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   LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13   

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https://dejure.org/2013,22596
LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,22596)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,22596)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 5 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,22596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 626 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG
    Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen Schlechtleistung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Leistungsbereich, Schlechtleistung, Alten- und Pflegeheim, Küchen- und Hauswirtschaftsleiter, Abmahnung, Rügefunktion, Warnfunktion

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Küchen- und Hauswirtschaftsleiters wegen Schlechtleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Küchen- und Hauswirtschaftsleiters wegen Schlechtleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Abmahnerfordernis bei Kündigung wegen Schlechtleistung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Schlechtleistung des Arbeitnehmers ist in der Regel kein Grund für eine außerordentliche Kündigung!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    In einer zweiten Stufe ist zu untersuchen, ob nach Abwägung der in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris).

    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 -, juris).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris).

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Die Prüfung, ob danach im konkreten Fall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in zwei Schritten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris; BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - juris; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, juris).

    In einer zweiten Stufe ist zu untersuchen, ob nach Abwägung der in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Die Prüfung, ob danach im konkreten Fall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in zwei Schritten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris; BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - juris; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, juris).

    In einer zweiten Stufe ist zu untersuchen, ob nach Abwägung der in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Im Vergleich mit einer fristgemäßen Kündigung kommen als mildere Mittel insbesondere die Versetzung und Abmahnung in Betracht (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, m. w. Rspr.-Nachw., juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Die Prüfung, ob danach im konkreten Fall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in zwei Schritten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris; BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - juris; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer Kündigung vorzuziehen, wenn durch ihren Ausspruch das Ziel - ordnungsgemäße Vertragserfüllung - erreicht werden kann (BAG, Urt. v. 23.09.2009 - 2 AZR 283/08 -, m. div. Rspr.-Nachw., juris).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Die Prüfung, ob danach im konkreten Fall ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in zwei Schritten zu erfolgen (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 -, juris; BAG, Urt. v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 -, juris; BAG, Urt. v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - juris; BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, juris).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 41/09 - a. a. O.; BAG v. 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - AP Nr. 64 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Der Arbeitgeber muss in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringen und damit deutlich - wenn auch nicht expressis verbis - den Hinweis verbinden, im Wiederholungsfall sei der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG, Urt. v. 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 -, juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG, Urt. v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; BAG, Urt. v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 -, juris).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09

    Buchungsfehler kein Kündigungsgrund

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 Sa 176/15

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Firmenfahrzeug, Dienstfahrt, Gefährdung

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit auch für den Arbeitnehmer erkennbar offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 284/10 -, juris; BAG, Urt. v. 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.06.2013 - 5 Sa 31/13 -, Rn. 34, juris).
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