Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015

Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14280
LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2014,14280)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2014,14280)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2014,14280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche einer wegen zu geringer Körpergröße abgewiesenen Bewerberin für die Ausbildung zur Flugzeugführerin

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Mindestgröße von 165 cm für Pilotenausbildung diskriminiert Frauen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mindestgröße von 165 cm für Pilotenausbildung diskriminiert Frauen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche einer wegen zu geringer Körpergröße abgewiesenen Bewerberin für die Ausbildung zur Flugzeugführerin

  • rechtsportal.de

    Ansprüche einer wegen zu geringer Körpergröße abgewiesenen Bewerberin für die Ausbildung zur Flugzeugführerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Müssen Pilotinnen mindestens 1,65 m groß sein?

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen AGG bei Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die notwendige Körpergröße für die Pilotenausbildung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestgröße für Piloten - Diskriminierung von kleinen Frauen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mindestgröße für die Pilotenausbildung von 1,65 Meter ist diskriminierend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geforderte Mindestkörpergröße von 1,65m für Pilotenausbildung ist mittelbare Diskriminierung von Frauen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu klein für das Cockpit! - Eine Frau klagt, weil ihr die Ausbildung zur Pilotin verwehrt wurde

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung: Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    35 Millimeter zu klein für die Pilotenausbildung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lufthansa muss kleiner (hier 3,5 Zentimeter zu wenig) Pilotin Entschädigung zahlen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch Vorgabe einer Mindestgröße?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Mindestgröße für Pilot*innen - mittelbare Diskriminierung - Tarifvertrag - sachliche Rechtfertigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Pilotenmindestgröße ist wohl diskriminierend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten bei der Lufthansa diskriminierend - Klage einer Pilotenanwärterin auf Schmerzensgeld mangels schwerwiegender Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dennoch abgewiesen

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Körpergröße als Einstellungsvoraussetzung diskriminiert Frauen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestgröße für Piloten - Lufthansa zahlt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Es ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - NJW 2000, 2195; BGH 9. Juli 1985- VI ZR 214/83 - juris; Palandt/Sprau, 73. Aufl. 2014, 823 BGB Rn. 19) .

    aa) In der Entscheidung vom 16. Mai 2007 (8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) hat das BAG unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 1. Dezember 1999 (I ZR 49/97 - NJW 2000, 2195) ausgeführt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen dienten in erster Linie dem Schutz ideeller Interessen, insbesondere dem Schutz des Wert- und Achtungsanspruches der Persönlichkeit.

    Vor diesem Hintergrund hat der 8. Senat angenommen, dass die Zahlung von Verdienstausfall für den Verlust des Arbeitsplatzes oder wegen einer Erwerbsminderung vom Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 Abs. 1 GG nicht erfasst wird (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) .

    Ein nur fahrlässiges Verschulden kann der Annahme einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung entgegenstehen (BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - MDR 2014, 381; BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Es ist ein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; BGH 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97 - NJW 2000, 2195; BGH 9. Juli 1985- VI ZR 214/83 - juris; Palandt/Sprau, 73. Aufl. 2014, 823 BGB Rn. 19) .

    aa) In der Entscheidung vom 16. Mai 2007 (8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154) hat das BAG unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 1. Dezember 1999 (I ZR 49/97 - NJW 2000, 2195) ausgeführt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine besonderen Erscheinungsformen dienten in erster Linie dem Schutz ideeller Interessen, insbesondere dem Schutz des Wert- und Achtungsanspruches der Persönlichkeit.

  • BAG, 23.01.2014 - 8 AZR 118/13

    Benachteiligung im Sinne des AGG - Entschädigung - Anspruchsgegner

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Aus diesem Grund hat das BAG angenommen, dass § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen ein Personalberatungsunternehmen begründen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt (BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 118/13 - BB 2014, 1534) .

    Allerdings hat das BAG in der Entscheidung vom 23. Januar 2014 (- 8 AZR 118/13 - BB 2014, 1534) ausgeführt, für einen Entschädigungsanspruch außerhalb des Anwendungsbereichs des AGG sei keine Anspruchsgrundlage ersichtlich.

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Neutral sind die bezeichneten Regelungen stets dann, wenn sie nicht an ein verpöntes Merkmal nach § 1 AGG unmittelbar oder verdeckt zwingend anknüpfen (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 - NZA 2011, 1226) .

    Trotz des etwaigen Vorliegens einer Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals ist der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung dennoch nicht verwirklicht, wenn die Maßnahme gerechtfertigt ist (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 48/10 - NZA 2011, 1226) .

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Dies kann der Fall sein, wenn Vorschriften im wesentlichen oder ganz überwiegend Personen, die eines der verpönten Merkmale erfüllen, betreffen, wenn sie an Voraussetzungen knüpfen, die von Personen, die von § 1 AGG nicht erfasst sind, leichter erfüllt werden oder wenn sich die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm besonders zum Nachteil von Personen, für die ein Merkmal des § 1 AGG gilt, auswirken (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - NZA 2011, 1361) .

    Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - NZA 2011, 1361) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Es bedarf danach keiner Entscheidung, ob die Klägerin die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG, die nach der Rechtsprechung des BAG (21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - NZA 2012, 1211) auch für Ansprüche außerhalb des AGG, die auf denselben Lebenssachverhalt wie Ansprüche aus § 15 AGG gestützt werden, gilt, gewahrt hat.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Ein nur fahrlässiges Verschulden kann der Annahme einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung entgegenstehen (BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - MDR 2014, 381; BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Die Benachteiligung wegen des Geschlechts beim Zugang zu einem Arbeitsverhältnis verstößt somit nicht nur gegen die Verfassungsbestimmung des Art. 3 Abs. 2 GG, sondern auch gegen die des Art. 2 Abs. 1 GG und des Art. 1 Abs. 1 GG (BAG 14. März 1989- 8 AZR 447/87 - AP § 611a BGB Nr. 5; ErfK/Schmidt, 14. Aufl. 2014, Art. 2 GG Rn. 83; vgl. auch Adomeit/Mohr FS Kreutz S. 3, 8) .
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - AP § 64 ArbGG 1979 Nr. 45; 15. März 2011- 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - BAGE 122, 190; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2014 - 5 Sa 75/14
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - AP § 64 ArbGG 1979 Nr. 45; 15. März 2011- 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - BAGE 122, 190; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18).
  • ArbG Köln, 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13

    Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten - Mittelbare Diskriminierung durch einen

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14

    "Zu kleine" Frau hat Entschädigungsanspruch wegen Ausschluss vom

    Die Kammer teilt diese Bewertung der Beteiligten und folgt überdies den Ausführungen des ArbG Köln, Urteil vom 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13 - juris-Rn. 37 ff. (insoweit bestätigt durch LAG Köln, Urteil vom 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 - juris-Rn. 61 ff.; Revision anhängig beim Bundesarbeitsgericht - 8 AZR 638/14).
  • VGH Hessen, 25.08.2016 - 1 B 976/16

    Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Gesundheitszu standRelevantesVerhalten/Tabellen/Koerpermasse.html , zwischen 1, 81 und 1, 79 m sowie bei 18- bis 50-jährigen Frauen im Durchschnitt zwischen 1, 67 bis 1, 68 m. Aus der mit der Beschwerdebegründung vorgelegten Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels zur Größe der Zwanzigjährigen in Deutschland (zit. nach LAG Köln, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 Sa 75/14 -, [...], Rdnr. 13) ergibt sich, dass 99, 5 % bzw. 88, 2 % der männlichen und 83, 7 % bzw. 64, 6 % der weiblichen Zwanzigjährigen 1, 60 m und größer bzw. 1,70 m und größer sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 19 Sa 45/15

    Zugbegleiterin - Körpergröße - mittelbare Diskriminierung

    (2) Danach ist vorliegend eine mittelbare Diskriminierung gegeben (vgl. auch ArbG Köln, Urteil vom 28.11.2013 - 15 Ca 3879/13 - Rn. 37 ff., juris, nachgehend LAG Köln, Urteil vom 25.06.2014 - 5 Sa 75/14 - juris-Rn. 61 ff., juris; im Revisionsverfahren - 8 AZR 638/14 - haben die Parteien einen Vergleich geschlossen; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 2015 - 12 A 120/14 - Rn. 37, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2019 - 1 L 65/18

    Nichtzulassung einer Frau zum Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst

    Bereits der Mikrozensus 2009 ergab, dass Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren im Durchschnitt 1, 81 m und im Alter von 25 bis 45 Jahren im Durchschnitt 1, 80 m groß waren; für Frauen im Alter von 18 bis 30 Jahren wurde eine Durchschnittsgröße von 1, 68 m und im Alter von 30 bis 45 Jahren von 1, 67 m ermittelt (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 Sa 75/14 -, juris Rn. 14).

    99, 5 % der männlichen und 82, 7 % der weiblichen 20-jährigen seien nach einer Statistik des Sozio-Oekonomischen Panels 1, 60 m und größer gewesen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 25. Juni 2014, a. a. O. Rn. 12 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10455
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2015,10455)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.01.2015 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2015,10455)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 5 Sa 75/14 (https://dejure.org/2015,10455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einer Teamleiterin an deren Stellvertreterin; Leistungsklage einer Angestellten der Deutschen Rentenversicherung auf tarifliche Entgeltzulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Stillschweigende vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einer Teamleiterin an deren Stellvertreterin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorübergehende Übertragung von höherwertiger Tätigkeit bedarf Willenserklärung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Auch das im erstinstanzlichen Urteil zitierte Urteil des BAG vom 26.03.1997, 4 AZR 489/95, enthält neben dem Erfordernis einer objektiven Vertretungsbefugnis wiederum eine gleichartige und sogar etwas weiter gehende Einschränkung, wenn es dort unter Rz. 36 heißt: "Mangels substantiierten Vortrages der Klägerin dazu, ihr sei von einer bestimmten von ihr für dazu befugt gehaltenen Stelle eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, stellt sich nicht die Frage, ob der Sachverhalt es rechtfertigt, der Klägerin diesbezüglich Vertrauensschutz zuzubilligen (vgl. Urteil des Senats vom 28.Oktober 1970 - 4 AZR 481/69)." Im Umkehrschluss ist also Vertrauensschutz zu prüfen, wenn sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass der Arbeitnehmer die übertragende Stelle (hier den Dezernatsleiter) für eine dazu befugte Stelle gehalten hat.

    Das BAG hält eine solche Rechtsfolge, wie im Urteil vom 26.03.1997, 4 AZR 489/95, Rz. 36, angedeutet, für möglich.

    Gleichzeitig verwies das BAG im vorgenannten Urteil auf eine Entscheidung vom 28.10.1970, 4 AZR 489/95 = BAGE 23, 15.

  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Auch das im erstinstanzlichen Urteil zitierte Urteil des BAG vom 26.03.1997, 4 AZR 489/95, enthält neben dem Erfordernis einer objektiven Vertretungsbefugnis wiederum eine gleichartige und sogar etwas weiter gehende Einschränkung, wenn es dort unter Rz. 36 heißt: "Mangels substantiierten Vortrages der Klägerin dazu, ihr sei von einer bestimmten von ihr für dazu befugt gehaltenen Stelle eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, stellt sich nicht die Frage, ob der Sachverhalt es rechtfertigt, der Klägerin diesbezüglich Vertrauensschutz zuzubilligen (vgl. Urteil des Senats vom 28.Oktober 1970 - 4 AZR 481/69)." Im Umkehrschluss ist also Vertrauensschutz zu prüfen, wenn sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass der Arbeitnehmer die übertragende Stelle (hier den Dezernatsleiter) für eine dazu befugte Stelle gehalten hat.

    Das BAG führte aus (BAGE 23, 15, 25 f):.

    Im übrigen verlangt die Beklagte hier von der Klägerin etwas, was nach dem BAG (BAGE 23, 15, 25 f) dem Arbeitnehmer gerade nicht aufgebürdet werden soll: Die Klägerin soll trotz vernünftiger Anzeichen für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in die rechtliche Prüfung derselben einsteigen.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Für den Arbeitnehmer muss bei der Übertragung deutlich werden, dass nur eine vorübergehende Übertragung erfolgen soll (vgl. hierzu BAG vom 25.02.87, 4 AZR 217/86, Rz. 13; Breier, Dassau, TVöD, 46. Akt., § 14 Rn. 36; Sponer/Steinherr, TVöD, § 14, Rz. 71).

    Zum weiteren bezieht sich das im vorgenannten Kommentar genannte Erfordernis einer ausdrücklichen Anordnung (welchem die Beklagte folgt) auf die dort genannte Entscheidung des BAG vom 25.02.87, 4 AZR 217/86.

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Ein etwaiger Fehler des Arbeitgebers bei der Personalratsbeteiligung wirkt sich auf den Zulagenanspruch des Arbeitnehmers nicht aus (BAG, 16.01.1991, 4 AZR 301/90; BAG 10.03.1982, 4 AZR 541/79; Breier, Dassau, TVöD, 46. Akt., § 14 Rn. 68).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    § 14 TV DRV-Bund setzt das insoweit tariflich erweiterte Direktionsrecht ungeschrieben voraus (BAG, 17.01.2006, 9 AZR 226/05, Rz. 34).
  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 360/98

    Eingruppierung einer Diplom-Chemikerin - höhere Vergütung entgegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Im Urteil vom 05.05.1999, 4 AZR 360/98, führt das BAG aus, dass die Übertragung durch einen dazu nicht zuständigen Vorgesetzten nicht relevant ist, "wenn dieser [der Arbeitnehmer] die Unzuständigkeit des Vorgesetzten kennt.".
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 541/79

    Konkludente Übertragung einer Tätigkeit auf Dauer - Zustimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Ein etwaiger Fehler des Arbeitgebers bei der Personalratsbeteiligung wirkt sich auf den Zulagenanspruch des Arbeitnehmers nicht aus (BAG, 16.01.1991, 4 AZR 301/90; BAG 10.03.1982, 4 AZR 541/79; Breier, Dassau, TVöD, 46. Akt., § 14 Rn. 68).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Es ist vielmehr darauf abzustellen, von welchem ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Übertragung ausgehen konnte (BAG, 10.02.1988, 4 AZR 585/87; Breier, Dassau, TVöD, 46. Akt., § 14 Rn. 37; Sponer/Steinherr, TVöD, § 14, Rz. 74).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2015 - 5 Sa 75/14
    Selbst für Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 14 TVöD ist anerkannt, dass hier auf die Erkenntnisse zur Vorgängernorm § 24 BAT uneingeschränkt zurückgegriffen werden kann (BAG, 04.07.2012, 4 AZR 759/10; Breier, Dassau, TVöD, 46. Akt., § 14 Rn. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

    Tatsächliche Dispositionen eines nicht zuständigen Vorgesetzten reichen grundsätzlich nicht aus (LAG Mecklenburg-Vorpommern 15. Januar 2015 - 5 Sa 75/14 - Rn. 58 f., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht