Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12691
LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20 (https://dejure.org/2021,12691)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2021 - 5 Sa 667/20 (https://dejure.org/2021,12691)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 5 Sa 667/20 (https://dejure.org/2021,12691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Fristlose Kündigung bei Nichterkennen lebensbedrohlicher Situation einer Patientin Auflösungsantrag bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen ehrverletzenden Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung bei Nichterkennen lebensbedrohlicher Situation einer Patientin; Auflösungsantrag bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wegen ehrverletzenden Äußerungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

    Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    bb) Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche und hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, ob er den Antrag nach § 9 Absatz 1 Satz 1 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ablauf der Kündigungsfrist, § 9 Absatz 2 KSchG) oder den nach § 13 Absatz 1 Satz 3 KSchG (Auflösung zum Zeitpunkt des Ausspruches der außerordentlichen Kündigung, § 13 Absatz 1 Satz 4 KSchG) stellt (BAG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 8 AZR 623/07 -, Randnummer 30, juris).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85

    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Zwar sind der Arbeitnehmerin nach § 92 ZPO anteilige Kosten aufzuerlegen, wenn sie die von ihr begehrte Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG beziffert hat und das Gericht dem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindungssumme nicht voll entspricht (BAG, Beschluss vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Hat das Gericht den Hauptantrag abgewiesen und dementsprechend über einen sog. unechten Hilfsantrag nicht entschieden, fällt er in der Rechtsmittelinstanz an, wenn die Klägerin ihn in ihren Rechtsmittelantrag einbezieht (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 -, BAGE 153, 138-162, Randnummer 103).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2004 - 3 Sa 491/03

    Verdachtskündigung; strafbare Handlung; Vermögensdelikt; Diebstahl;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Dabei ist insbesondere an solche Fälle zu denken, in denen als Kündigungsgründe unzutreffende ehrverletzende Behauptungen über die Person oder das Verhalten des Arbeitnehmers leichtfertig aufgestellt worden sind oder das Vertrauensverhältnis im Verlauf des Kündigungsrechtsstreits ohne wesentliches Verschulden des Arbeitnehmers zerrüttet worden ist (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Februar 2004 - 3 Sa 491/03 -, Randnummer 65, juris).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    b) Jedoch kann eine außerordentliche Kündigung auch dann, wenn ein wichtiger Grund an sich vorliegt, unverhältnismäßig sein, weil nach den Umständen des Einzelfalles eine Abmahnung ausgereicht hätte, um weiteren Pflichtverletzungen entgegenzuwirken (zu einem derartigen Fall: BAG, Urt. v. 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Randnummern 25 ff).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Entscheidend ist letztlich, ob der Arbeitnehmer aufgrund der Abmahnung erkennen konnte, der Arbeitgeber werde weiteres Fehlverhalten nicht hinnehmen, sondern ggf. mit einer Kündigung reagieren (BAG, Urteil vom 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 -, Randnummer 31, juris).
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Der Arbeitnehmer hat hiernach seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 611/17 -, juris, Randnummer 43 f).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Ein Antrag nach § 9 Absatz 1 Satz 1 KSchG ist, auch wenn er nicht als solcher formuliert worden ist, in der Regel als unechter Hilfsantrag auszulegen (BAG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 -, Randnummer 32, juris; Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, KSchG § 9 Randnummer 13).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349-367, Randnummer 36) Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG am angegebenen Ort, Randnummer 37).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
    Selbst ein einziger, auf Unachtsamkeit beruhender Fehler kann die Gesundheit des Patienten und den Ruf der Arztpraxis schmälern (BAG, Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 284/83 -, Randnummer 16, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht