Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15, 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28480
LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15, 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15 (https://dejure.org/2015,28480)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2015 - 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15, 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15 (https://dejure.org/2015,28480)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15, 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15 (https://dejure.org/2015,28480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,28480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer an einer Grundschule eingesetzten Erzieherin mit Berufserfahrungen in Einrichtungen der Jugendhilfe und des Betreuten Wohnens Jugendlicher mit besonderen Erziehungsschwierigkeiten

  • Betriebs-Berater

    Mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern - Auslegung von "einschlägige Berufserfahrung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschlägige Berufserfahrung; mittelbare Diskriminierung von Wanderarbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer an einer Grundschule eingesetzten Erzieherin mit Berufserfahrungen in Einrichtungen der Jugendhilfe und des Betreuten Wohnens Jugendlicher mit besonderen Erziehungsschwierigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L - höherwertige Vorbeschäftigung - Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L - höherwertige Vorbeschäftigung - Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union

  • weka.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Höherwertige Tätigkeit: einschlägige Berufserfahrung zählt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Erfahrungsverlust bei Wechsel in geringer vergütete Stelle im öffentlichen Dienst

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 492/2011 stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbotes auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso wie dieser auszulegen (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 23).

    Verboten ist aber nicht nur die offensichtliche Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit, sondern auch jede Anwendung anderer Unterscheidungskriterien, die de facto zum gleichen Ergebnis führen (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 25).

    Ferner kommt eine Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses in Betracht (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 36).

    Es stellt ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik und einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, mit der Gewährung von Vorteilen die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber zu erreichen (erwogen von EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 38; EuGH v. 30.09.2003 - C-224/01 Köbler, Rz. 83).

    Damit ist ausgeschlossen, dass allein die Mobilität innerhalb einer Gruppe verschiedener, ggf. sogar auf dem Arbeitsmarkt miteinander konkurrierender Arbeitgeber prämiert wird, was kein ausreichendes legitimes Ziel für eine mittelbare Diskriminierung grenzüberschreitend tätiger Beschäftigter darstellt (EuGH v. 30.11.2000 - C-195/98 Österreichischer Gewerkschaftsbund, Rz. 49; EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 40).

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Diese Vorschrift steht einer Feststellungsklage nicht entgegen, die sich auf die Vergütung nach einer bestimmten tarifvertraglichen Entgeltstufe bezieht, die auch Zinsforderungen zum Gegenstand hat und zurückliegende Zeiträume erfasst, für die auch eine Leistungsklage erhoben werden könnte (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12, Rz. 12).

    Unerheblich ist, ob die Berufserfahrung in einem oder in mehreren Arbeitsverhältnissen erworben worden ist, sofern zwischen mehreren Arbeitsverhältnissen bei demselben oder anderen Arbeitgebern höchstens eine Unterbrechung i. S. d. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L (sechs bzw. zwölf Monate) vorliegt (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12).

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 571/12, Rz. 17) und dass die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckt (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12, Rz. 22).

  • ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 - unter Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2015 - 60 Ca 4638/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen;.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 - festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Zu diesem Zweck ergriffene einschränkende Maßnahmen dürfen dabei nicht über das zur Wahrung des Besitzstands Erforderliche hinausgehen (EuGH v. 06.12.2007 - C-456/05, Rz. 63 und 65; EuGH v. 08.09.2011 - C-297/10 Hennigs, Rz. 90).

    Über das zur Besitzstandswahrung Erforderliche geht eine derartige Benachteiligung der Personenkreise ohne Besitzstand dann hinaus, wenn sie sich nicht nur auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt, sondern zu einen dauerhaft nicht einholbaren Rückstand führt und damit die mit der Besitzstandswahrung verbundene Diskriminierung auf Dauer zementiert (EuGH v. 08.09.2011 - C-297/10 Hennigs, Rz. 93 ff.).

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten benachteiligt werden (EuGH v. 20.06.2013 - C-20/12 Giersch, Rz. 45).

    Um gerechtfertigt zu sein, muss die Diskriminierung geeignet sein, die Verwirklichung eines legitimen Ziels zu gewährleisten und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (EuGH v. 20.06.2013 - C-20/12 Giersch, Rz. 46).

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Sie haben mit der in § 16 Abs. 2 S. 2 und S. 3 TV-L vorgenommenen Differenzierung daher nicht zwei gleiche Sachverhalte ungleich geregelt und Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt (BAG v. 23.09.2010 - 6 AZR 180/09 -).

    Insbesondere für den Personenkreis von Arbeitnehmern mit im öffentlichen Dienst verbreitet üblichen wiederholt befristeten Arbeitsverträgen wird durch § 16 Abs. 2 S. 2 TV-L eine Chance zum Stufenaufstieg überhaupt erst ermöglicht (BAG v. 23.09.2010 - 6 AZR 180/09, Rz. 16).

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Eine mittelbare Diskriminierung ist auch in Voraussetzungen zu sehen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie sich besonders zum Nachteil von Wanderarbeitnehmern auswirken (EuGH v. 23.05.1996 - C-237/94 O"Flynn, Rz. 18).

    Anders verhält es sich nur dann, wenn diese Vorschriften durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (EuGH v. 23.05.1996 - C-237/94 O"Flynn, Rz. 19).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Die rein hypothetische Aussicht auf die Ausübung des in Art. 45 AEUV enthaltenen Rechts auf Freizügigkeit in der Europäischen Union sowie die rein hypothetische Aussicht einer Beeinträchtigung dieses Rechts rechtfertigen die Anwendung der Freizügigkeitsbestimmungen des Unionsrechts nicht (EuGH v. 08.11.2012, C-40/11, Rz. 77).(Rn.69).

    Gleiches gilt für die rein hypothetische Aussicht einer Beeinträchtigung dieses Rechts (EuGH v. 08.11.2012 - C-40/11 Iida, Rz. 77).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Soweit die Einschlägigkeit bestimmter Tarifmerkmale zwischen den Parteien unstreitig bleiben, darf es das Gericht bei einer summarischen Feststellung belassen (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, Rz. 20; BAG v. 21.03.2001 - 10 AZR 45/00, Rz. 87).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 45/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin eines Investmentunternehmens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15
    Soweit die Einschlägigkeit bestimmter Tarifmerkmale zwischen den Parteien unstreitig bleiben, darf es das Gericht bei einer summarischen Feststellung belassen (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, Rz. 20; BAG v. 21.03.2001 - 10 AZR 45/00, Rz. 87).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

  • EuGH, 30.11.2000 - C-195/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG DER ENTLOHNUNG VON VERTRAGSLEHRERN UND

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    So verstößt die Differenzierung hinsichtlich der Lohnhöhe in § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L danach, ob der Arbeitnehmer bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber stand oder ob er von einem anderen Arbeitgeber zum Land gewechselt ist, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 -, Rn. 14; vergleichbar auch: EuGH, Urteil vom 07. Juni 2012 - C-132/11 -, juris) und auch nicht gegen Unionsrecht (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Oktober 2015 - 5 Sa 660/15 5 Sa 668/15, 5 Sa 660/15, 5 Sa 668/15 -, juris).
  • LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L; Anrechnung einschlägiger

    Dies lässt sich aber nicht auf den Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern übertragen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 61, juris).

    "Soweit" aus Tarifverträgen folgende Benachteiligungen nicht Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten träfen, müsse es auch nach Art. 7 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 492/2011 bei dem Grundsatz verbleiben, dass unionsrechtliche Freizügigkeitsbestimmungen nur zu Gunsten derjenigen Unionsbürger Anwendung finden, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen bzw. machen wollen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - Rn. 25 ff.; LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 71, juris ).

    Es stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, mit der Gewährung von Vorteilen die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber zu erreichen (jeweils offen gelassen vom EuGH in den Urteilen v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 38, v. 30.09.2003 - C-224/01 Köbler, Rz. 83 und v. 15.01.1998 - C.15/96 - Rn. 27; bejahend: LAG Berlin - Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 76; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 45 Rn. 380).

    erbringen können (ebenso LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 aaO).

  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 161/16

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung nach dem

    Da die in Art. 7 Abs. 4 EUV Nr. 492/2011 ausdrücklich angeordnete Rechtsfolge der teilweisen Nichtigkeit der Norm für und gegen jedermann wirkt, kann sich auch ein klagender Arbeitnehmer hierauf berufen, der ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seine Vorbeschäftigungszeit ausschließlich im Inland absolviert hat (entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2015, 5 Sa 660/15 u. a.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2016, 1 Sa 17/15; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.02.2016, 6 Sa 421/15 E; alle jeweils zur teilweise parallelen Problematik des § 16 Abs. 2 TV-L).

    Ferner verfolge die tarifliche Regelung das legitime Ziel, die in den Strukturen des Arbeitgebers erworbene Berufserfahrung des Beschäftigten weiter nutzen zu können (so LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2015, 5 Sa 660/15 u. a.).

    In der nach der Entscheidung des EuGH vom 05.12.2013 ergangen landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Parallelproblematik in § 16 TV-L ist teilweise vertreten worden, einem deutschen Arbeitnehmer sei es in einem Rechtsstreit mit einem deutschen Arbeitgeber verwehrt, sich auf eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit des § 16 TV-L zu berufen, weil es am erforderlichen Auslandsbezug fehle (so LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2015,5 Sa 660/15 u. a.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2016, 1 Sa 17/15; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.02.2016, 6 Sa 421/15 E, juris, Rn 55; offen gelassen von LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, 6 Sa 901/15, juris,Rn 81 - 83).

  • LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines

    Vorliegend kommt ein Verstoß der tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 2 und 3 TV-L schon deshalb nicht in Betracht, weil es dem für die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften maßgeblichen Auslandsbezug der tariflichen Normen fehlt (so auch Sächs. LAG v. 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - u. v. 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - ZTR 2016, 199 ; LAG Düsseldorf v. 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 - ZTR 2016, 323 ).

    Jedenfalls aber - und insoweit schließt sich das Sächsische Landesarbeitsgericht den Auffassungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 22.01.2016 und 08.10.2015 (a. a. O.) an - wäre eine Ungleichbehandlung nach den bereits dargestellten Vorgaben sachlich gerechtfertigt.

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2016 - 6 Sa 421/15

    Stufenzuordnung eines Lehrers unter Berücksichtigung einschlägiger

    Spätestens mit Erreichen der letzten Stufe entfallen die Entlohnungsnachteile der nicht zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer ( LAG Berlin-Brandenburg 8. Oktober 2015 - 5 Sa 660/15 - Rn 75 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 5 Sa 660/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41341
LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 5 Sa 660/15 (https://dejure.org/2015,41341)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2015 - 5 Sa 660/15 (https://dejure.org/2015,41341)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 5 Sa 660/15 (https://dejure.org/2015,41341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,41341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15

    Anrechnung von Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern auf Stufenzuordnung

    Wie in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, ist das von den Parteien zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 zum Geschäftszeichen 60 Ca 4638/14 (teilweise) abgeändert worden durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2015 zu den Geschäftszeichen 5 Sa 660/15 und 5 Sa 668/15.

Redaktioneller Hinweis

  • Berichtigung nach § 319 ZPO.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg - 5 Sa 660/15   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,153672
LAG Berlin-Brandenburg - 5 Sa 660/15 (https://dejure.org/9999,153672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,153672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht