Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11889
LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,11889)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,11889)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,11889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,11889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstellung der Zwangsvorstellung nach § 62 Abs 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Stellen eines Schutzantrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Voraussetzungen für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG i.V.m. § 719 Abs. 1 Zivilprozessordnung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 2; ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 3
    Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Absatz 1 Satz 3 ArbGG; Verhältnis zwischen § 62 Absatz 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Absatz 1 Satz 3 ArbGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - 15 Sa 1630/07

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unterlassenem Antrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im ersten Rechtszug einen Schutzantrag nach § 62 Absatz 1 Satz 2 ArbGG zu stellen (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42 = LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 33).

    Die Kammer folgt der dahingehenden Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42 = LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 33) nicht.

    Der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42 = LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 33), auf die sich der Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung beruft, vermag die erkennende Kammer nicht zu folgen.

    cc) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Verhältnis von § 719 Abs. 2 ZPO und § 712 ZPO den Schluss gezogen, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG komme regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt habe, vor dem Arbeitsgericht den Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG auf Ausschließung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des zu erwartenden Urteils zu stellen (LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42 = LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 33; vgl. auch LAG Düsseldorf 3. Januar 2008 - 13 Sa 1895/07 - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 03.01.2008 - 13 Sa 1895/07

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    cc) Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Verhältnis von § 719 Abs. 2 ZPO und § 712 ZPO den Schluss gezogen, die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG komme regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt habe, vor dem Arbeitsgericht den Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG auf Ausschließung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des zu erwartenden Urteils zu stellen (LAG Berlin-Brandenburg 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 - NZA-RR 2008, 42 = LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 33; vgl. auch LAG Düsseldorf 3. Januar 2008 - 13 Sa 1895/07 - zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.1985 - 15 Sa 1125/85

    Einstellung der Zwangsvollstreckung ; Ersetzender Nachteil ; Vermögenslosigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Ein nicht zu ersetzender Nachteil ist anzunehmen bei Vermögenslosigkeit des Gläubigers und der auf objektiven Erkenntnissen beruhenden Einschätzung, bei Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Titels ist mit einer Rückgewähr nicht zu rechnen (LAG Düsseldorf 20. Dezember 1985 - 15 Sa 1125/85 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 13; DFL/Heider § 62 ArbGG Rn. 4).
  • KG, 11.10.2004 - 12 U 198/04

    Berufungsverfahren: Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung auf

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Andere Oberlandesgerichte hingegen lehnen eine Übertragung dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf das Verhältnis zwischen erster Instanz und Berufungsinstanz vor allem mit dem Argument ab, die vorzunehmende Prüfung sei nicht dieselbe, es würden völlig andere und tendenziell geringere Anforderungen gestellt (so etwa Thüringer Oberlandesgericht 26. Oktober 2001 - 4 U 234/01 - MDR 2002, 289; Kammergericht Berlin 11. Oktober 2004 - 12 U 198/04 - MDR 2005, 117; MünchKommZPO/Krüger 2. Auflage § 719 Rn. 6; Thomas/Putzo-Hüßtege ZPO 28. Auflage § 719 Rn. 3; Zöller/Herget ZPO 26. Auflage § 719 Rn. 3).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Eine Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Auslassung einer vorherigen Anhörung kommt nur in besonders dringlichen Eilfällen in Betracht (vgl. BVerfG 9. März 1965 - 2 BvR 176/63 - BVerfGE 18, 399 = AP GG Art. 103 Nr. 16 = NJW 1965, 1171, zu B I 1 der Gründe; BVerfG 13. März 1973 - 2 BvR 484/72 - BVerfGE 34, 344 = AP GG Art. 103 Nr. 29, zu B der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 6. Auflage § 62 Rn. 44 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.03.2003 - XII ZR 144/00

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    aa) Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (statt vieler nur BGH 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; BGH 13. März 2003 - XII ZR 144/00 - FamRZ 2003, 1009 mit weiteren Nachweisen) kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der Schuldner im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht keinen Schutzantrag nach Maßgabe des § 712 ZPO gestellt hat, obwohl die Umstände, die einen nicht zu ersetzenden Nachteil begründen sollen, bereits dort erkennbar und nachweisbar waren.
  • OLG Jena, 26.10.2001 - 4 U 234/01
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Andere Oberlandesgerichte hingegen lehnen eine Übertragung dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf das Verhältnis zwischen erster Instanz und Berufungsinstanz vor allem mit dem Argument ab, die vorzunehmende Prüfung sei nicht dieselbe, es würden völlig andere und tendenziell geringere Anforderungen gestellt (so etwa Thüringer Oberlandesgericht 26. Oktober 2001 - 4 U 234/01 - MDR 2002, 289; Kammergericht Berlin 11. Oktober 2004 - 12 U 198/04 - MDR 2005, 117; MünchKommZPO/Krüger 2. Auflage § 719 Rn. 6; Thomas/Putzo-Hüßtege ZPO 28. Auflage § 719 Rn. 3; Zöller/Herget ZPO 26. Auflage § 719 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1984 - 1 U 5/84
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    bb) Für das Verhältnis zwischen § 719 Abs. 1 und § 712 ZPO sind einige Oberlandesgerichte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 719 Abs. 2 ZPO gefolgt (statt vieler nur OLG Frankfurt 19. September 1984 - 1 U 5/84 - NJW 1984, 2955; OLG Köln 2. Januar 1997 - 2 U 81/96 - JurBüro 1997, 553; so auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Auflage § 719 Rn. 3).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    Eine Entscheidung über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung unter Auslassung einer vorherigen Anhörung kommt nur in besonders dringlichen Eilfällen in Betracht (vgl. BVerfG 9. März 1965 - 2 BvR 176/63 - BVerfGE 18, 399 = AP GG Art. 103 Nr. 16 = NJW 1965, 1171, zu B I 1 der Gründe; BVerfG 13. März 1973 - 2 BvR 484/72 - BVerfGE 34, 344 = AP GG Art. 103 Nr. 29, zu B der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 6. Auflage § 62 Rn. 44 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00

    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
    aa) Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (statt vieler nur BGH 31. Oktober 2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; BGH 13. März 2003 - XII ZR 144/00 - FamRZ 2003, 1009 mit weiteren Nachweisen) kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht nach § 719 Abs. 2 ZPO regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn der Schuldner im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht keinen Schutzantrag nach Maßgabe des § 712 ZPO gestellt hat, obwohl die Umstände, die einen nicht zu ersetzenden Nachteil begründen sollen, bereits dort erkennbar und nachweisbar waren.
  • OLG Köln, 02.01.1997 - 2 U 81/96

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsrechtszug

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    Das Nichtstellen eines Antrags auf Ausschließung der Zwangsvollstreckung verhindert nicht die Möglichkeit, später nach Abschluss der ersten Instanz einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen zu können (LAG Baden-Württemberg 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 - juris).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2015 - 4 UF 103/15

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung

    In der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ist aber seit jeher anerkannt, dass es ein solches Stufenverhältnis nicht gibt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 -, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Januar 2009 - 15 Sa 2311/08 -, juris unter Aufgabe seiner gegenteiligen Auffassung aus LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2007 - 15 Sa 1630/07 -, juris; GK-ArbGG-Vossen § 62 Rn 30; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn 31; Schwab/Weth/Walker ArbGG 2. Aufl. § 62 Rn. 21).
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Nicht zu

    Ein nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne von § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist mehr als ein schwer zu ersetzender Nachteil und liegt nur vor, wenn er nicht abgewendet und bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (LAG Baden-Württemberg 26.08.2008 - 5 Sa 52/08 - ArbuR 2008, 363; Creutzfeldt, in: Bader/Creutzfeldt/Friedrich, ArbGG, 5. Auflage, § 62 Rz. 16; Krönig, in: Düwell/Lipke, ArbGG, 2. Auflage, § 62 Rz. 5; Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, E Rz. 1691; Ostrowicz, in: Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Rz. 869).

    Diese ist vielmehr notwendigerweise mit jeder Zwangsvollstreckung zu gewärtigen (LAG Baden-Württemberg 26.08.2008 - 5 Sa 52/08 - ArbuR 2008, 363; Creutzfeldt, in: Bader/Creutzfeldt/Friedrich, ArbGG, 5. Aufl., Rz. 18; Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 707 Rz. 17; Ostrowicz, in: Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, Rz. 869).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines

    Unersetzbar ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, Rn. 11, juris) Dies kann der Fall sein, wenn der Schadenersatz- bzw. der Rückgewähranspruch nicht realisierbar ist, z.B. bei Vermögenlosigkeit des Schuldners (Schleuser, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl., § 62 Rn.23.) Bei der Vollstreckung von Geldforderungen genügen bloße Arbeitslosigkeit, ausländische Staatsangehörigkeit, Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ebenso wenig wie eine bevorstehende Wohnsitzverlagerung ins EU-Ausland (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 -, Rn. 27, juris).
  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Ein solcher ist allein dann anzunehmen, wenn er nicht abgewendet oder bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann (vgl. LAG München, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 6 Sa 203/17 -, n.v., unter II. 2. b. der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2008 -5 Sa 52/08 -, juris, Rn. 27; Walker, in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 16).
  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Ob die Einstellung der Zwangsvollstreckung schon deswegen nicht erfolgen kann, weil die Beklagte es versäumt hat, vor Erlass des Urteils den Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit zu beantragen (so LAG Berlin-Brandenburg, 23. August 2007, 515 Sa 1630/07, NZARR 2008, S. 42; a. A. LAG Baden-Württemberg, 26. August 2008, 5 Sa 52/08, ArbuR 2008, S. 363), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 15 Sa 2311/08

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Betriebseinstellung

    Die Übertragung der Sichtweise der Revisionsgerichte auf das arbeitsgerichtliche erstinstanzliche Verfahren würde ferner zu einer Befrachtung dieses Verfahrens mit der vorsorglichen Antragstellung nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG führen, so dass zusätzliche Verzögerungen eintreten könnten (LAG Baden-Württemberg 26.8.2008 - 5 Sa 52/08 - juris Rn 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,16024)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,16024)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 5 Sa 52/08 (https://dejure.org/2008,16024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Treuwidrigkeit einer Kündigung sieben Stunden vor Ablauf der Wartezeit nach § 1 KSchG - Abwerbung

  • Wolters Kluwer

    Keine treuwidrige Kündigung bei Erklärung kurz vor Ablauf der Wartezeit

  • Judicialis

    BGB § 162; ; BGB § 242; ; KSchG § 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Eine Kündigung, die der Arbeitgeber am letzten Tag der Wartezeit nach § 1 KSchG wenige Stunden vor Feierabend ausspricht, kann nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als treuwidrig angesehen werden (wie BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 -).

    Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 - auf juris.de veröffentlicht).

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Die Klägerin meint, auf das Arbeitsverhältnis finde das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, da die Beklagte den Ablauf der Wartezeit entgegen den Geboten von Treu und Glauben durch eine grundlose Kündigung verhindert habe (Rechtsgedanke aus § 162 BGB - Verweis auf BAG 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83 = DB 1979, 1135 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).

    Ein treuwidriges Verhalten im Sinne von § 162 BGB liegt vielmehr nur dann vor, wenn die Kündigung allein zu dem Zweck ausgesprochen wird, den Eintritt des Kündigungsschutzes zu verhindern (BAG 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - a. a. O).

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 726/93

    Sittenwidrige Kündigung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Ob eine Kündigung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist, kann nur eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ergeben (BAG Urteil vom 28. April 1994 - 2 AZR 726/93 - auf juris.de veröffentlicht).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Denn der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann durch Parteivereinbarung auch schon für Arbeitsverhältnisse, die noch nicht sechs Monate bestanden haben, durch Parteivereinbarung eingeführt werden (BAG 8. Juni 1972 - 2 AZR 285/71 - DB 1972, 2071 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. seit BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 16.11.1995 - 5 Sa 664/94 - auf juris.de veröffentlicht).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - APNr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter Verweis auf BGH 22. Februar 1984 - VIII ZR 316/82 - BGHZ 90, 198).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Zu den typischen Tatbeständen einer treuwidrigen Kündigung zählt der Rechtsmissbrauch (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP Nr. 14 zu § 242 BGB Kündigung = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4).
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Das ist dann der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - APNr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit unter Verweis auf BGH 22. Februar 1984 - VIII ZR 316/82 - BGHZ 90, 198).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.1995 - 5 Sa 664/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 5 Sa 52/08
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Wartezeit zu überprüfen (st. Rspr. seit BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 16.11.1995 - 5 Sa 664/94 - auf juris.de veröffentlicht).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19

    Probezeit - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Verzicht auf die

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24.06.2008 (5 Sa 52/08) bietet gleichfalls keine Basis für die Ansicht der Klägerin.

    Insbesondere meint auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern: Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 24.06.2008 - 5 Sa 52/08 - Juris Rn. 31 unter Bezugnahme auf BAG 24.10.1996 - 2 AZR 874/95).

  • ArbG Hamburg, 22.08.2012 - 27 Ca 45/12

    Probezeitverzicht - kein Verzicht auf die Wartezeit des § 1 KSchG

    Abhängig von den Umständen des Einzelfalles und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien kann in dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Probezeit eine Abbedingung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG gesehen werden (vgl. LAG Köln v. 15.12.2006, 9 Ta 467/06; v. 15.02.2002, 4 (2) Sa 575/01; LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 24.06.2008, 5 Sa 52/08).
  • ArbG Aachen, 06.03.2018 - 4 Ca 2652/17

    Kündigung außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG Treu und Glauben

    Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (so auch ausdrücklich: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.06.2008 - 5 Sa 52/08, Rn. 31; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006 - 6 Sa 962/05, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 4 Sa 569/12, Rn. 19; bereits ausdrücklich ebenso: BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 874/95, Rn. 14; alle zitiert nach juris).
  • ArbG Aachen, 06.03.2018 - 4 Ca 2651/17

    Kündigung außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG Treu und Glauben

    Wer sich von seinem bisherigen Arbeitsplatz abwerben lässt und mit dem abwerbenden Arbeitgeber nicht vereinbart, dass die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist, übernimmt das Risiko, dass ihm der neue Arbeitgeber vor Ablauf der in § 1 Abs. 1 KSchG bestimmten Frist von sechs Monaten ordentlich kündigt (so auch ausdrücklich: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.06.2008 - 5 Sa 52/08, Rn. 31; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2..05.2006 - 6 Sa 962/05, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 4 Sa 569/12, Rn. 19; bereits ausdrücklich ebenso: BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 874/95, Rn. 14; alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht