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   LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19   

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LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19 (https://dejure.org/2021,50933)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2021 - 5 Sa 752/19 (https://dejure.org/2021,50933)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 5 Sa 752/19 (https://dejure.org/2021,50933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 77 BetrVG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 33 BetrVG, § 167 BGB
    Betriebsrat, Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden, Rechtsscheinsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinsvollmacht

  • rechtsportal.de

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinsvollmacht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksame Betriebsvereinbarung trotz fehlenden Betriebsratsbeschlusses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ohne Beschluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 306
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    2) Liegen die Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht vor, so kann der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung wirksam abschließen (so auch LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - a. A. LAG Düsseldorf v. 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17).

    Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat in einem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 11 Sa 490/20 Beweis erhoben über eine Beschlussfassung des Betriebsrats zum Abschluss der Betriebsvereinbarungen vom 08.06.2017 sowie zu den Behauptungen der Beklagten dazu, dass die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder trotz Kenntnis einer fehlenden Beschlussfassung zu erkennen gegeben habe, dass sie von der Unterzeichnung Kenntnis gehabt hätten und die Betriebsvereinbarung für wirksam hielten.

    Die Kammer hat das Sitzungsprotokoll vom 17.01.2021 - 11 Sa 490/20 - im Wege des Urkundsbeweises zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Maßgeblich ist, ob in dem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BGH v. 16.06.2010 - VIII ZR 62/09 - juris; LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Das Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil betrifft allerdings nur die Begründungselemente und nicht den Tenor selbst (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit vollumfänglich dem Urteil der 11. Kammer des LAG Düsseldorf vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -.

    Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes handelt der Betriebsrat als Kollegialorgan (BAG v. 09.12.2014 - Rn. 15, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris), der Betriebsratsvorsitzende ist also nicht Vertreter seines Gremiums im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Dazu bedarf es zwar nicht der Form eines ausdrücklichen Beschlusses, auch ohne Ladung kann eine Sitzung mit Einverständnis aller Betriebsratsmitglieder stattfinden und die Tagesordnung durch das beschlussfähige Gremium mit Zustimmung aller Anwesenden ergänzt werden (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Eine Abstimmung im Umlaufverfahren, telefonisch, per E-Mail oder in einer Videokonferenz ist bzw. war - jedenfalls außerhalb der Corona-Krise - nicht zulässig (vgl. LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - m.w.N., juris).

    Dies lässt sich der in der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2021 protokollierten Beweisaufnahme aus dem Verfahren 11 Sa 490/20 entnehmen.

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Betriebsrat den fehlenden Beschluss nach Unterzeichnung der BV Entlohnung/Grundsätze nachgeholt hat (ebenso LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -).

    Da der Betriebsrat jedoch als Kollegialorgan handelt und sich seine Willensbildung durch Beschlüsse vollzieht, ist das nicht stillschweigend möglich, sondern erfordert wiederum grundsätzlich eine durch ordnungsgemäße Ladung aller Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der jeweiligen Tagesordnung vorbereitete förmliche Beschlussfassung (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -).

    Wie sich dem Sitzungsprotokoll der 11. Kammer vom 17.01.2021 aus dem Verfahren 11 Sa 490/20 entnehmen lässt, hat keines der drei Betriebsratsmitglieder konkret behauptet, dass nach Abschluss der Betriebsvereinbarung ein legitimierender Beschluss unter Beachtung der formellen Anforderungen nachgeholt worden sei.

    Die Kammer folgt auch insoweit den zutreffenden Ausführungen der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 15.04.2021 - AZ: 11 Sa 490/20 -.

    Sie folgt vielmehr der Ansicht der 11. Kammer, die im Urteil vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - mit überzeugenden Argumenten aufgezeigt hat, dass hierdurch nur Rechtsunsicherheit entstünde.

    Auch insoweit folgt die erkennende Kammer vollumfänglich den Ausführungen der 11. Kammer im Urteil vom 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 -, aus denen sich Folgendes ergibt:.

  • BAG, 09.12.2014 - 1 ABR 19/13

    Betriebsvereinbarung - Betriebsratsbeschluss

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Eine nicht von einem Betriebsratsbeschluss umfasste Erklärung seines Vorsitzenden ist unwirksam und entfaltet grundsätzlich - abgesehen von der Möglichkeit einer möglichen Rechtsscheinhaftung - keine Rechtswirkungen (vgl. BAG v. 08.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Rn. 15, juris).

    Hierfür muss der Betriebsrat beschlussfähig im Sinne des § 33 BetrVG gewesen sein, sich auf einer Betriebsratssitzung aufgrund einer mit den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - a.a.O.).

    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Rn- 15, juris; BAG v. 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 14, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris).

    Es ist anerkannt, dass durch einen derartigen Beschluss eine bis dahin schwebend unwirksame Vereinbarung gemäß §§ 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB rückwirkend Wirksamkeit erlangen kann (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - a.a.O.).

    Überwiegend anerkannt ist in Rechtsprechung und Literatur aber gleichwohl, dass auch bei Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgibt, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - juris; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - juris; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 26 Rn. 48 ff; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, 2020, § 26 Rn. 32 ff; GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 43 ff; MHdB ArbR, 4. Auflage, 2019 § 293 Organisation des Betriebsrats, Rn. 25f.; Düwell/Wolmerath, BetrVG, 5. Auflage, 2018, § 26 Rn. 15 f.; Tschöpe/Zerbe, ArbR Hdb, 11. Auflage, 2019, Beteiligte und Organe der Betriebsverfassung, Rn. 140; einschränkend LAG Schleswig-Holstein v. 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 - Juris).

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung bei Fehlen eines Beschlusses des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    2) Liegen die Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht vor, so kann der Betriebsratsvorsitzende für den Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung wirksam abschließen (so auch LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - a. A. LAG Düsseldorf v. 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17).

    Soweit davon abweichend die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17 - entschieden hat, eine Rechtsscheinhaftung könne nicht die rechtliche Konsequenz haben, dass eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 BetrVG wirksam zustande komme, folgt die erkennende Kammer dem nicht.

    Soweit die Gegenmeinung die Auffassung vertritt, der Rechtsschein dürfe nur so weit gehen, wie die eingeschränkte Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers wiederhergestellt werde (vgl. GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 52; ähnlich LAG Düsseldorf v. 27.04.2018 - 10 TaBV 64/17 - juris), bleibt unklar, was damit gemeint ist.

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Die Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen kann (vgl. BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12, juris; BGH v. 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 13, juris).

    Widersprüchlichkeit meint dabei keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst Fälle der Präjudizialität (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13, juris).

    Denn an den Tenor ist das Gericht nach Maßgabe des § 318 ZPO ohnehin gebunden, er ist im weiteren Rechtsstreit verbindlich zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - juris).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Eine unzulässige echte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Rechtsnorm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt und dadurch eine Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BAG v. 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 - juris; Schaub ArbR-HdB, § 231 Rn. 48).

    Maßgeblich ist, ob Arbeitnehmer bereits einen "unverfallbaren" Anspruch, einen von Art. 14 GG erfassten rechtlichen Besitzstand erworben haben (vgl. BAG v. 15.11.2000 - 5 AZR 310/99 - juris).

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99

    Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Der gute Glaube des Arbeitgebers an eine ordnungsgemäße Beschlussfassung ist - für sich genom-men - gesetzlich nicht geschützt (vgl. BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - Rn. 55, juris; BAG v. 10.11.1992 - 1 AZR 183/92 - AP Nr. 58 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; MHdB ArbR, 4. Auflage 2019, § 293 Organisation des Betriebsrats Rn. 25 f.; Krois, DB 2020, 674).

    Überwiegend anerkannt ist in Rechtsprechung und Literatur aber gleichwohl, dass auch bei Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgibt, eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht kommt (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - juris; BAG v. 21.02.2002 - 2 AZR 581/00 - juris; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 180/99 - juris; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 26 Rn. 48 ff; Fitting, BetrVG, 30. Auflage, 2020, § 26 Rn. 32 ff; GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, 2018, § 26 Rn. 43 ff; MHdB ArbR, 4. Auflage, 2019 § 293 Organisation des Betriebsrats, Rn. 25f.; Düwell/Wolmerath, BetrVG, 5. Auflage, 2018, § 26 Rn. 15 f.; Tschöpe/Zerbe, ArbR Hdb, 11. Auflage, 2019, Beteiligte und Organe der Betriebsverfassung, Rn. 140; einschränkend LAG Schleswig-Holstein v. 09.06.2015 - 1 TaBV 4 b/15 - Juris).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, können die Tarifvertragsparteien daher durch Vereinbarung einer Tariföffnungsklausel eine - zuvor gegen den Tarifvertrag verstoßende - Betriebsvereinbarung rückwirkend genehmigen, sofern das Vertrauen der Normadressaten in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage dem nicht entgegensteht (vgl. BAG v. 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - Rn. 46, juris; BAG v. 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - Rn. 88, 91, juris).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluss des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG v. 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - juris; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - juris).

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Sie genießen keinen Sonderschutz gegenüber rückwirkenden Änderungen (vgl. BAG v. 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - Rn. 48, juris; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - juris).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluss des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG v. 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - juris; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - juris).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes handelt der Betriebsrat als Kollegialorgan (BAG v. 09.12.2014 - Rn. 15, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris), der Betriebsratsvorsitzende ist also nicht Vertreter seines Gremiums im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (LAG Düsseldorf v. 15.04.2021 - 11 Sa 490/20 - juris).

    Zwar kann der Betriebsrat durch einen entsprechenden Beschluss das Handeln seines Vorsitzenden nachträglich genehmigen (vgl. BAG v. 09.12.2014 - 1 ABR 19/13 - Rn- 15, juris; BAG v. 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 14, juris; BAG v. 19.01.2005 - 7 ABR 24/04 - Rn. 16, juris).

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, können die Tarifvertragsparteien daher durch Vereinbarung einer Tariföffnungsklausel eine - zuvor gegen den Tarifvertrag verstoßende - Betriebsvereinbarung rückwirkend genehmigen, sofern das Vertrauen der Normadressaten in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage dem nicht entgegensteht (vgl. BAG v. 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - Rn. 46, juris; BAG v. 20.04.1999 - 1 AZR 631/98 - Rn. 88, 91, juris).

    Sie genießen keinen Sonderschutz gegenüber rückwirkenden Änderungen (vgl. BAG v. 29.01.2002 - 1 AZR 267/01 - Rn. 48, juris; BAG v. 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 - juris).

  • ArbG Wuppertal, 07.11.2019 - 7 Ca 1307/18
  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 323/93

    Sozialplanabfindung - betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11

    Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer

  • BGH, 11.03.1955 - I ZR 82/53

    Voraussetzungen der Haftung kraft Rechtsscheins

  • BGH, 20.01.1954 - II ZR 155/52

    Rechtsschein. Kreditwürdigkeit

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 54/19

    Beschränkung des Risikoschutzes auf eine Altersversorgung unter Ausschluss der

  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13

    K-Theory - Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen

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