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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16   

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https://dejure.org/2017,11113
LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16 (https://dejure.org/2017,11113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.02.2017 - 5 Sa 474/16 (https://dejure.org/2017,11113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 5 Sa 474/16 (https://dejure.org/2017,11113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 48 TVöD BT-K, § 7 Abs 1 S 1 TVöD, § 8 Abs 5 S 1 TVöD, § 27 Abs 1 TVöD
    Gewährung einer Wechselschichtzulage - Nachtarbeit - Krankenschwester

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchst. a ArbGG, § 8 Abs. 5 Satz 1, § 7 Abs. 1 TVöD, § 27 Abs. 1 TVöD, § 8 ... Abs. 5 Satz 1 TVöD, § 26 TVöD, § 27 TVöD, § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 7 Abs. 1 S. 1 TVöD, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT, § 27 Abs. 1 Buchst. a TVöD, § 27 Abs. 1 Buchst. b TVöD, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers im Bereich der Krankenhäuser auf Gewährung der Wechselschichtzulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; TVöD § 8; TVöD-BT-K § 48
    Nachtschichten; Wechselschichtzulage

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers im Bereich der Krankenhäuser auf Gewährung der Wechselschichtzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16
    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürften nicht mehr als einen Monat auseinanderliegen (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 23 ff.).

    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN; BAG 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 13-16 mwN).

    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürfen nicht mehr als einen Zeitmonat auseinander liegen (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 23, 24 mwN).

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16
    Der Beschäftigte muss zur Arbeit in allen Schichtarten eingesetzt werden (vgl. BAG 13.06.2012 - 10 AZR 351/11 - Rn. 14 mwN; BAG 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 13-16 mwN).

    Insofern sind die Anforderungen gegenüber dem Allgemeinen Teil des TVöD erhöht (vgl. BAG 24.03.2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 17).

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16
    Soweit das Bundearbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 ausgeführt hat, dass der Monatszeitraum jeweils mit dem Ende einer Nachtschicht (Nachtschichtfolge) beginnt, so dass Wechselschichtarbeit vorliegt, wenn zwischen zwei Nachtschichtfolgen durchschnittlich ein Zeitraum von höchstens einem Monat liegt (vgl. BAG 05.06.1996 - 10 AZR 610/95 - Rn. 16-17), ist diese Auslegung des § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT, der am 31.10.2006 außer Kraft getreten ist, auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 4 Sa 176/15

    Wechselschichtzulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16
    Auch auf das Urteil der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (03.02.2016 - 4 Sa 176/15) zur Wechselschichtzulage nach den Bestimmungen des DRK-Reformtarifvertrages, kann sich die Klägerin nicht berufen.
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 191/17

    Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Februar 2017 - 5 Sa 474/16 - aufgehoben.
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