Rechtsprechung
LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 17 Abs. 1 MuSchG
Das Kündigungsverbot gemäß § 17 Abs. 1 MuSchG gilt auch bei einer Kündigung vor Dienstantritt. - IWW
§ 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG, § ... 1 Abs. 2 S. 1 MuSchG, § 7 SGB IV, Art. 6 Abs. 4 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. b, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 134 BGB, § 17 Abs. 2 MuSchG, § 17 Abs. 1 MuSchG, § 1 MuSchG, § 1 Abs. 2, 4 MuSchG, § 7 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 MuSchG, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 1 Abs. 2 MuSchG, § 1 Abs. 1 MuSchG, § 1 Abs. 1 S. 2 MuSchG, § 3 Abs. 1 S. 2 AGG, RL 92/85/EG, § 7 Abs. 1 a SGB IV, § 9 MuSchG, Art 6 Abs. 4 GG, § 16 MuSchG, § 1 Abs. 1 S. 1 MuSchG, RL 92/85/EWG, § 97 Abs. 1 ZPO, §72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrecht-hessen.de
Mutterschutz: Kündigungsverbot gilt bereits vor Dienstantritt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MuSchG § 17 Abs. 1
Kündigung vor Dienstantritt - rechtsportal.de
BGB § 134 ; MuSchG § 1 Abs. 1
Mutterschutz im Arbeitsverhältnis auch ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.05.2018 - 3 Ca 46/18
- LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- ArbG Kassel, 03.05.2018 - 3 Ca 46/18
Kündigungsverbot bei Mutterschutz
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 03.05.2018 - 3 Ca 46/18 - wird zurückgewiesen.die Klage unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kassel vom 03.05.2018 - 3 Ca 46/18 - abzuweisen.
- LAG Düsseldorf, 30.09.1992 - 11 Sa 1049/92
Wirksamwerden des Kündigungsverbots nach MuSchG
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
b) Das von § 1 Abs. 2 MuSchG vorausgesetzte Arbeitsverhältnis beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Arbeitsvertrages (LAG Düsseldorf 30.9.1992 - 11 Sa 1049/92 - NZA 1993, 1041; LAG Berlin-Brandenburg 30.9.2016 - 9 Sa 917/16 - Rn 29,zit. nach juris; Rancke-Schöllmann,MuSchG § 17 Rn 14; Buchner/Becker, MuSchG § 1 Rn 30) und nicht erst mit dem vertraglich vereinbarten Termin für die Invollzugsetzung (APS-Linck, § 622 BGB Rn 55) oder die tatsächliche Arbeitsaufnahme (KR-Spilger, § 622 Rn 151).Erfasst wird auch die Kündigung vor Dienstantritt (vgl. LAG Düsseldorf 30.9.1992 - 11 Sa 1049/92 - NZA 1993, 1041; APS/Rolfs, MuSchG, § 9 Rn 57; Küttner/Eisemann, Stichwort: Kündigung vor Dienstantritt, Rn 2; Münchner Handbuch Volk, § 128 Mutterschutz Rn 4; Rancke/Schöllmann, § 17 Rn 20; ErfK.-Schlachter, § 17 Rn 6; Buchner/Becker, MuSchG § 9 Rn 2; a.A. APS/Linck, § 622 BGB Rn 55; KR-Spilger § 622 BGB Rn 151).
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15
Insolvenzkündigung vor Dienstantritt
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Dienstantritt nur dann nicht gekündigt werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen zweifelsfrei ergibt (vgl. BAG 23.2.2017 - 6 AZR 665/15 - Rn 30, zit nach juris).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 392/01
Mutterschutz - Kündigung und Wahrung der Mitteilungspflicht nach § 9 Abs. 1 …
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Danach sollen die mit Entlassungen aus mit der Schwangerschaft zusammenhängenden Gründen verbundenen Gefahren für die psychische und physische Verfassung einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft gar freiwillig abbrechen könnte, vermieden werden (vgl EuGH 11.11.2010 - C - 232/09 - Rn 60, zit. nach juris; auch BAG 26.09.2002 - 2 AZR 392/01 - Rn. 25, zitiert nach juris). - BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77
Mutterschutz
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Dem hat § 9 MuSchG - und damit § 17 MuSchG, soweit er im Streitfall entscheidungserheblich ist - durch das prinzipielle Verbot der Kündigung in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise Rechnung getragen (vgl. BVerfG 13.11.1979 - 1 BvL 24/77 - Rn 27, zit. nach juris; BVerfG 10.3.1992 - 1 BvR 1453/91 - Rn 41, zit. nach juris). - EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Danach sollen die mit Entlassungen aus mit der Schwangerschaft zusammenhängenden Gründen verbundenen Gefahren für die psychische und physische Verfassung einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft gar freiwillig abbrechen könnte, vermieden werden (vgl EuGH 11.11.2010 - C - 232/09 - Rn 60, zit. nach juris;… auch BAG 26.09.2002 - 2 AZR 392/01 - Rn. 25, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 25.11.1996 - 10 Sa 566/96
Vertragsstrafe: Vereinbarung für den Fall der Nichtaufnahme der vereinbarten …
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
Eine - wie im Streitfall - vereinbarte Vertragsstrafenregelung für den Fall der Nichtaufnahme der Arbeit genügt für diese Annahme jedenfalls dann nicht, wenn die Parteien eine Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vereinbart haben (vgl. Hessisches LAG 25.11.1996 - 10 Sa 566/96 -,zit. nach juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16
Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus LAG Hessen, 13.06.2019 - 5 Sa 751/18
b) Das von § 1 Abs. 2 MuSchG vorausgesetzte Arbeitsverhältnis beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Arbeitsvertrages (LAG Düsseldorf 30.9.1992 - 11 Sa 1049/92 - NZA 1993, 1041; LAG Berlin-Brandenburg 30.9.2016 - 9 Sa 917/16 - Rn 29,zit. nach juris; Rancke-Schöllmann,MuSchG § 17 Rn 14; Buchner/Becker, MuSchG § 1 Rn 30) und nicht erst mit dem vertraglich vereinbarten Termin für die Invollzugsetzung (APS-Linck, § 622 BGB Rn 55) oder die tatsächliche Arbeitsaufnahme (KR-Spilger, § 622 Rn 151).
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2019 - 5 Sa 751/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.