Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 319/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
TV-UmBw § 3 Abs. 4 S. 3 Buchst. b; TV-UmBw § 3 Abs. 5 S. 1; TV-UmBw § 3 Abs. 8; TV-UmBw § 11 Abs. 1 S. 3; TV-UmBw § 3 Abs. 4 S. 3 Buchst. b)
Dauerhafte Zuweisung eines geringer wertigen Arbeitsplatzes zur Arbeitsplatzsicherung im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr; Unbegründete Feststellungsklage zum Abschluss einer Härtefallregelung - IWW
§§ 64, 66, 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 164 BGB, § 356 ZPO, § 125 BGB, § 2 Abs. 3 TVöD, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dauerhafte Zuweisung eines geringer wertigen Arbeitsplatzes zur Arbeitsplatzsicherung im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr; Unbegründete Feststellungsklage zum Abschluss einer Härtefallregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dauerhafte Zuweisung eines geringer wertigen Arbeitsplatzes zur Arbeitsplatzsicherung im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bundeswehr - und die dauerhaft unterwertige Beschäftigung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 621/15
Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 319/15
Sie ist Gegenstand des Parallelrechtsstreites gleichen Rubrums zum Aktenzeichen 5 Sa 621/15 gewesen.Der neue Dienstposten, der Gegenstand des Verfahrens 5 Sa 621/15 sei, sei geringerwertig und keineswegs gleichwertig.
- LAG Niedersachsen, 24.06.2015 - 17 Sa 1435/14
Ermessensentscheidung der Arbeitgeberin bei Abschluss einer Härtefallregelung …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 319/15
Sie setzt die Zuweisung eines unterwertigen und geringer dotierten Arbeitsplatzes voraus (so überzeugungskräftig: LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2015, AZ: 17 Sa 1435/14 - Juris).
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 48/16
Härtefallregelung nach dem TV UmBw
Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. November 2015 - 5 Sa 319/15 - und - 5 Sa 621/15 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 621/15 In dem Parallelprozess gleichen Rubrums streiten die Parteien zum Aktenzeichen 5 Sa 319/15 um einen Anspruch des Klägers auf Abschluss einer sogenannten Härtefallvereinbarung gemäß § 11 TVUmBw.
Insoweit wird in vollem Umfang auf die den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens zum Aktenzeichen 5 Sa 319/15 verwiesen.
Hinsichtlich der Kostenentscheidung war zu berücksichtigen, dass das angefochtene Schlussurteil die gesamten Kosten des Rechtsstreites tenoriert hat (auch diejenigen Kosten, die Gegenstand des Teilurteils gewesen sind, welches dem Verfahren 5 Sa 319/15 zugrunde gelegen hat).