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   LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15   

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https://dejure.org/2015,40869
LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15 (https://dejure.org/2015,40869)
LAG München, Entscheidung vom 09.12.2015 - 5 Sa 591/15 (https://dejure.org/2015,40869)
LAG München, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 5 Sa 591/15 (https://dejure.org/2015,40869)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW

    § 50 Abs. 2 BetrVG, § 278 Abs. 6 ZPO, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 88 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsbegehren des Arbeitnehmers aus einer im Zuge einer Betriebsänderung zusätzlich abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung; Abschluss eines Aufhebungsvertrages als Voraussetzung für den Anspruch auf eine zusätzliche Abfindung; Rechtfertigung von ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 112 Abs. 1 Satz 2, 88, 75 Abs. 1 BetrVG
    Sozialplan, "Freiwilligenprogramm", betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf zusätzliche Abfindung

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf zusätzliche Abfindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 4
    Zusätzliche Abfindung aus einer sozialplanbegleitenden Gesamtbetriebsvereinbarung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    "Freiwilligenprogramm" zum Personalabbau zusätzlich zu einem Sozialplan

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsänderung: Schaffung von Planungssicherheit durch Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung neben einem Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Personalabbau mittels Freiwilligenprogramm

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialplan wegen Betriebsänderung - und Abfindungsansprüche aufgrund einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Personalabbau: Unternehmen können neben Sozialplan "Freiwilligenprogramme" anbieten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 836
  • BB 2016, 1468
  • DB 2016, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    Eine damit einhergehende Gruppenbildung und Ungleichbehandlung wäre nach Sinn und Zweck des Sozialplans sachlich nicht gerechtfertigt (BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13, NZA 2015, S. 438; BAG v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, NZA 2005, S. 997).

    Die grundsätzliche Befugnis der Betriebsparteien zu einer solchen freiwilligen Betriebsvereinbarung folgt aus § 88 BetrVG (BAG v. 31.05.2005, a. a. O. [Rn. 23 f.]; BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 [Rn. 39], NZA 2015, S. 438).

    Eine solche Umgehung kann insbesondere vorliegen, wenn der Sozialplan keine angemessene Abmilderung der wirtschaftlichen Nachteile vorsieht oder wenn greifbare Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dem "an sich" für den Sozialplan zur Verfügung stehenden Finanzvolumen seien zum Nachteil der von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter Mittel entzogen und funktionswidrig im "Bereinigungsinteresse" des Arbeitgebers eingesetzt worden (BAG v. 31.05.2005, a. a. O. [Rn. 32]).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    Eine damit einhergehende Gruppenbildung und Ungleichbehandlung wäre nach Sinn und Zweck des Sozialplans sachlich nicht gerechtfertigt (BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13, NZA 2015, S. 438; BAG v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, NZA 2005, S. 997).

    Die grundsätzliche Befugnis der Betriebsparteien zu einer solchen freiwilligen Betriebsvereinbarung folgt aus § 88 BetrVG (BAG v. 31.05.2005, a. a. O. [Rn. 23 f.]; BAG v. 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 [Rn. 39], NZA 2015, S. 438).

  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    Betriebliche Interessen an der Erhaltung der Belegschaft oder von Teilen derselben sind daher nicht geeignet, Differenzierungen bei der Höhe von Sozialplanabfindungen zu rechtfertigen (BAG v. 06.11.2007 - 1 AZR 960/06 [Rn. 19], NZA 2008, S. 232).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    Es ist im Hinblick auf den Zweck des Sozialplans mit dem Gebot der Gleichbehandlung der Belegschaftsangehörigen nach § 75 Abs. 1 BetrVG nicht vereinbar, dass die Betriebsparteien den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile aus einer Betriebsänderung von der rechtsgeschäftlichen Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen (BAG v. 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 [Rn. 19], NZA-RR 2008, S. 636).
  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 85/11

    Sozialplan - Wirtschaftliche Vertretbarkeit

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    Eine Überkompensation der wirtschaftlichen Nachteile kann im Rahmen einer Sozialplandotierung grundsätzlich nicht verlangt werden (BAG v. 22.01.2013 - 1 ABR 85/11 [Rn. 19 ff.], NZA-RR 2013, S. 409).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

    Auszug aus LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15
    a) Zwar sind betriebliche Interessen, die personelle Zusammensetzung der Belegschaft im Unternehmensinteresse zu steuern, keine geeigneten Gesichtspunkte, Differenzierungen bei der Höhe von Sozialplanabfindungen zu rechtfertigen (BAG v. 09.12.2014 -1 AZR 406/13 [Rn. 21], NZA 2015, S. 557).
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