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   LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11   

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LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11 (https://dejure.org/2012,127)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2012 - 5 Sa 684/11 (https://dejure.org/2012,127)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2012 - 5 Sa 684/11 (https://dejure.org/2012,127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Leiters des Jugendamtes wegen sexistischer, frauenverachtender Äußerungen

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiter des Jugendamtes eines Landkreises wegen sexistischer, frauenverachtender Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuell grenzüberschreitende Äußerungen eines Jugendamtsleiters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der Aufschrei: Sexismus am Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu sexistischen Äußerungen - Fristlose Kündigung eines Jugendamtsleiters wirksam

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen sexuellen Äußerungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Jugendamtsleiters wegen sexueller Äußerungen wirksam - Pflichten als Jugendamtsleiter erheblich verletzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um einen so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - AP Nr. 234 zu § 626 BGB; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - a.a.O.; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - a.a.O.).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um einen so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - AP Nr. 234 zu § 626 BGB; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - a.a.O.; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - a.a.O.).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    § 301 ZPO für den Erlass eines Teilurteils vorausgesetzten Entscheidungsreife, weil die Beurteilung des Teilanspruchs nicht vom Ausgang des Streits über die anhängig bleibenden Ansprüche unabhängig ist (BGH 28.11.2003 - V ZR 123/03 - BGHZ 157, 133; BAG 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - AP Nr. 5 zu § 301 ZPO, jeweils m.w.N.).

    Andererseits wird, was vor allem das Verhältnis zwischen dem BAG und einem LAG betrifft, auch die Auffassung vertreten, dass ein "Hochziehen" in die nächst höhere Instanz unzulässig ist (für das Verhältnis zwischen BAG und LAG so ausdrücklich: BAG 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 -, a.a.O.).

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    In diesem Sinne ist auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Irrtum über Eigenschaften der Person anerkannt, sodass bei einer begründeten Anfechtung das Arbeitsverhältnis entfällt (BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu.

    Als verkehrswesentliche Eigenschaften kommen darüber hinaus die derzeitige Vertrauenswürdigkeit und möglicherweise auch die Zahlungsfähigkeit eines Arbeitnehmers in Betracht (vgl. auch hierzu: BAG 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    In solchen Situationen darf sich der Arbeitnehmer darauf verlassen und darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht nach außen getragen werden (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - NZA 2010, 698).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    Darüber hinaus darf die Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorangegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP Nr. 33 zu § 286 ZPO).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    Um sie zu gewährleisten, bedarf es eines Mindestmaßes an rechtlichem Gehör (BVerfG 21.02.2001 - 2 BvR 140/00 - NJW 2001, 2531).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 - NZA 2011, 1342; BAG 10.06.2010.
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    § 301 ZPO für den Erlass eines Teilurteils vorausgesetzten Entscheidungsreife, weil die Beurteilung des Teilanspruchs nicht vom Ausgang des Streits über die anhängig bleibenden Ansprüche unabhängig ist (BGH 28.11.2003 - V ZR 123/03 - BGHZ 157, 133; BAG 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - AP Nr. 5 zu § 301 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11
    - 10 AZR 169/04 - AP Nr. 12 zu § 61 ArbGG 1979, jeweils m.w.N. auf Literatur und Rechtsprechung).
  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

    Auch hier darf das Berufungsgericht keine erneute materielle Prüfung dahingehend vornehmen, ob der vom Arbeitsgericht nicht als ausreichend angesehene Kündigungssachverhalt einen wichtigen Grund iSd § 626 Abs. 1 BGB betreffend die vom Arbeitsgericht nicht materiell geprüfte hilfsweise Kündigung darstellt (vgl. hierzu im Rahmen der Frage der Zulässigkeit von Teilurteilen LAG Düsseldorf 8. März 2013 - 5 Sa 684/11 - Juris) .
  • LAG Nürnberg, 21.11.2018 - 4 Sa 81/18

    Anfechtung - Straftat

    Diese Besorgnis besteht dann umso mehr, wenn die Straftat im regionalen Zuständigkeitsbereich der Dienststelle begangen worden ist (vgl. BAG vom 10.04.2014 - 2 AZR 684/13 - NZA 2014, 1197, 1199; LAG Düsseldorf vom 08.03.2013 - 5 Sa 684/11 - in juris).
  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche

    (2) Auch wenn man einen Verstoß des Klägers gegen das Rücksichtnahmegebot des § 241 BGB bejahte oder annimmt, die Kammer sei im Hinblick auf die präjudizielle Wirkung des rechtskräftigen Teilurteils des Arbeitsgerichts gehindert, das Vorliegen eines Vertragsverstoßes abzulehnen (vgl. im Rahmen der Frage der Zulässig keit von Teil urteilen LAG Düsseldorf 8. März 2013 - 5 Sa 684/11 - Juris), obgleich im Ergebnis das Vorliegen eines wichtigen Grundes durch das Arbeitsgericht verneint worden und nur eine Vorfrage der Wirksamkeit der Kündigung bejaht worden ist, führte dies nicht zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

    Die Berufungskammer vermochte angesichts des beschränkten tatsächlichen Umfangs der noch erstinstanzlich anhängigen, jedoch für die Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag maßgeblichen beiden Anträge - auch und gerade unter Berücksichtigung des im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren geltenden besonderen Beschleunigungsgrundsatzes - nicht von einem unbehebbaren Mangel im Verfahren auszugehen, der die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht hätte rechtfertigen können (vgl. LAG Düsseldorf 08. März 2013 - 5 Sa 684/11 - Rn. 72, zitiert nach juris).
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