Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014

Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14   

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https://dejure.org/2014,43704
LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,43704)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.11.2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,43704)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. November 2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,43704)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines Urteils

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines Urteils

  • IWW

    § ... 12 KSchG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 5 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 524 ZPO, § 9 Abs. 1 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 623 BGB, § 626 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitspflicht trotz Auflösungsantrag; Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis Urteil über Auflösungsantrag; Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9 KSchG; § 10 KSchG; § 626 BGB
    Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines Urteils

  • rechtsportal.de

    § 9 KSchG ; § 10 KSchG ; § 626 BGB
    Arbeitspflicht trotz Auflösungsantrag

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Auch Straftat in der Freizeit kann eine Kündigung rechtfertigen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Dies muss dann jedoch regelmäßig durch eine vorhergehende, erfolglose Abmahnung verdeutlicht worden sein (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 21. November 1996- 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50;9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 161).

    Verweigert der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als fehlerhaft erweist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533) .

    Es reicht nicht aus, dass sich die betreffende Partei ihre eigene Rechtsauffassung nach sorgfältiger Prüfung und sachgemäßer Beratung gebildet hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533) .

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 16. Dezember 2004- 2 ABR 7/04 - AP § 626 BGB Nr. 191; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99- AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 114) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - 4 Sa 955/04

    Beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Daher ist ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpft hat, zur Arbeitsleistung verpflichtet, solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliegt (entgegen LAG Rheinland-Pfalz 07. April 2005 - 4 Sa 955/04).

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts und des LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005 - 4 Sa 955/04) war die Klägerin nicht wegen des von ihr angekündigten Auflösungsantrags zur Arbeitsverweigerung berechtigt.

    Das Arbeitsgericht und das LAG Rheinland-Pfalz (7. April 2005- 4 Sa 955/04 - juris) haben angenommen, ein Arbeitnehmer, der einen Auflösungsantrag mit Tatsachenvortrag verknüpfe, sei nicht verpflichtet, einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers zu folgen, wenn und solange über den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein rechtskräftiges Urteil noch nicht vorliege.

    Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    In diesem Sinne hat das BAG in der Entscheidung vom 27. April 2006 ( 2 AZR 360/05 - NZA 2007, 229 = juris Rn. 30) ausgeführt, mit der Rechtskraft des Urteils sei das Arbeitsverhältnis zu dem festgelegten Zeitpunkt aufgelöst.

    Eine Zulassung wegen Divergenz war schon deswegen nicht angezeigt, weil das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 7. April 2005 (4 Sa 955/04) vom BAG (27. April 2006- 2 AZR 360/05) aufgehoben worden und damit nicht mehr divergenzfähig ist.

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097;27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP § 626 BGB Nr. 203; 2. März 1989- 2 AZR 280/88 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118) .

    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 16. Dezember 2004- 2 ABR 7/04 - AP § 626 BGB Nr. 191; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99- AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 114) .

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 16. Dezember 2004- 2 ABR 7/04 - AP § 626 BGB Nr. 191; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99- AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 114) .
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind ( BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097; 16. Dezember 2004- 2 ABR 7/04 - AP § 626 BGB Nr. 191; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99- AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 114) .
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Handzeichen ist das äußere Erscheinungsbild maßgeblich; der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07 - NZA 2008, 521) .
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NJW 2011, 3803; 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - NJW 2008, 1097;27. April 2006 - 2 AZR 415/05 - AP § 626 BGB Nr. 203; 2. März 1989- 2 AZR 280/88 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118) .
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Dies muss dann jedoch regelmäßig durch eine vorhergehende, erfolglose Abmahnung verdeutlicht worden sein (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 21. November 1996- 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50;9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 161).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Dies muss dann jedoch regelmäßig durch eine vorhergehende, erfolglose Abmahnung verdeutlicht worden sein (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533; 21. November 1996- 2 AZR 357/95 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50;9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 161).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 5 Sa 909/16

    Rechtsfolgen des Erlasses eines Teilurteils über die Unwirksamkeit der Kündigung

    Zu folgen ist vielmehr der gegenteiligen Rechtsauffassung des LAG Köln (Urteil vom 12.11.2014, Az.: 5 Sa 420/14 - juris).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42049
LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,42049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,42049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2014 - 5 Sa 420/14 (https://dejure.org/2014,42049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Versuchter Pfandbetrug - Straftat in der Freizeit kostet Elektriker seinen Job

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privat verübten Pfandbon-Betruges

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen erschlichenen Pfandbons durch gefälschte Etiketten wirksam

Besprechungen u.ä.

  • dreher-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: Auch Straftat in der Freizeit kann eine Kündigung rechtfertigen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Eine Nebenpflicht kann auch durch eine außerdienstliche Straftat verletzt werden (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13 mwN, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20 mwN; jeweils Juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 25.11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 21 mwN, Juris).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Eine Nebenpflicht kann auch durch eine außerdienstliche Straftat verletzt werden (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13 mwN, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 20 mwN; jeweils Juris).

    Der Arbeitnehmer verstößt mit einer solchen Tat gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer verletzt werden (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 14 mwN, aaO).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Es ist unmaßgeblich, ob der versuchte Pfandbetrug zu einem nur geringfügigen, möglicherweise zu gar keinem Schaden der Beklagten geführt hat (vgl. BAG 21.06.2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 17 mwN - NZA 2012, 1025).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Davon ist typischerweise auszugehen, wenn der Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - in seiner Freizeit in Bereicherungsabsicht das dem Unternehmen zuzurechnende Vermögen des Arbeitgebers unmittelbar vorsätzlich schädigt oder doch gefährdet (vgl. BAG 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 22 mwN, NZA 2011, 571).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 5 Sa 420/14
    Der Kläger hat nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 27.02.1985 (BAG GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.
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