhangs nicht völlig auszuschließen und bei den Personalplanungen zu berücksichtigen sei (BAG 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8422
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,8422)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.03.2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,8422)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. März 2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,8422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Pflegekraft / Schutzumfang von § 17 MuSchG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann ist die Befristung eines Arbeitsvertrages bei Tod des Arbeitgebers wirksam?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässige Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegkraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers - Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist im Zweifel durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 21, juris = NZA 2017, 631; BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, juris = ZTR 2012, 48).

    Außerdem muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG, Urteil vom 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 24, juris = NZA 2017, 631).

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    § 17 MuSchG schützt nur vor Kündigungen durch den Arbeitgeber und nicht auch vor Beendigungen des Vertrages aus anderen Gründen (BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - Rn. 41, juris = NZA 1992, 925).

    Die Beschränkung des Schutzes auf Kündigungen verstößt weder gegen Art. 6 Abs. 4 GG noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - Rn. 44 ff. und 47 ff., juris = NZA 1992, 925).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist im Zweifel durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 21, juris = NZA 2017, 631; BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 15, juris = ZTR 2012, 48).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG erfordert daher eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, bei der auch das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen ist (BAG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 7 AZR 398/18 - Rn. 34, juris = NZA 2020, 1470; BAG, Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 16, juris = NZA 2018, 703).
  • LAG Hamburg, 17.06.1952 - 20 Sa 217/52
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Das Arbeitsverhältnis einer Pflegekraft, die ausschließlich zur Betreuung des pflegebedürftigen Arbeitgebers eingestellt wird, weist Besonderheiten auf, die eine zweckbefristete Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Tod des Arbeitgebers zulassen (vgl. zur früheren Rechtslage: BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - II R 38/97 - Rn. 12, juris = ZEV 1999, 199; LAG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 1952 - 20 Sa 217/52 - juris).
  • BAG, 17.06.2020 - 7 AZR 398/18

    Auflösende Bedingung - Abberufung als Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG erfordert daher eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, bei der auch das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen ist (BAG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 7 AZR 398/18 - Rn. 34, juris = NZA 2020, 1470; BAG, Urteil vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 16, juris = NZA 2018, 703).
  • BFH, 16.12.1998 - II R 38/97

    Arbeitslohn oder Vermächtniserwerb

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Das Arbeitsverhältnis einer Pflegekraft, die ausschließlich zur Betreuung des pflegebedürftigen Arbeitgebers eingestellt wird, weist Besonderheiten auf, die eine zweckbefristete Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Tod des Arbeitgebers zulassen (vgl. zur früheren Rechtslage: BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - II R 38/97 - Rn. 12, juris = ZEV 1999, 199; LAG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 1952 - 20 Sa 217/52 - juris).
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Ob ein sachlicher Grund vorhanden ist, richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages (BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 234/17 - Rn. 16, juris = ZTR 2019, 345; BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 30, juris = NZA-RR 2014, 408).
  • LAG Hamm, 04.01.2012 - 2 Ta 337/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Mangelnde Rechtsfähigkeit einer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Vielmehr sind die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft - allerdings nur zur gesamten Hand - Träger von Rechten und Pflichten, die bisher dem Erblasser zustanden bzw. oblagen (LAG Hamm, Beschluss vom 04. Januar 2012 - 2 Ta 337/11 - Rn. 24, juris = FamRZ 2012, 1907; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 - Rn. 7, juris = NJW 2006, 3715).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 234/17

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
    Ob ein sachlicher Grund vorhanden ist, richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages (BAG, Urteil vom 21. November 2018 - 7 AZR 234/17 - Rn. 16, juris = ZTR 2019, 345; BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 30, juris = NZA-RR 2014, 408).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 8 Sa 463/22

    Zweckbefristung; Auflösende Bedingung; Eigenart der Arbeitsleistung;

    Dementsprechend hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern in einer Entscheidung vom 16.03.2021 (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. März 2021 - 5 Sa 295/20 -, juris) angenommen, das Arbeitsverhältnis einer Pflegekraft, die ausschließlich zur Betreuung des pflegebedürftigen Arbeitgebers eingestellt werde, weise Besonderheiten auf, die eine zweckbefristete Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Tod des Arbeitgebers zuließen.
  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 5 Sa 616/21

    Anforderungen an wirksame Urlaubserteilung im Profisport.

    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG erfordert daher eine Abwägung der beiderseitigen Interessen, bei der auch das Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. März 2021 m.w.N., 5 Sa 295/20, Rn. 31 - 33, juris; BAG, Urteil vom 16. Januar 2018, 7 AZR 312/16, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 17. Juni 2020, 7 AZR 398/18, Rn. 34, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34896
LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,34896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,34896)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 5 Sa 295/20 (https://dejure.org/2021,34896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 106 S 1 GewO, § 2 KSchG
    Unwirksame Versetzung - Zustimmung des Betriebsrats - "überflüssige" Änderungskündigung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 99 Abs. 1 BetrVG, § 305 ff BGB, § 148 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 106 Satz 1 GewO, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung bei ständiger Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung; Betriebsrat; Versetzung; Wirksamkeitsvoraussetzung; Zustimmung; Unwirksame Versetzung; Zustimmung des Betriebsrats; "überflüssige" Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    Änderungskündigung; Betriebsrat; Versetzung; Wirksamkeitsvoraussetzung; Zustimmung; Unwirksame Versetzung; Zustimmung des Betriebsrats; "überflüssige" Änderungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und -ort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (vgl. BAG 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 25 mwN.).

    Sollte die zweite Versetzung unbillig sein, muss ihr der Kläger nicht - auch nicht vorläufig - Folge leisten (vgl. BAG 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 58 ff mwN).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat deshalb nach der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung zur Folge, dass die Versetzung auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien unwirksam ist; der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit zu den geänderten Bedingungen zu verweigern (vgl. BAG 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 13 mwN; 29.09.2004 - 1 AZR 473/03 - Rn. 45 mwN).

    Der Kläger wollte sich sowohl gegen die einseitige Weisung der Beklagten vom 16.12.2019 im Werk V. tätig zu werden, als auch gegen die Änderung seines Arbeitsorts im Wege der vorsorglichen Änderungskündigung vom 03.02.2020 wehren, zumal für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Versetzung die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung oder die gerichtliche Ersetzung als solche keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist (vgl. BAG 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 15 mwN).

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Beteiligung des Betriebsrats zu einer Zeit erfolgt, zu der noch keine abschließende und endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder doch eine solche noch ohne Schwierigkeiten revidiert werden kann (vgl. BAG 21.11.2018 - 7 ABR 16/17 - Rn. 18 mwN).

    Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsgesuch, ist aber erforderlich, dass der Betriebsrat der Mitteilung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass er um die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angegangen wird (vgl. BAG 21.11.2018 - 7 ABR 16/17 - Rn. 19 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Die Auslegung der Klageanträge ergibt im Streitfall nicht, dass der Kläger den Änderungsschutzantrag nur hilfsweise gestellt hat (vgl. zu dieser Konstellation BAG 17.12.2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 12 ff; LAG Rheinland-Pfalz 16.03.2021 - 8 Sa 125/20 - Rn. 93 ff).
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Auf die Zulässigkeit eines darüber hinaus vereinbarten Versetzungsvorbehalts kommt es dann nicht an (vgl. BAG 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 19 mwN).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Einzelvertragliche Regelungen, nach denen bestimmte Gründe eine Kündigung stets rechtfertigen sollen, sind für die Arbeitsgerichte nicht bindend, denn sie würden entgegen der gesetzlichen Regel zu einer Kündigung ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls führen (vgl. BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - Rn. 41 mwN).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Unbillige Härten können zudem im Einzelfall durch die Ausübungskontrolle des Direktionsrechts vermieden werden (vgl. BAG 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 37 mwN).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Die Auslegung der Klageanträge ergibt im Streitfall nicht, dass der Kläger den Änderungsschutzantrag nur hilfsweise gestellt hat (vgl. zu dieser Konstellation BAG 17.12.2015 - 2 AZR 304/15 - Rn. 12 ff; LAG Rheinland-Pfalz 16.03.2021 - 8 Sa 125/20 - Rn. 93 ff).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Klausel auch nicht überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB (zu ähnlichen Klauseln BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27 ff mwN; 19.01.2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 22 ff mwN).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 295/20
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Klausel auch nicht überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB (zu ähnlichen Klauseln BAG 13.04.2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27 ff mwN; 19.01.2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 22 ff mwN).
  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 80/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung infolge Filialschließung - Sozialauswahl bei

    Dabei ist durch Auslegung des Inhalts der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob ein bestimmter Tätigkeitsort vertraglich festgelegt ist und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 25; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 - Rn. 44 , juris).

    Lediglich die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen - selbst langen - Zeitraum hinweg genügt insoweit nicht (BAG 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 24; LAG Rheinland-Pfalz 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 - Rn. 51 ; 18.01.2022 - 8 Sa 91/21 - Rn. 49 , juris).

    Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, unterliegt dies der Ausübungskontrolle nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 13.11.2013 - 10 AZR 1082/12 - Rn. 27; 30.11.2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz 13.02.2020 - 2 Sa 424/18 - Rn. 41 ; 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 - Rn. 50 f., juris).

    Eine rein hypothetische Wirksamkeitsprüfung ist insoweit nicht angezeigt ( LAG Rheinland-Pfalz 16.03.2021 - 8 Sa 125/20 - Rn. 95 ; 19.05.2021 - 5 Sa 295/20 - Rn. 51 , juris).

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