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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16   

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https://dejure.org/2017,20925
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16 (https://dejure.org/2017,20925)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2017 - 5 Sa 449/16 (https://dejure.org/2017,20925)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2017 - 5 Sa 449/16 (https://dejure.org/2017,20925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB
    Geldentschädigung wegen Observation durch einen Detektiv

  • IWW

    § 38 Abs. 1 BetrVG, § ... 38 BetrVG, § 78 BetrVG, § 119 Abs. 1 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 823 Abs. 1 BGB, § 119 BetrVG, §§ 201, 202 StGB, § 163f StPO, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Vorsitzenden des Betriebsrats eines Teilbetriebes und des Gesamtbetriebsrats durch Anordnung der Observation durch eine Detektei

  • hensche.de

    Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Observation durch Detektiv: Schadensersatz gegen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Vorsitzenden des Betriebsrats eines Teilbetriebes und des Gesamtbetriebsrats durch Anordnung der Observation durch eine Detektei

  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Vorsitzenden des Betriebsrats eines Teilbetriebes und des Gesamtbetriebsrats durch Anordnung der Observation durch eine Detektei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    10.000 Euro Entschädigung für bespitzelten Betriebsratsvorsitzenden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geldentschädigung wegen Observation des Betriebsratsvorsitzenden durch einen Detektiv

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    10.000 Euro Entschädigung für bespitzelten Betriebsratsvorsitzenden

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    10.000 EUR Geldentschädigung bei Beobachtung eines Betriebsrats durch Detektive

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Observation verletzt Persönlichkeitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimliche Observation eines Betriebsratsvorsitzenden während der Arbeitszeit durch Detektiv kann Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen - Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund langer Dauer der Observation

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der Privatsphäre am Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2015 - 5 TaBV 5/15

    Vollständige und pauschale Freistellung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16
    Dem Antrag wurde zweitinstanzlich stattgegeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.07.2015 - 5 TaBV 5/15).

    Sie habe die Verweigerungshaltung des Klägers zum Anlass genommen, ein Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.07.2015 - 5 TaBV 5/15) einzuleiten.

    Verschärfend kommt hinzu, dass die Beklagte die heimliche Observation des Klägers am 10.09.2014 beauftragt hat, obwohl sie bereits mit Antragsschrift vom 22.08.2014 ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16.07.2015 - 5 TaBV 5/15) gegen den Betriebsrat mit dem Ziel eingeleitet hatte, feststellen zu lassen, dass sie nicht verpflichtet ist, den Kläger pauschal und vollständig für Betriebsratsaufgaben von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen.

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (vgl. BAG 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 14 mwN).

    Hierbei sind in gebotener Gesamtwürdigung insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 16 mwN; BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 69 mwN).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16
    Zum andern können dem Arbeitgeber zumindest nicht viel weiter gehende Eingriffe in die Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zugestanden werden, als sie bei Inanspruchnahme staatlicher Organe zulässig wären (vgl. zu diesem Aspekt BAG 29.06.2004 - 1 ABR 21/03 - Rn. 45 mwN).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 449/16
    Hierbei sind in gebotener Gesamtwürdigung insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BAG 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 16 mwN; BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 69 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Nichts anderes folgt aus Artikel 8 Satz 1 EMRK (LAG Rheinland-Pfalz 27.04.2017 - 5 Sa 449/16).

    Dabei sind in gebotener Gesamtwürdigung insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (BAG 19.02.2015, a. a. O.; 19.08.2010, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein 30.09.2014 - 1 Sa 107/14 - LAGE Artikel 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 1; LAG Rheinland-Pfalz 27.04.2017 - 5 Sa 449/16; vgl. DLW-Dörner, a. a. O., Rn 2410 ff.).

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