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LAG Hessen, 17.01.2019 - 5 Sa 404/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 37 des MTV, § 37 MTV, § 4 Abs. 3 TVG, § ... 162 Abs. 1 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, §§ 519 ZPO, 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 S. 1 TVG, §§ 37 MTV, §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 Variante 1 TVG, Art 9 Abs. 3 GG, § 150 Abs. 2 BGB, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 288 Abs. 5 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 150 Abs. 2
Streichen von Klauseln ist neues Angebot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 07.02.2018 - 10 Ca 342/16
- LAG Hessen, 17.01.2019 - 5 Sa 404/18
- BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02
Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber
Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2019 - 5 Sa 404/18
Zwar können die Tarifvertragsparteien die ihnen zugewiesene Rechtssetzungsbefugnis nicht auf Dritte übertragen (vgl. BAG 18.2.2003 - 1 AZR 142/02 - Rn 24, zit. nach juris). - BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Streik um Firmentarifvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 17.01.2019 - 5 Sa 404/18
Durch die Verankerung der dynamischen Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag findet auch kein von den Tarifvertragsparteien nicht mehr umkehrbarer Rechtsquellenwechsel statt und sie begeben sich auch nicht dauerhaft ihrer Regelungsbefugnis, insbesondere blockieren sie nicht eine ablösende Normsetzung zum Nachteil des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Zusammenhang: BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - Rn 47, zit. nach juris).
- BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19
Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher …
Auf die Revision der Klägerin wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2019 - 5 Sa 404/18 - aufgehoben, soweit es hinsichtlich Anträgen der Klägerin auf Zahlung von insgesamt 11.830,73 Euro brutto nebst Zinsen die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 7. Februar 2018 - 10 Ca 342/16 - zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten das vorgenannte Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen hat. - LAG München, 09.10.2019 - 11 Sa 130/19
Tarifvertrag; Umsetzung durch neuen Arbeitsvertrag
Im Verhältnis dazu stelle sich der Verzicht auf die unmittelbare Wirkung der Tarifnormen als ein Minus dar (unter Verweis auf Hessisches LAG vom 17.01.2019 - 5 Sa 404/18).