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   LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18   

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LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,17974)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.2019 - 5 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,17974)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 5 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,17974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 520 Abs 3 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 Nr 3 ZPO, § 64 Abs 6 ArbGG, § 3 Abs 1 EntgFG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG
    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Berufung (unzulässig), unzulässig verworfen, Berufungsbegründung, Anforderungen, Urteil, erstinstanzliches, Gründe, Auseinandersetzung, Kündigung, Kurzerkrankungen, häufige

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris; LAG -Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16 -, Rn. 29 f., juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.05.2007 - 6 Sa 487/06 -, juris).

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG, Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 813/09 - BAG, Urt. v. vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 -, jeweils zit. nach juris).

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG, Urt. v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 -, Rz. 14 m.w.N., juris).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Insbesondere greift sie mit ihrer Berufungsbegründung auch die vom Arbeitsgericht auf Seite 7 bis 8 des angefochtenen Urteils zugrunde gelegte höchstrichterliche Rechtsprechung nicht an, nach der für die Prognoseentscheidung nicht nur die der Kündigung unmittelbar vorangegangene Arbeitsunfähigkeit (hier: Operation am Fuß) maßgeblich ist, sondern die Fehlzeiten eines Referenzzeitraums von zumindest drei Jahren vor Ausspruch der Kündigung (zuletzt: BAG, Urt. v. 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 -, Rn. 23).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - 6 Sa 487/06

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris; LAG -Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16 -, Rn. 29 f., juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.05.2007 - 6 Sa 487/06 -, juris).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG, Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 813/09 - BAG, Urt. v. vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 -, jeweils zit. nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - 5 Sa 287/16

    Berufung (unzulässig), Verwerfung, Berufungsbegründung, Anforderungen, Urteil,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris; LAG -Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16 -, Rn. 29 f., juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.05.2007 - 6 Sa 487/06 -, juris).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Es reicht dabei gerade nicht aus, die Auffassungen des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BAG, Urt. v. 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 -, juris; BGH, Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 143/94 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.09.2014 - 4 Sa 23/14 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Es reicht dabei gerade nicht aus, die Auffassungen des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BAG, Urt. v. 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 -, juris; BGH, Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 143/94 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.09.2014 - 4 Sa 23/14 -, Rn. 11, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will (st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG, Urt. v. 19.02.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG, Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 813/09 - BAG, Urt. v. vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 -, jeweils zit. nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 4 Sa 23/14
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2019 - 5 Sa 338/18
    Es reicht dabei gerade nicht aus, die Auffassungen des Erstrichters als falsch oder die Anwendung einer bestimmten Vorschrift als irrig zu rügen (vgl. BAG, Urt. v. 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 -, juris; BGH, Urt. v. 09.03.1995 - IX ZR 143/94 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.09.2014 - 4 Sa 23/14 -, Rn. 11, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 5 Sa 266/21

    Berufung, unzulässig verworfen, formelhafte Wendungen, Flucht in die Säumnis,

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.01.2019 - 5 Sa 338/18 -, Rn. 27, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16 -, Rn. 29 f., juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.05.2007 - 6 Sa 487/06 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 5 Sa 267/21

    Berufung, unzulässig verworfen, formelhafte Wendungen, Flucht in die Säumnis,

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urt. v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.01.2019 - 5 Sa 338/18 -, Rn. 27, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16 -, Rn. 29 f., juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.05.2007 - 6 Sa 487/06 -, juris).
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