Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 26.04.2017

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16   

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https://dejure.org/2016,32089
LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.08.2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. August 2016 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2016,32089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 253 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 826 BGB, § 3 Abs. 3 AGG, § 1 AGG, § 241 Abs. 2 BGB, § 12 TzBfG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 533 ZPO, § 252 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsplatzschikane durch "Mobbing"; Unbegründete Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Altenpflegerin bei unzureichenden Darlegungen zur als "Mobbing" zu bewertenden Mehrarbeit und Eignungsbeurteilung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mobbing - Schmerzensgeld und Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld; Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
    Arbeitsplatzschikane durch "Mobbing"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Mobbings?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mobbing gegen Altenpflegerin im Seniorenheim

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in welchen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung aufgrund der ihnen zugrunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechtes des Arbeitnehmers führt (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 mwN).

    Demzufolge dürfen einzelne zurückliegende Handlungen/ Verhaltensweisen bei der Beurteilung nicht unberücksichtigt gelassen werden (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 mwN).

    Der Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch zum Schutz der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verpflichtet (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 18 mwN).

    Er umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 19).

    Die Frage, ob ein Gesamtverhalten als eine einheitliche Verletzung von Rechten des Arbeitnehmers zu qualifizieren ist und ob einzelne Handlungen oder Verhaltensweisen für sich genommen oder in der Gesamtschau einen rechtsverletzenden Charakter haben, muss aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 20 mwN).

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 677/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - Benachteiligung durch Unterlassen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (BAG 17.03.2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20 mwN).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11

    Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Dies erscheint auf der Grundlage der von der Klägerin behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht gänzlich fernliegend, zumal der für eine Gesundheitsschädigung verantwortliche Schädiger grundsätzlich auch für Folgewirkungen einstehen muss, die auf einer psychischen Prädisposition beruhen (BGH 13.06.2013 - IX ZR 155/11 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Dafür genügt die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer oder voraussehbarer Leiden (BAG 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 105 mwN).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das genügt (BAG 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 26).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das Arbeitsgericht hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -16.05.2007 Rn. 85 mwN; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz - 06.06.2016 - 1 Sa 189/15 - Rn. 197 mwN).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Die Anforderungen an die Darlegungslast für behauptete Überstunden (vgl. hierzu BAG 10.04.2013 - 5 AZR 122/12) werden nicht dadurch geringer, dass die Klägerin anstatt im Überstundenprozess Vergütung einzuklagen, Mobbingvorwürfe wegen "überobligatorischer" Mehrarbeit erhebt und ein Schmerzensgeld iHv. EUR 50.000,00 verlangt, dass ihr Jahreseinkommen erheblich übersteigt.
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13

    Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Die Klägerin ist für das Vorliegen von Mobbinghandlungen, aus denen sie Schmerzensgeld- und materielle Schadensersatzansprüche herleitet, darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 11.12.2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 15 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 61/16
    Das Arbeitsgericht hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen grundsätzlich nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -16.05.2007 Rn. 85 mwN; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz - 06.06.2016 - 1 Sa 189/15 - Rn. 197 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Überdies sind beide Handlungen allenfalls als Konflikte anzusehen, die im Arbeitsleben vorkommen können und regelmäßig als sozial- und rechtsadäquat anzusehen sind und daher keine Haftung begründen (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, Rn. 85, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2016, 5 Sa 61/16, Rn. 63, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37722
LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2017,37722)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2017,37722)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 Sa 61/16 (https://dejure.org/2017,37722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Für Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Höhe der konkreten Arbeitsentgelte gilt vor diesem Hintergrund nicht die Wirksamkeitsschranke des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG , sondern die Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 -, juris; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, juris).

    Nur die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird - wie bereits dargelegt - nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfasst (BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, Rn. 15, juris).

    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat nur dann die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, Rn. 20, juris).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 -, juris).

    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird auch dann gestört, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber kollektivrechtliche Konkurrenzregelungen in Form von Betriebsvereinbarungen treffen können (BAG vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 -, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können deshalb Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, auch dann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, wenn einschlägige tarifliche Regelungen bestehen, die beim Arbeitgeber mangels Tarifbindung nicht normativ gelten (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - juris).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 -, juris).
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Für Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Höhe der konkreten Arbeitsentgelte gilt vor diesem Hintergrund nicht die Wirksamkeitsschranke des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG , sondern die Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 -, juris; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, juris).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 -, juris).
  • BAG, 30.09.2015 - 4 AZR 563/13

    Eingruppierung einer Gewerkschaftssekretärin

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Auch aufgrund der Verwendung des Begriffs "Präambel" ist davon auszugehen, dass diese die Motive der Betriebsparteien wiedergibt und allgemeine Zielsetzungen der Betriebsvereinbarung beschreibt, selbst aber keine unmittelbar anspruchsbegründenden Regelungen enthält, insbesondere keine individualvertraglichen Zusagen (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 2015 - 4 AZR 563/13 -, juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 -, juris).
  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 66/16

    Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Urteil vom 07. Dezember 2016 - 6 Sa 66/16 - an, das seinerseits teilweise Bezug nimmt auf die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 06. Oktober 2016 - 7 Sa 43/16 - und vom 07. Dezember 2016 - 3 Sa 39/16 -, und macht sie sich wie folgt zu eigen:.
  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
    Damit hat er konkludent die Annahme des Angebots der Beklagten erklärt, sein Gehalt in dieser Höhe festzusetzen (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 AZR 1008/06 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 3 Sa 39/16
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

  • LAG Hamburg, 06.10.2016 - 7 Sa 43/16
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

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