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   LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,29665)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,29665)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 299/15 (https://dejure.org/2016,29665)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Betriebliche Altersversorgung - Anwärter - Betriebsrentner - Beschäftigungszeit - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher Grundsatz, betriebsverfassungsrechtlicher Grundsatz, Rechtsvorgängerin, Normenvollzug (vermeintlicher), Dienstzeit, Anrechnung, keine Betriebsrentner, Verteilungsentscheidung, ...

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, §§ 64 Abs. 2 lit. b, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 92 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheitswidrige Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten Betriebsrente; Feststellungsklage zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei der Berechnung künftiger Betriebsrentenansprüche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; arbeitsrechtlicher Grundsatz; betriebsverfassungsrechtlicher Grundsatz; Rechtsvorgängerin; vermeintlicher Normenvollzug; Dienstzeit; Anrechnung; keine Betriebsrentner; Verteilungsentscheidung; ausgeschiedene ...

  • rechtsportal.de

    Gleichheitswidrige Berechnung der Betriebsrente nach jahrelanger irrtümlicher Zahlung einer nicht auf den Kündigungszeitpunkt quotal gekürzten Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung bei der Betriebsrente - und der Ausscheidenszeitpunkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalles markieren nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage der Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Anwärtern eine Zäsur und sind deshalb sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen (BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 -, juris).

    Dagegen ist bei der personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichbehandlungsgrundsatz bereits verletzt, wenn eine Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 25, juris).

    Dabei wird nicht verkannt, dass das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalls nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts eine Zäsur markieren und deshalb auch sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen sind (vgl. BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39, juris; BAG, Urt. v. 11.08.2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39, juris).

    Außerdem dient die betriebliche Altersversorgung dazu, die von den Arbeitnehmern gezeigte Betriebszugehörigkeit zu belohnen und weitere Betriebszugehörigkeit zu fördern (BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 37, juris).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - zugrunde lag, ganz maßgeblich.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug oder der Erfüllung vertraglicher Pflichten (BAG, Urt. v. 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 18 mwN, juris; BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 18, juris; BAG, Urt. v. 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 -, juris).

    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 26.11.1998 - 6 AZR 335/97 -, juris; BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, juris).

    Da sie stattdessen aber die rechtsgrundlosen Zahlungen auch nach Kenntnis ihres Irrtums ohne sachlichen Grund weiterhin leistet, haben nunmehr auch die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer/Anwärter Anspruch auf eine künftige Betriebsrente quotiert auf den 31.01.2011 und nicht auf 31.12.1994 (BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 -, Rn. 40, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 4 Sa 64/14
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Indessen verstoße es gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, dergestalt zwischen Altrentnern und Anwärtern zu differenzieren, dass nur den Altrentnern die Betriebsrente unquotiert fortgezahlt werde und den Anwärtern nur eine auf den 31.12.1994 quotiert gekürzte Betriebsrente gewährt werde (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.08.2014 - 4 Sa 64/14 - und LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.08.2014 - 5 Sa 65/14 -).

    Auf der Betriebsversammlung der F. Compacting vom 09.01.2014 erklärte deren Geschäftsführer, dass die beiden Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (4 Sa 64/14 und 5 Sa 65/14) nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen werden würden, sondern die über den 31.01.2011 weiterbeschäftigten Anwärter nur eine auf den 31.12.1994 begrenzte, d. h. quotierte Betriebsrente erhalten würden.

    Bis zum Dezember 2010 war die Beklagte hierzu mithin weder nach der BV 2/88 noch aufgrund einer einzelvertraglichen Zusage noch einer Gesamtzusage noch aufgrund betrieblicher Übung noch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.08.2014 - 4 Sa 64/14 - sowie Urt. v. 21.08.2014 - 5 Sa 65/15 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 5 Sa 65/14
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Indessen verstoße es gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, dergestalt zwischen Altrentnern und Anwärtern zu differenzieren, dass nur den Altrentnern die Betriebsrente unquotiert fortgezahlt werde und den Anwärtern nur eine auf den 31.12.1994 quotiert gekürzte Betriebsrente gewährt werde (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.08.2014 - 4 Sa 64/14 - und LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.08.2014 - 5 Sa 65/14 -).

    Auf der Betriebsversammlung der F. Compacting vom 09.01.2014 erklärte deren Geschäftsführer, dass die beiden Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (4 Sa 64/14 und 5 Sa 65/14) nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen werden würden, sondern die über den 31.01.2011 weiterbeschäftigten Anwärter nur eine auf den 31.12.1994 begrenzte, d. h. quotierte Betriebsrente erhalten würden.

    Es könne auf die Urteile des Landesarbeitsgerichts vom 21.08.2014 (4 Sa 64/15 und 5 Sa 65/14) verwiesen werden.

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Er findet stets Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (st. Rspr. BAG, Urt. v. 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 21.09.2011 - 5 AZR 520/10 -, juris; BAG, Urt. v. 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 14 mwN, juris).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug oder der Erfüllung vertraglicher Pflichten (BAG, Urt. v. 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 18 mwN, juris; BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 18, juris; BAG, Urt. v. 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 -, juris).

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 363/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Dabei wird nicht verkannt, dass das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Eintritt des Versorgungsfalls nach der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts eine Zäsur markieren und deshalb auch sachgerechte Anhaltspunkte für versorgungsrechtliche Bestimmungen sind (vgl. BAG, Urt. v. 12.08.2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 39, juris; BAG, Urt. v. 11.08.2009 - 3 AZR 363/08 - Rn. 39, juris).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Dem kann durch die Feststellung begegnet werden (BAG, Urt. v. 19.03.2002 - 3 AZR 229/01 - Rn. 34 ff., juris; BAG, Urt. v. 18.11.2003 - 3 AZR 655/02 - Rn. 24 f., juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13 - Rn. 60, juris).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift jedoch nur ein bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, hingegen nicht beim bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug oder der Erfüllung vertraglicher Pflichten (BAG, Urt. v. 14.12.2011 - 5 AZR 675/10 - Rn. 18 mwN, juris; BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 18, juris; BAG, Urt. v. 26.04.2005 - 1 AZR 76/04 -, juris).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Die Beklagte kann sich nicht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Falle der Korrektur einzelner Bedingungen eines Sozialplans und der damit verbundenen Erhöhung des Sozialplanvolumens und einer etwaig vorzunehmenden Zumutbarkeitsprüfung berufen (vgl. BAG, Urt. v. 21.102003 - 1 AZR 407/02 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15
    Mit der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 02.05.2013 in dem Beschlussverfahren 5 TaBV 33/12 steht auch für die Parteien dieses Rechtsstreits bindend fest, dass die Kündigung der Betriebsvereinbarung jedenfalls die Wirkung hatte, dass die sogenannten Altrentner seit dem Wirksamwerden der Kündigung (31.12.1994) keine Steigerung ihrer Versorgungsanwartschaften mehr erdienen konnten (BAG, Beschl. v. 17.08.1999 - 3 ABR 55/98 - Rn. 52, juris).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 928/08

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer

  • LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1475/13

    Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

  • LAG Nürnberg, 18.02.2016 - 5 Sa 65/15

    Einziehungsklage: Prüfungsumfang bei vom Drittschuldner (Arbeitgeber) geltend

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 517/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 299/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
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