Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 241 Abs 2 BGB, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 106 S 1 GewO, § 8 TzBfG
Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen Arbeitsort - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 8 TzBfG, §§ 611, 241 Abs. 2, 106 GewO, § 315 BGB, §§ 106 GewO, 315 BGB, Art. 6 GG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 130 ZPO, § 9 TzBfG, § 15 Abs. 5 BEEG, § 241 Abs. 2 BGB, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG, § 106 GewO, § 106 Satz 1 GewO, BGB § 241 Nr. 4, Art. 12, Art. 14, Art. 2 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; GG Art. 6; GewO § 106; TzBfG § 8
Arbeitgeber; Arbeitsort; Direktionsrecht; Kindererziehung; Rücksichtnahmepflicht; Teilzeitverlangen - rechtsportal.de
Unbegründete Klage einer Versicherungsangestellten auf vorübergehende Zuweisung eines Teilzeit- oder Heimarbeitsplatzes aus familiären Gründen
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Home-Office?
- faz.net (Kurzinformation)
Habe ich wegen der Kinder Anspruch auf Home Office?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbegründete Klage einer Versicherungsangestellten auf vorübergehende Zuweisung eines Teilzeit- oder Heimarbeitsplatzes aus familiären Gründen; Umfang der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers; Anspruch einer Arbeitnehmerin auf einen befristeten Halbtagsarbeitsplatz im ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice wegen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein vorübergehender Teilzeitjob wegen Kinderbetreuung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice nach Rückkehr aus Elternzeit
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.03.2014 - 10 Ca 1851/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM
In einem weiteren Rechtsstreit (LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 378/14) streiten die Parteien darüber, ob die Klägerin befristet bis zum 30.09.2016 neben einer Verringerung ihrer Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden - womit die Beklagte einverstanden ist -, auch eine Verlagerung ihres Arbeitsortes von Mainz nach Saarbrücken, hilfsweise die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes beanspruchen kann. - ArbG München, 08.04.2021 - 32 Ga 33/21
Kein allgemeiner Anspruch eines Arbeitnehmers auf Tätigkeit aus dem Home Office
c) Wenn der Arbeitsort nicht vertraglich festgelegt ist, kann ihn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen bestimmen (…vgl. LAG Köln v. 06.07.2015, 5 SaGa 6/15, Rn. 5 f.; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14, Rn. 30).Es handelt sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, aus dem sich unmittelbar keine Pflicht des Arbeitgebers zur Ausübung des Direktionsrechts in gewünschter Weise herleiten lässt, da die Konkretisierung der Arbeitspflicht nach § 106 Satz 1 GewO Sache des Arbeitgebers ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14, Rn. 30).
Diese Rücksichtnahmepflicht kann im Arbeitsverhältnis dazu führen, dass die vom Arbeitnehmer zu erbringende Leistung innerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Rahmens derart konkretisiert wird, dass dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung wieder möglich wird, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, die vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 Satz 1 GewO näher bestimmte Leistung zu erbringen (…vgl. BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26-27 mwN; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.12.14, 5 Sa 378/14,Rn. 31).